21. Juni 2011
Die Volljährigkeit bezeichnet das Lebensalter, ab welchem ein Mensch als gesetzlich erwachsen und mündig gilt. In Deutschland erreicht man die Volljährigkeit mit dem Eintritt ins 18. Lebensjahr. Doch wie verhält es sich diesbezüglich mit anderen Ländern und gibt es noch weitere Unterschiede, welche Deutschland hinsichtlich der Richtlinien zur Volljährigkeit vom Ausland abgrenzen?
Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass es in fast allen Ländern dieser Welt üblich ist, dass der 18. Geburtstag den Eintritt in die Volljährigkeit markiert. Allerdings gibt es doch einige bekannte Ausnahmen, wo dieser Zeitpunkt verschoben oder an Sonderregelungen geknüpft ist. So gibt es eine Reihe von Ländern, in welchen die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren erreicht wird. Namentlich wären dies Ägypten, Argentinien, Bahrain, Elfenbeinküste, Honduras, Kamerun, Monaco, Singapur und einige weitere kleine Staaten. Daneben gibt es noch wenige Ausnahmen, in welchen die Volljährigkeit schon mit 16 Jahren eintritt. Für diesen frühen Eintritt ins Erwachsenenalter ist vor allem Schottland bekannt, welches für diese Tatsache auch schon öfter international kritisiert wurde. Daneben herrscht diese Regelung nur bei einigen Kleinstaaten in Afrika vor. Fast alle übrigen Nationen dieser Erde sehen es ebenso wie Deutschland vor, dass die Bürger beim Eintritt ins 18. Lebensjahr auch die Volljährigkeit erreichen.
Darüber hinaus existiert noch eine Vielzahl internationaler Sonderregelungen, welche einzelne Rechte, welche eigentlich mit der Volljährigkeit einhergehen, nach vorne oder hinten verschieben. In Brasilien beginnt die gesetzliche Mündigkeit zwar ebenso wie hierzulande erst mit 18. Wählen können junge Brasilianer aber bereits mit 16, was dem Land zu einer erhöhten politischen Beteiligung verhalf. Gleiches gilt auch für unser Nachbarland Österreich, dessen Bürger ebenso mit 16 Jahren wählen dürfen. Einige Staaten sehen es hingegen vor, dass das Wahlrecht erst einige Jahre nach der Volljährigkeit gewährt wird. Als Beispiel kann in diesem Zusammenhang Malaysia gelten, in welchem die Bürger ab 18 zwar als Erwachsene gelten, sich jedoch erst mit 21 Jahren an politischen Wahlen beteiligen dürfen. Interessant sind letztlich noch die Regelungen in den Vereinigten Staaten. Hier ist es jedem Einzelstaat selbst überlassen, Aspekte der Volljährigkeit zu definieren. So ist es beispielsweise möglich, dass Heranwachsende in Mississippi erst ab 21, in Ohio hingegen schon mit 18 rechtlich als Erwachsene gelten.
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