Rund um die Tagespflege: Formen, Vorteile, Versicherungsschutz, Vertrag und Auswahl

Die Tagespflege ist neben Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagestätten und Hort auch eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. sie wird in der Regel von so genannten Tagesmüttern ausgeübt. Diese wurden entsprechend geschult. Die Tagespflege bringt einige Vorteile mit sich; dabei gibt es verschiedene Formen. Lesen Sie alles Wissenswerte rund um die Tagespflege.

Von Claudia Rappold

Formen und Vorteile der Tagespflege

Viele Eltern bzw. Elternteile möchten Beruf und Familie vereinbaren. Dafür muss eine ausreichende Betreuung der Kinder gewährleistet sein. Die Tagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden oder im Haushalt des Kindes.

Oft hat eine Tagesmutter auch mehrere Kinder zur Betreuung oder noch eigene Kinder. Manchmal arbeiten auch mehrere Tagespflegepersonen zusammen und bilden Großtagespflegestellen.

Vertraute Umgebung

Die Tagespflege bietet die familienähnlichste Betreuung des Kindes. Findet die Betreuung zu Hause statt, ist das Kind in seiner gewohnten Umgebung. Auch bei Arbeitszeiten der Eltern, die nicht mit den Öffnungszeiten von Kindertagesstätten übereinstimmen, kann eine Tagespflege eine gute Lösung sein.

Enge Zusammenarbeit

Eine gute und intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflege ist sehr wichtig. So sollte der Erziehungsstil und die Betreuungsform genau abgesprochen werden. Ein regelmäßiger Austausch über das Verhalten des Kindes dient dem Wohl aller Beteiligten.

Die Tagespflege ist dazu in der Lage, Lücken im System der Kinderbetreuung zu schließen und wird damit zu einer wichtigen Einrichtung. Vor allen Dingen Eltern von unter-dreijährigen Kindern nehmen die Tagespflege in Anspruch.

Pflegeerlaubnis bietet Sicherheit

Eine Tagesmutter braucht eine Pflegeerlaubnis, diese bezieht sich

  • sowohl auf die persönliche Eignung,
  • als auch auf die Räumlichkeiten, in denen die Kinder betreut werden.

Diese Pflegeerlaubnis dient auch zur Sicherheit der Eltern.

Individuelle Betreuung

Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel nicht mehr, als fünf Kinder. Für alle Eltern, die eine individuellere Betreuung des Kindes wünschen, kann die Tagespflege eine gute Lösung sein. Auch für Kinder, die zum Beispiel einen Kindergarten scheuen, kann die Tagesmutter eine Alternative bieten.

Ein Nachteil kann allerdings sein, wenn die Tagesmutter, etwa wegen Krankheit, einmal ausfällt. Andererseits kann eine Tagesmutter besser auf die jeweiligen Bedürfnisse eingehen und die Eltern können so ihren Alltag besser gestalten. Die Bring- und Abholzeiten können bei einer Tagespflege unabhängiger gestaltet werden.

Eine Tagespflege ist immer dann sinnvoll, wenn andere Betreuungseinrichtungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Frage kommen. Gerade für unter dreijährige Kinder ist die Betreuung durch eine Tagesmutter in der Regel intensiver als in einer Kinderkrippe.

Tipps zur Suche und richtigen Auswahl

Für viele Eltern ist die Tagespflege somit eine gute Alternative zu den anderen Betreuungsangeboten. Dabei ist die Auswahl der richtigen Tagespflege sehr entscheidend.

Kontakt aufnehmen

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, um eine geeignete Tagesmutter zu finden. Die Jugendämter vermitteln Tagespflegestellen, aber man kann auch auf eigene Initiative suchen:

  • über Zeitungsannoncen
  • über das Internet
  • durch Empfehlungen im Bekanntenkreis oder
  • durch freie Träger, die Tagesmütter empfehlen.

In jedem Fall muss man ausgiebig recherchieren und Informationen zusammentragen. Die Tagesmutter muss eine ideale Lösung bieten, so dass die Eltern beruhigt ihrem Beruf nachgehen können.

Besonders in Ballungsräumen, in denen die Nachfrage sehr groß ist, kann es vorkommen, dass man für eine Tagesmutter auch mehr bezahlen muss als die Richtlinien der Jugendämter vorsehen. Das Jugendamt ist immer Ansprechpartner, auch wenn die Tagespflege selbst organisiert wurde. In Bezug auf

  • Erziehung
  • vertragsrechtliche Angelegenheiten
  • die Kosten oder
  • versicherungstechnische Belange,

ist das Jugendamt beratend tätig.

Kennenlernen

Die Tagesmutter verbringt einen großen Teil der Zeit mit dem Kind und wird es erziehen und prägen. Deshalb ist die richtige Auswahl so wichtig, auch dass die Tagespflege zu dem Kind und den Eltern passt.

Bei einem ersten persönlichen Kennenlernen sollte man ruhig der inneren Stimme vertrauen und sich von Sympathie und Antipathie leiten lassen. Das Kind sollte vertrauensvoll in die Obhut der Tagesmutter gegeben werden können und auch das Kind muss sich wohl fühlen.

Jede Mutter hat bestimmte Vorstellungen, was Erziehung angeht, diese sollten mit denen der Tagesmutter konform gehen. Zwischen dem Kind und der Tagesmutter wird sich eine intensive Beziehung aufbauen, diese sollte von pädagogischen Qualitäten getragen sein.

Es ist am besten, wenn man mehrere Angebote hat und aus mehreren Tagesmüttern auswählen kann, um die Tagespflege zu finden, die den eigenen Ansprüchen am ehesten entspricht.

Räumlichkeiten besichtigen

Bei einem ersten Treffen sollte man auch die Räumlichkeiten, in denen das Kind betreut werden soll, genau inspizieren.

  • Wie ist das Angebot an Spielsachen?
  • Gibt es einen Garten zum Spielen?
  • Sind Ruheräume vorhanden?
  • Wie viele Kinder werden noch betreut und wie alt sind diese?

Dies können wichtige Fragen sein, die unbedingt gestellt werden sollten und alles, was einem noch beschäftigt. Auch ist es wichtig abzuklären, wie sich der Alltagsablauf gestaltet wird.

Eingewöhnungszeit nutzen und Vertrauensbasis aufbauen

Das Betreuungsverhältnis sollte sich unproblematisch gestalten und das Kind muss Vertrauen zu der Tagesmutter haben, es verbringt schließlich einen Großteil seiner Zeit bei ihr.

Ein persönliches Kennenlernen und Probe- bzw. Eingewöhnungszeiten sind also sehr wichtig. Erst danach sollte man einen Vertrag machen und sich festlegen. Die beiden Parteien müssen zueinander passen und sollten auf einer Wellenlänge sein. Das Kind muss sich wohl fühlen und die Eltern müssen es gut aufgehoben wissen.

Merkmale einer hochwertigen Tagespflege

Wenn man sein Kind zu einer Tagesmutter oder einem Tagesvater bringen möchte, so sollte man natürlich wissen, worauf es bei einer guten Tagespflege ankommt und wie man diese erkennt. Sehr wichtig ist es, dass sich Eltern und Tagesmutter bzw. -vater gut verstehen.

Pädagogisches Konzept und Sympathie

Es geht nicht nur um eine zeitliche Betreuung, sondern das pädagogische Konzept der Tagesmutter muss gefallen. Auch Sympathie spielt eine entscheidende Rolle; außerdem ist es wichtig, wie die Tagesmutter mit dem Kind umgeht und ob es sich dort wohl fühlt.

Eine gute Tagesmutter sieht die Betreuung der Kinder nicht als Zeitvertreib und gut bezahlten Nebenjob, sondern als ihren Hauptberuf an. Je länger eine Tagesmutter bereits Kinder betreut, desto mehr Erfahrung hat sie.

Positiv ist es auch, wenn die Tagesmutter mit anderen Tagesmüttern und -vätern zusammenarbeitet oder Mitglied eines Verbandes ist. So können sich die einzelnen Pflegepersonen gegenseitig bei Krankheit oder Urlaub vertreten.

Flexibilität

Es ist gut, wenn die Tagesmutter auch zeitlich flexibel ist, so dass auch eine Wochenendbetreuung oder eine Betreuung über Nacht möglich ist. Manche Eltern müssen auch Schicht oder nachts arbeiten, dann bieten Hort, Kindergarten oder Kita keine Betreuungsmöglichkeiten. Hier kann eine Tagesmutter die Lösung bieten.

Fachkenntnisse und regelmäßige Fortbildungen

Eine Tagesmutter hat nicht unbedingt eine pädagogische Ausbildung, aber Erfahrung im Umgang mit Kindern. Oft sind sie jedoch geschult und besuchen auch Fortbildungen.

Wohnumfeld

Natürlich ist auch der Wohnbereich ausschlaggebend, um eine gute von einer schlechten Tagespflege unterscheiden zu können. Hier sollte man bei der ersten Besichtigung darauf achten,

  • ob die Steckdosen kindersicher sind,
  • ob es scharfe Kanten oder gefährliche Gegenstände im Wohnbereich gibt und
  • nicht zuletzt, wie das Spielzimmer gestaltet ist.

In einer guten Tagespflege werden auch nur so viele Kinder betreut, wie Platz im Wohnbereich ist. Hat die Wohnung 40 Quadratmeter und betreut die Tagesmutter zehn Kinder, so sollte man stutzig werden.

Sicherheit

Natürlich sollte der gesamte Wohnbereich auf kleine Kinder ausgerichtet sein.

  • Vor einer Treppe muss ein Treppengitter angebracht sein,
  • scharfe Kanten müssen mit einem Kantenschutz gesichert sein, und
  • giftige Putzmittel sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden, z.B. in einem Schrank mit Kinderverriegelung.

Umgebung und Umgang

Da Kinder sich auch körperlich austoben müssen, zeichnet sich eine gute Tagespflege auch dadurch aus, dass ein Spielplatz in der Nähe ist, den die Kinder zu Fuß erreichen können. Hier sollten die Kinder auch einmal im Dreck spielen dürfen, ohne dass die Tagesmutter einen Nervenzusammenbruch bekommt.

Überhaupt sollten Eltern die Tagesmutter in ihrer Arbeit beobachten und darauf achten, wie sie mit den Kindern umgeht.

  • Verliert sie schnell die Geduld?
  • Kann sie im Notfall die richtigen Maßnahmen ergreifen?

Fazit

Bei der Wahl der Tagesmutter sollten die Eltern sich Zeit lassen und intensive Gespräche führen. Schließlich verbringt das Kind täglich viel Zeit bei der anfangs fremden Frau bzw. dem fremden Mann, und das Kind soll sich bei diesen Personen ja irgendwann wie zu Hause fühlen.

Wichtige Punkte im Vertrag mit einer Tagesmutter

Generelle wichtige Kriterien

Eine Tagesmutter arbeitet frei und selbstständig und ist deshalb nicht an tarifliche Vorgaben gebunden. Im Vertrag muss der finanzielle Aufwand klar geregelt sein. Aber noch weitere wichtige Punkte sollten in dem Vertrag mit der Tagesmutter geregelt werden:

  • der Erziehungs- und Umgangsstil
  • Versicherungsfragen
  • Urlaubszeit- und Feiertagsregelung
  • die vereinbarten Betreuungszeiten

Oft gibt es individuelle Nebenabsprachen, auch diese sollten im Vertrag stehen. Was ist, wenn das Kind erkrankt oder medizinisch versorgt werden muss?

Ein Vertrag dient dazu, beide Parteien abzusichern. Auch wenn das Verhältnis zu Tagesmutter unproblematisch erscheint, sollte ein Vertrag zur Sicherheit für alle Beteiligten geschlossen werden. Wenn beide Parteien unterschrieben haben, gelten die Punkte und Bedingungen als anerkannt.

Die Betreuungszeit

Zuerst sollten alle Grunddaten der Tagesmutter, der Eltern und des zu betreuenden Kindes im Vertrag stehen. Die Betreuungszeiten müssen auch Ausnahmeregelungen, wie Wochenende- oder über Nachtbetreuungen beinhalten.

Auch der Beginn und das Ende der Betreuungszeit sollte vertraglich geregelt sein, etwa bis zum Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule.

Erkrankungen

Auch Allergien und andere Erkrankungen müssen im Vertrag festgehalten werden. So weiß die Tagesmutter beispielsweise, dass sie bestimmte Nahrungsmittel dem Kind nicht anbieten darf und die Eltern sind abgesichert, dass sie die Tagesmutter informiert haben.

Bezahlung

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Bezahlung, zum Beispiel ob es einen Stunden- oder Pauschallohn gibt. Auch das Urlaubsgeld muss geregelt werden und ob die Entlohnung vor oder nach erbrachter Leistung zu entrichten ist. Auch sonstige Vereinbarungen müssen immer schriftlich festgehalten werden.

Vertrag aufsetzen

Wenn man sich mit dem Vertragsaufbau unsicher ist, kann man auch einen Vordruck beim Jugendamt holen oder ihn aus dem Internet herunterladen, dann muss man aber darauf achten, dass er kostenlos ist.

Auch diese Verträge können erweitert und mit zusätzlichen Vereinbarungen ergänzt werden. Erst wenn die Tagesmutter und auch die Eltern unterschrieben haben, ist der Vertrag gültig.

Unter entsprechenden Voraussetzungen kann es sein, dass er auch noch vom Jugendamt unterschrieben wird. Werden mit der Zeit neue oder weitere Vereinbarungen getroffen, sollen auch diese unbedingt in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Doch nicht nur Eltern müssen bei der Inanspruchnahme einer Tagespflege viele Punkte beachten. Im Folgenden gehen wir auf die Tagespflegepersonen ein, die zunächst einmal wissen sollten, welche Voraussetzungen überhaupt nötig sind, um diesen Beruf auszuüben.

Tagesmutter werden

Der Betreuungsbedarf wird immer höher, doch in den meisten Städten sind zu wenig Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze vorhanden. Tagesmütter sind daher sehr gefragt. Doch wie wird man eigentlich Tagesmutter?

In Orten, in denen die Kinderbetreuung nicht zu 100 Prozent sichergestellt ist, sind sie sehr beliebt: die Tagesmütter. Aber auch Eltern, die einen Kitaplatz bekommen würden, schätzen deren Arbeit und vor allem die zeitliche Flexibilität sehr. Kinder werden hier viel individueller betreut, als in einer Einrichtung mit vielen Kindern.

Punkte, die es vorher zu klären gilt

Wer Tagesmutter werden möchte, braucht sich sicher keine Gedanken zu machen, nicht ausgelastet zu sein. Gleichzeitig muss man sich aber auch über die Verantwortung bewusst sein, die man gegenüber den Kindern und den Eltern hat. Eine gute Ausbildung ist daher von entscheidender Bedeutung.

Spielt man mit dem Gedanken, eine Ausbildung zur Tagesmutter zu machen, so sollte vorher geklärt sein, ob hier auch die eigene Familie mitspielt.

  • Passen fremde Kinder in die eigene Familie?
  • Akzeptiert der Partner die Arbeit seiner Frau als Tagesmutter?

Wenn diese Fragen mit "Ja" beantwortet werden können, so besteht der erste Schritt darin, das Jugendamt aufzusuchen. Das Jugendamt muss der werdenden Tagesmutter nämlich eine Pflegeerlaubnis erteilen. Ohne diese Bescheinigung darf nicht als Tagesmutter gearbeitet werden.

Angaben beim Jugendamt

Je nach Jugendamt gibt es Grundvoraussetzungen für eine Tätigkeit als Tagesmutter, so zum Beispiel, dass diese gesund ist und polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist. Beides muss durch entsprechende Schriftstücke belegt werden. Daneben gibt es Schulungen, die meist 100 oder 160 Stunden umfassen.

Erste-Hilfe-Kurs

Zusätzlich muss jede Tagesmutter einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Schließlich sollte sie wissen, was im Notfall zu tun ist.

Die meisten Schulungen werden mit einer Prüfung beendet. In der Regel hat die werdende Tagesmutter einen gewissen Eigenanteil der Kosten zu tragen, wobei viele Jugendämter diese Schulungen großzügig bezuschussen.

Wohnung und Lage

Einige Jugendämter sehen sich anschließend die Wohnung der Tagesmutter an, bevor sie die Erlaubnis zur Betreuung von Kindern erteilen. Grundvoraussetzung ist nämlich, dass die zu betreuenden Kinder genügend Platz zum

haben. Außerdem sollte auch ein Spielplatz in der Nähe der Wohnung sein. Und natürlich dürfen sich auch keine gefährlichen Gegenstände im Wohnbereich befinden.

Versicherungsschutz (für Kinder)

Natürlich muss sich die Tagesmutter bei einer Krankenversicherung als Selbstständige anmelden. Ferner muss sie sich jedoch auch mit weiteren Versicherungen, zum Beispiel der Rentenversicherung oder ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen, bevor sie mit ihrer Tätigkeit beginnen kann.

Und was passiert, wenn Kinder während der Betreuungszeit einen Schaden verursachen oder unter Aufsicht der Betreuungsperson einen Unfall haben? Angehende Tageseltern müssen zur Risikominimierung ebenso eine Unfallversicherung abschließen.

Haftpflichtversicherung

Mittlerweile müssen Kindertagespflegekräfte den Jugendämtern den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nachweisen. Allerdings gibt es verschiedene Regelungen im Rahmen des Versicherungsumfangs, wenn die Tagespflege professionell gegen Bezahlung ausgeübt wird und nicht etwa als Gefälligkeit. Der Versicherungsvertrag muss die berufliche Tagespflegetätigkeit in die Versicherungsleistungen einschließen.

Viele Assekuranzen offerieren günstige Zusatzoptionen für selbständig tätige Betreuungspersonen. Es gibt Versicherungsverträge mit Deckungssummen bis zu fünf Millionen Euro und für die Betreuung von bis zu fünf Kindern.

Zahlreiche Versicherer machen keinen Unterschied zwischen beruflicher und privater Betreuungstätigkeit. Tagespflegepersonen profitieren außerdem von beitragsfreien oder günstigen Sammelhaftpflicht-Versicherungen, die von den Jugendämtern und anderen Vermittlungsbehörden angeboten werden.

Wann ist die Haftpflichtversicherung der Tagespflegekraft zuständig?

Ob die private Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson zuständig ist, hängt jedoch von verschiedenen Kriterien ab:

  • Zum einen vom Alter des zu betreuenden Kindes,
  • zum anderen muss geklärt werden, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Beschädigt das Kind beispielsweise mit einem Kinderfahrzeug unbeabsichtigt das Auto des Nachbarn, während die Betreuungsperson das Kind die ganze Zeit im Blick hat, muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden zahlen, da die Tagesmutter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Anders läge der Fall, wenn sich die Betreuungskraft außer Sicht- und Hörweite befunden hätte.

Ab wann sollte eine Familienhaftpflichtversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Mit Vollendung des siebten Lebensjahres werden Kinder als deliktfähig eingestuft. Ab dieser Altersstufe kann einem Kind ein Mitverschulden angerechnet werden. Diese Regelungen gelten auch, wenn Kinder während der Betreuungszeiten im Haushalt einer Tagespflegeperson einen Schaden verursachen.

Handelt es sich nicht um eine Verletzung der Aufsichtspflicht, müssen die Eltern des Kindes für die Schäden haften. Daher ist der Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung möglichst vor dem siebten Geburtstag eines Kindes sinnvoll.

Unfallversicherungsschutz für selbständige Kindertagespflegekräfte

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den Folgen eines Unfalls und greift auch, wenn Kinder während der Tagesbetreuung verunfallen. Der Unfallversicherungsschutz gilt für Tagespflegekinder und Tageseltern. Selbständig tätige Kindertagespflegekräfte sind verpflichtet, spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn ihre Tätigkeit der Berufsgenossenschaft zu melden.

Für die Zahlung der Beitragsprämien ist die Betreuungskraft selbst verantwortlich. Tageseltern mit Pflegeerlaubnis können sich jedoch die Beiträge vom Jugendamt erstatten lassen, außerdem sind Kinder häufig automatisch über die Landesunfallversicherung versichert.

Tagesmütter- und väter sollten sich hinsichtlich der Regelungen bei den zuständigen Jugendämtern erkundigen. Für einen umfassenden Versicherungsschutz seitens der Landesversicherungen müssen Tageseltern meistens die regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen nachweisen. Da heute grundsätzlich Qualifizierungen für Kindertagespflegekräfte durch Kurse erforderlich sind, werden versicherungstechnische Fragen bereits im Vorfeld geklärt.

Unfallprävention in der Tagespflege

Die Gesetzgebung schreibt vor, dass Kindertagespflegepersonen über geeignete Räumlichkeiten zum Spielen und genügend Platz verfügen müssen.

  • Steckdosen sollten mit Steckdosenschutz versehen sein,
  • Gefahrenstellen wie Herd oder Treppe mit Schutzgitter gesichert werden.
  • Tageseltern müssen für Babys und Kleinkinder außerdem ein gesondertes Bett zur Verfügung stellen.
  • Spielgeräte wie Rutschen oder Schaukeln müssen GS-geprüft sein und regelmäßig gewartet werden.

Ob das Wohnungsinnere und die Außenbereiche kindersicher sind und im Haushalt die nötigen Hygienevorschriften eingehalten werden, kontrollieren Mitarbeiter der Jugendämter bei Hausbesuchen.