Wer volljährig ist, gilt rein juristisch als erwachsen. In Deutschland wird man mit der Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig, was im §2 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist.

Mit der Volljährigkeit sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden.
In Deutschland wurde die Volljährigkeit durch das Reichsgesetz von 1875 auf das 21. Lebensjahr festgelegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt seit 1900 die Volljährigkeit mit dem gleichen Inhalt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde auch geregelt, dass die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte, wenn das 18. Lebensjahr vollendet war. In vielen Gebieten in Deutschland trat vor 1875 die Volljährigkeit erst mit dem 25. Lebensjahr ein. In Deutschland wurde die Volljährigkeit 1975 von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt.
Durch das erreichen der Volljährigkeit ergeben sich einige Rechte und Pflichten, denn mit Erreichung der Volljährigkeit werden Personen voll geschäftsfähig und erhalten das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit.
Im Bezug auf das Strafrecht gibt es eine weitere Unterscheidung, denn hier werden Personen zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr als Heranwachsende angesehen. Das wirkt sich auf die Anwendung des Jugendstrafrechts oder des allgemeinen Strafrechts aus. Mit der Volljährigkeit darf man nicht nur Wählen und gewählt werden, sondern darf auch ohne die Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.
Beim gewählt werden gibt es jedoch eine Einschränkung, denn zur Bundespräsidentin darf man nur gewählt werden, wenn man mindestens 40 Jahre alt ist. Zudem darf man mit der Erreichung der Volljährigkeit alle Entscheidungen selbst treffen, ohne dass dazu die Eltern, der Vormund oder sonst jemand gefragt werden muss. So darf man seinen Ausbildungsberuf frei wählen, den Führerschein machen, Kaufverträge abschließen, in jedes Lokal gehen, den Wohnort selbst wählen und vieles mehr.
Allerdings sind mit der Volljährigkeit nicht nur Rechte verbunden, sondern auch Pflichten. So muss man beispielsweise für seine Entscheidungen auch persönlich einstehen.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass man ab dem 18. Lebensjahr nicht völlig allein und mittellos dasteht. Wer sich dann beispielsweise in einer Ausbildung befindet und kein eigenes Einkommen hat, hat einen Anspruch auf Unterhalt von seinen Eltern. Die Eltern sind per Gesetz dazu verpflichtet, der volljährigen Personen eine Wohnmöglichkeit und Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Wer so seinen Eltern praktisch auf der Tasche liegt, muss jedoch in einem angemessenen Rahmen im Haushalt und Garten mithelfen. Die Eltern sind allerdings nicht dazu verpflichtet, dem Volljährigen eine Art Taschengeld zu geben. Möchte man einigen Luxus genießen, wie Kino, Handy oder besondere Möbel, dann muss man als Volljähriger auch selbst dafür finanziell aufkommen.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
25.03.13 | |
![]() | VOLLJäHRIGKEIT |
07.07.12 | |
![]() | VOLLJäHRIGKEIT |
11.06.12 | |
![]() | VOLLJäHRIGKEIT |
17.01.12 | |
![]() | VOLLJäHRIGKEIT |
21.10.11 | |
![]() | VOLLJäHRIGKEIT |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Volljährigkeit Forum


Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann teilen und bewerten Sie ihn bitte: