20. April 2011
Über die Hälfte aller deutschen Studenten geht einer Nebentätigkeit nach. Bei dieser handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Studentenjob, welcher die Gratwanderung zwischen einem erfolgreichen Studium und einem lukrativen Nebenverdienst erlaubt. Doch was sollte man über das Arbeitsrecht und den Kündigungsschutz bei Studentenjobs wissen, damit man von diesem Arbeitsverhältnis optimal profitiert?
Ein Studentenjob basiert wie jedes andere Arbeitsverhältnis auch zunächst einmal auf einem Arbeitsvertrag, welcher im Vorfeld ausgehandelt und abgeschlossen werden muss. Dieser Arbeitsvertrag muss dabei alle wichtigen Randdaten enthalten, welche für das Beschäftigungsverhältnis eine Rolle spielen. Diesen sind beispielsweise der Arbeitsort, Kündigungsfristen und eine genaue Beschreibung der Tätigkeitsfelder zuzuordnen.
Das Arbeitsvolumen eines klassischen Studentenjobs erstreckt sich dabei auf bis zu 19 Stunden pro Woche. Ein höheres Stundenvolumina hätte zur Folge, dass der Student voll versicherungspflichtig werden würde, was wiederum Nachteile für beide Vertragsparteien nach sich zieht. Neben der nur selten eintretenden Versicherungspflicht besteht allerdings stets eine Rentenversicherungspflicht, welche es in dieser Form seit dem Jahre 1996 gibt.
Neben diesen Grundlagen haben studentische Mitarbeiter aber ebenso Anspruch auf gewisse Grundrechte von Arbeitnehmern. Diese Grundrechte umfassen bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie eine angemessene Feiertagsvergütung. Aber auch der Arbeitsschutz muss gewährleistet sein, wobei mögliche Arbeitsunfälle auch der Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen.
Des Weiteren haben die Studenten nach der Beendigung der Tätigkeit auch das Recht auf ein Arbeitszeugnis, welches den auch sonst üblichen Formalien entsprechen muss. Eine Kündigung ist dabei natürlich an den Kündigungsschutz gebunden, in dessen Rahmen die Bestimmungen des Arbeitsvertrages greifen. Einer Kündigung muss deshalb beispielsweise auch stets eine Abmahnung vorangegangen sein, solange keine Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen.
Um sich im Falle von Rechtsstreitigkeiten dennoch adäquat abzusichern, kann es sich für viele studentische Arbeitnehmer lohnen, sich einer Gewerkschaft der jeweiligen Branche anzuschließen. So genießt man einen umfassenden Rechtsschutz und kann darauf vertrauen, dass die eigenen Interessen durch die Gewerkschaft vertreten werden.
Insgesamt ist ein Studentenjob mehr als nur eine formlose Nebentätigkeit. Stattdessen handelt es sich hierbei um ein klassisches Arbeitsverhältnis, welches sich primär nur im Stundenumfang und versicherungstechnischen Details von einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis unterscheidet.
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