31. Oktober 2008
Von Tanja Tasci
Sorgerecht ist häufig Streitthema Nummer Eins nach einer Trennung. Häufig wird das Wohl der Kinder übersehen und aus Eitelkeit und aus verletzten Gefühlen heraus ein erbitterter Kampf geführt.

Das Sorgerecht ist bei getrennten Paaren immer wieder ein heikles Streitthema
Das Sorgerecht wird immer wieder zum Streitthema nach einer Trennung. Doch aus welchem Grund beharren oft beide Elternteile auf ein alleiniges Sorgerecht? Geht es wirklich um die Belange das Kindes oder gibt es ganz andere Hintergründe die hier ausschlaggebend sind? Gerichte sehen sich häufig unverständlichen Sorgerechtsverhandlungen gegenüber stehen und oft ist es nicht leicht die Interessen des Kindes zu schützen. Grundsätzlich bevorzugen Gerichte in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht, nur aus gewichtigem Grund sollte davon abgesehen werden. Doch was ist ein gewichtiger Grund? Da scheiden sich eben die Geister, denn Ex-Partner sehen häufig Gründe als gewichtig, die nicht ausschlaggebend sein sollten.
Grundsätzlich ist es für Kinder ein Vorteil, wenn sich Eltern nicht gegenseitig das Sorgerecht streitig machen. Was klar sein muss, Sorgerecht bedeutet nicht nur Rechte zu haben, sondern auch Pflichten. So ist zu beachten, dass bei einem gemeinsamen Sorgerecht zum Beispiel die Schulanmeldung von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss. So sollten Eltern sich gut genug verstehen um noch miteinander reden zu können um gemeinsame Entscheidungen treffen zu können (die nach Möglichkeit Eitelkeiten außen vor lassen). Oft fällt dies anfänglich schwer, doch wenn der Trennungsschmerz und die Wut verraucht sind, sollten es Eltern schaffen sich gemeinsam um vorhandene Kinder zu kümmern. Sicherlich ist dies nicht immer leicht und auch mit Konflikten muss immer wieder einmal gerechnet werden, doch sollte hier eine Gesprächsbasis gefunden werden und im Zweifel sollten Eltern zu Gunsten des Kindes einen Schritt zurück steigen.
Doch auch das alleinige Sorgerecht kann im Interesse des Kindes sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Elternteil massive Probleme hat und dadurch die Verantwortung für das Kind gar nicht übernehmen kann. Häufigste Ursache hierfür sind Suchterkrankungen bzw. psychische Erkrankungen. Ein weiterer Grund für Gerichte einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen ist immer wieder, dass ein Elternteil sich weigert seine Verantwortung wahrzunehmen und/oder zum Nachteil des Kindes handelt. Ein Beispiel ist hier die schulische Laufbahn eines Kindes, wenn hier beide Erziehungsberechtigte unterschreiben müssen, damit das Kind zum Beispiel Eingeschult werden kann und ein Elternteil die Unterschrift verweigert, dann sehen Gerichte einen schnellen Handlungsbedarf. Doch auch Einschränkungen des gemeinsamen Sorgerechts können getroffen werden, wie zum Beispiel, dass das gemeinsame Sorgerecht bleibt, aber nur ein Elternteil ein Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat.
Bei regelmäßigen Problemen bei der Sorgerechtsausübung, sollten sich Betroffene an das zuständige Jugendamt wenden. Die Jugendämter sind sogar schon dazu übergegangen Eltern die die Scheidung einreichen direkt anzuschreiben und ihnen Gespräche mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes anzubieten um hier Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Sorgerechts in einem geschützten Rahmen zu erörtern. Doch auch die Mitarbeiter des Jugendamtes kommen hin und wieder an ihre Grenzen, vor allem wenn ein Elternteil sich nicht einbringt und so bleibt in Einzelfällen nur die gerichtliche Auseinandersetzung um eine Sorgerechtsvereinbarung herbeizuführen.
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