Der für die Erziehung des Kindes zuständige Elternteil kann für die erste Zeit nach der Geburt ein Erziehungsgeld beziehen, welches auch nicht zurückgezahlt werden muss. Es dient als Ausgleich für den zwischenzeitlichen Wegfall der Erwerbstätigkeit.
Wer in der heutigen Zeit ein Baby bekommt, der kann nicht nur das monatliche Kindergeld als Einnahme planen, sondern auch das Erziehungsgeld bzw. das Elterngeld. Denn das sogenannte Erziehungsgeld wurde durch das Elterngeld abgelöst. Anspruch darauf hat grundsätzlich jede werdende Mutter. Diese sollte das Elterngeld innerhalb von wenigen Wochen nach der Geburt ihres Babys beantragen.
Das Elterngeld beträgt 300,00 Euro pro Monat - dies gilt aber nur für die Mütter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Bei Müttern, die bis zum Beginn des Mutterschutzes berufstätig waren, berechnet sich das Elterngeld anders. Diese Frauen erhalten einen Betrag von 67 Prozent vom letzten Nettoentgelt, der Prozentsatz kann etwas höher liegen, wenn das Nettoentgelt unter 1.000 Euro gelegen hat. Man erhält das Elterngeld für 12 Monate nach Geburt des Babys, man kann aber auch Elterngeld für 24 Monate geltend machen und erhält dann den hälftigen Betrag über die doppelte Laufzeit. In Zeiten, wo noch Mutterschaftsgeld gezahlt wird, wird nur Elterngeld gezahlt, wenn dieser Betrag höher ist wie das laufende Mutterschaftsgeld.
Auch ein Vater kann Elterngeld erhalten, wenn er die Elternzeit in Anspruch nimmt. Mit dem Elterngeld sollte ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, für berufstätige Mütter, sich für eine Familie mit Kindern zu entscheiden. Ebenso wird Vätern die Möglichkeit gegeben sich ebenfalls hier mit einzubringen.
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