Die Aufklärung in der Schule im Sexualkundeunterricht

Unter Sexualkundeunterricht versteht man die Behandlung des Themas Sexualität in der Schule. Er findet meist im Rahmen des Biologieunterrichts statt.

Von Jens Hirseland

Spricht man von Sexualkundeunterricht oder Aufklärungsunterricht, ist damit die schulische Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität gemeint. An den meisten Schulen beginnt er ab der dritten Klasse.

Behandelte Themen im Sexualkundeunterricht

Sexualkundeunterricht ist in der Regel Bestandteil des Biologieunterrichts. Manchmal hält man Sexualkunde aber auch als Projektunterricht zur sexuellen Aufklärung ab. Das Fach zählt zu den wichtigsten Anliegen der Sexualpädagogik.

In Deutschland gibt es Sexualkundeunterricht seit Ende der 60er Jahre.

Im Rahmen des Unterrichts soll den Schülern Wissen über die biologischen Grundlagen der Sexualität vermittelt werden. Dazu gehören in erster Linie Geschlechtsverkehr sowie die Anatomie der Geschlechtsorgane.

Darüber hinaus beleuchtet man die gesellschaftliche Rolle der Sexualität und beschäftigt sich mit Themen wie:

Auch die Möglichkeiten zur Empfängnisverhütung werden aufgezeigt. Weitere Themen, die im Sexualkundeunterricht behandelt werden, sind:

Seit den 80er Jahren beschäftigen sich die Lehrpläne auch mit der AIDS-Prävention.

Während Grundschüler in der 3. Klasse Wissen über die Geschlechtsorgane von Mann und Frau erhalten, liegt der Schwerpunkt in der 6. Klasse meist auf den Veränderungen des Körpers, die durch die Pubertät hervorgerufen werden.

In manchen Schulen werden für den Sexualkundeunterricht auch externe Pädagogen hinzugezogen, die die Aufklärungsarbeit der Lehrkräfte ergänzen sollen.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland ist es Pflicht, dass Kinder am Sexualkundeunterricht teilnehmen. So müssen Eltern, die ihre Kinder wiederholt vom Unterricht fernhalten, mit Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen von mehreren Wochen rechnen.

Manche Eltern sind mit der Sexualkunde in der Schule nicht einverstanden und möchten ihre Kinder aus Glaubensgründen, oder weil sie ihr Erziehungsrecht dadurch verletzt sehen, davon befreien lassen. Einige gingen sogar bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um die Teilnahme ihrer Kinder am Sexualkundeunterricht zu verhindern.

Die Richter der höchsten Instanzen sahen jedoch in der Teilnahmepflicht an den Aufklärungsstunden weder eine Verletzung der Erziehungsrechte noch der Religionsfreiheit. So beschränkt sich der Unterricht auf die reine Vermittlung von Wissen und wahrt weltanschauliche Neutralität.

Da von Schülern der 3. Klasse erwartet wird, dass sie die weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane korrekt benennen und beschreiben können, ist es sinnvoll, wenn die Eltern rechtzeitig mit der Aufklärung ihrer Kinder beginnen.