5. März 2010
Das seit Anfang 2007 eingeführte Elterngeld hat das ehemalige Erziehungsgeld abgelöst. Es soll für einen guten gemeinsamen Start ins Leben sorgen und dafür, dass sich Kinder und Beruf besser vereinbaren lassen.
Das Elterngeld ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem vor der Geburt des Kindes erzielten Nettolohns. Den Eltern stehen 67 Prozent des letzten Nettogehaltes für ein Jahr zu, maximal aber nur 1800 Euro. Auch Eltern, die vorher nicht erwerbstätig waren, haben einen Anspruch auf mindestens 300 Euro Elterngeld. Das Elterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II oder Sozialleistungen angerechnet. Geringverdienende werden gefördert, indem sie etwa bei einem Verdienst bis zu 1000 Euro eine Aufstockung des Elterngeldes bis zu 100 Prozent erhalten. Das Elterngeld kann auf zwei Jahre gestreckt werden, wenn es monatlich nur zur Hälfte in Anspruch genommen wurde. Wenn sich auch der zweite Elternteil an der Erziehung beteiligt und dafür mindestens zwei Monate von seiner Berufstätigkeit aussetzt, gibt es dafür ein zusätzliches Elterngeld. Alleinerziehende Elterteile bekommen die vollen 14 Monate Erziehungsgeld. Auch geschiedene oder getrennt lebende Paare können die vollen 14 Monate in Anspruch nehmen, wenn der nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebende Elternteil die Betreuung für mindestens zwei Monate übernimmt.
Es gibt einen Geschwisterbonus, dies bedeutet, wenn innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind geboren wird, dann werden zusätzlich zum laufenden Elterngeld 10 Prozent mehr gezahlt, mindestens jedoch 75 Euro. Dieser höhere Betrag wird so lange gezahlt bis das erste Kind 36 Monate alt ist. Wenn es zwei ältere Geschwister gibt, wird der Aufschlag so lange gezahlt bis das älteste Kind das sechste Lebensjahr erreicht hat. Handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt, so wird für das zweite, das dritte und jedes weitere Kind jeweils 300 Euro dazubezahlt. Auch nicht erwerbstätige Elternteile können von diesem Zuschuss profitieren, wenn mindestens ein weiteres Kind des anspruchsberechtigten Elternteils unter drei Jahren, oder aber zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Mutterschaftsgeld, auch der Arbeitgeberzuschuss wird auf das Elterngeld angerechnet. Mit Ausnahme dem Mutterschaftsgeld, das vom Bundesversicherungsamt gezahlt wird. Zusätzliches Landeserziehungsgeld wird in Baden-Württemberg, in Bayern, in Thüringen und in Sachsen gezahlt.
Gab es da nicht Änderungen? Das ist doch gerade in dem neuen Sparpaket verankert, dass GeringverdienerInnen und HARTZ IV-BezieherInnen kein El...
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