Das Arbeitszeugnis kann sich ein Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausstellen lassen. Unterschieden wird zwischen einem knappen "einfachen Arbeitszeugnis" und dem ausführlicheren "qualifizierten Arbeitszeugnis".
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dieses wohlwollend formuliert sein, um dem ehemaligen Arbeitnehmer die Suche einer neuen Arbeitsstelle zu erleichtern.
Und in der Tat sind Arbeitszeugnisse auf den ersten Blick immer positiv formuliert. Entscheidend ist aber, was "zwischen den Zeilen" steht, bzw. das, was nicht drin steht. Arbeitszeugnisse enthalten dabei mehr Informationen, als es auf den ersten Blick erscheint und können, obwohl sie wohlwollend klingen, im Urteil vernichtend sein.
Die Arbeitgeber orientieren sich bei der Bewertung der Arbeitsleistung anhand von Formulierungen, die sich unter Personalchefs eingebürgert haben. Diese Formulierungen meinen meist etwas anderes als wortwörtlich geschrieben steht. Anhand von Tabellen lassen sich Arbeitszeugnisse aber leicht "übersetzen" und geben so ihren wahren Inhalt preis.
Am wichtigsten ist die abschließende Bewertung der Arbeitsleistung, die von "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (sehr gut) bis hin zu "er hat sich bemüht" (mangelhaft) reicht. Auch die Erwähnung von Selbstverständlichkeiten, wie zum Beispiel "er war pünktlich", ist nicht positiv gemeint, sondern heißt nichts anderes, als dass der Arbeitnehmer sonst in kleinster Weise positiv aufgefallen ist.
Wichtig ist auch der Schlusssatz, in dem der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrückt (das ist dann wirklich so gemeint) oder ihm nur für seine Mitarbeit dankt (dann ist er in Wirklichkeit froh, dass er weg ist).
Diese Seite enthält Informationen zu Themen wie Arbeitgeber, Arbeitsbeurteilung, Arbeitszeugnisse, Beurteilung, Code, Endzeugnis, Formulierungen, Kündigung, Personalchefs und Zwischenzeugnis. Werfen Sie einen Blick in themenverwandte Bereiche, um möglicherweise noch weitere Informationen zu erhalten.
03.02.12 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
17.11.11 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
28.02.11 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
19.01.11 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
28.04.10 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
26.08.09 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
13.05.09 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
25.05.08 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
21.08.07 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
14.05.07 | |
![]() | ARBEITSZEUGNIS |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Arbeitszeugnis Forum
Das Informationszentrum Arbeitszeugnis bietet eine Zeugnisanalyse, Tipps zur Formulierung von Arbeitszeugnissen, Hinweise auf doppeldeutige Formulierungen und fachgerecht ausgearbeitete Zeugnisvorschläge.

Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über die heutige Zeugnissprache, die rechtlichen Grundlagen und...
Folgen Sie uns