Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird der Embryo im Körper der schwangeren Frau abgetötet und mit chemischen oder mechanischen Methoden entfernt. Die dafür notwendige Pflichtberatung erhalten Frauen kostenlos in einer anerkannten Beratungsstelle.
Schwangerschaftsabbruch ist ein anderes Wort für Abtreibung. Dies kann durch eine mechanische Absaugung oder durch eine medikamentös gesteurte Abstoßung geschehen.
Meist wird die Absaugungsmethode gewählt. Sie kann zwischen der sechsten und der fünfzehnten Woche angewendet werden. Der Muttermund wird leicht geöffnet und der Embryo kann mit einer kleinen Apparatur abgesaugt werden. In der Regel wird die Frau nur lokal betäubt und der Eingriff ambulant durchgeführt, also ohne stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus. Danach wird mit einer Ultraschalluntersuchung nachgesehen, ob noch etwas in der Gebärmutter verblieben ist.
Bei einem medikamentösen Abbruch wird die Gebärmutter durch Medikamente geöffnet. Einige Stunden später nimmt die Frau ein anderes Medikament ein, das zu einer Schleimhautabstoßung führt. Dies betrifft auch das Fruchtsäckchen. Diese Methode ist bis zur achten Woche anwendbar.
Die Ausschabung ist eine dritte Methode. Dabei wird die Schleimhaut mit einem medizinischen Löffel ausgeschabt. Sie wird heute aber kaum noch angewendet.
Nach der vierzehnten Schwangerschaftswoche spricht man von einem Spätabbruch. Dabei kann es vorkommen, dass der Fötus bewußt abgetötet wird, etwa durch einen herbeigeführten Herzstillstand oder durch Abbinden der Nabelschnur.
Unter seriösen Umständen bei einer im Krankenhaus durchgeführten Abtreibung sind mögliche Gefahren sehr unwahrscheinlich. Allerdings kann ein Schwangerschaftsabbruch auch psychische Konsequenzen für die Frau, aber auch für den Mann haben.
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Der Schwangerschaftsabbruch kann bis zur 14. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden. Neben medizinischen Gründen kommen oft auch Zweifel der gegenwärtigen und künftigen Beziehungen zu tragen.

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