22. November 2010
Frauen, die unter dem Aussehen ihrer Brust leiden, entschließen sich häufig zu einer Brustvergrößerung. Diese ist jedoch mit hohen Kosten verbunden.
Eine Brustvergrößerung ist in der Regel eine Schönheitsoperation, die unter Vollnarkose durchgeführt wird. Der plastische Chirurg operiert in einer Schönheitsklinik, in der die Patientin auch nach der Operation meist noch ein oder zwei Tage zur Beobachtung bleiben muss. Eine Brustvergrößerung kostet mehrere tausend Euro.
Wenn die Krankenkassen urteilen, dass es sich um eine Schönheitsoperation bzw. einen kosmetischen Eingriff handelt, so erfolgt keine Kostenbeteiligung geschweige denn keine komplette Kostenübernahme. In der Regel zählt eine Brustvergrößerung als kosmetischer Eingriff und muss somit von der Patientin selbst finanziert werden.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen ein Zuschuss zu den Behandlungskosten von seitens der Krankenkasse möglich ist. Wenn sich die Krankenkasse von der medizinischen Notwendigkeit der Brustvergrößerung überzeugen konnte, so ist eine Kostenbeteiligung oder komplette Kostenübernahme möglich. Patienten, die z.B. von Geburt an missgebildete Brüste haben, erhalten möglicherweise einen Zuschuss für Ihre Brustvergrößerung. Gleiches gilt auch für Frauen, die nach einer Brustkrebsoperation aufgrund der Tumorentfernung zwei unterschiedlich große Brüste haben.
Ob eine Brustvergrößerung medizinisch notwendig ist oder nicht, entscheiden der medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen oder auch die beratenden Ärzte der privaten Krankenversicherungen. Jede gesetzliche Krankenkasse verfügt über Ärzte des medizinischen Dienstes. Diese Ärzte benötigen sämtliche Unterlagen bezüglich der Notwendigkeit des operativen Eingriffes, um beurteilen zu können, ob dieser medizinisch notwendig ist oder aus rein kosmetischen Gesichtspunkten durchgeführt wird. Häufig werden auch psychiatrische Gutachten verlangt, die belegen, dass die Patientin massiv unter ihren kleinen und/oder ungleichen Brüsten leidet. Meist wird der Patient auch persönlich vom Medizinischen Dienst untersucht. Bei den privaten Krankenversicherungen werden in der Regel sämtliche Befunde benötigt, die der Sachbearbeiter dann zusammen mit dem Beratungsarzt auswertet.
Konnten sich die beratenden Ärzte von der Notwendigkeit der Brustvergrößerung überzeugen, so erfolgt eine Kostenbeteiligung bzw. komplette Kostenübernahme. Erfolgt eine Ablehnung der Kostenübernahme, so hat die Patientin die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Der Sachverhalt wird dann nochmals geprüft. Erfolgt erneut eine Ablehnung, so kann meist nur noch ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Dieser hat jedoch keinesfalls immer Erfolg. Die Krankenkassen übernehmen auch dann nur einen Teil der Kosten, wenn sie sich von der medizinischen Notwendigkeit überzeugen konnten.
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20.04.12 | |
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10.04.12 | |
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