Eine Umschulung finanzieren - Das Arbeitsamt kann helfen

Unter einer Umschulung versteht man eine Sonderform der beruflichen Weiterbildung; Ziel ist eine berufliche Neuorientierung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Finanzierung der Umschulung, die man in der Regel bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen muss. Hierfür sind allerdings einige Voraussetzungen erforderlich. Erfahren Sie, wann eine Umschulung als förderungswürdig eingestuft wird und welche Punkte Sie beachten müssen, um sich die Finanzierung seitens der Bundesagentur für Arbeit sichern zu können.

Von Jens Hirseland

Eine Umschulung dient dazu, Kenntnisse über eine Tätigkeit, die man bislang nicht beruflich ausgeübt hat, zu erlangen. Für Arbeitslose kann sie ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Genehmigte Umschulungen werden vom Arbeitsamt finanziert.

Eine Umschulung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Dazu gehören vor allem

  • die Qualifikation für eine neue Berufstätigkeit
  • eine zu geringe Nachfrage in dem Beruf, der bisher ausgeübt wurde
  • Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
  • längere Abwesenheit vom erlernten Beruf
  • technische Neuorientierungen oder
  • Unzufriedenheit mit dem alten Beruf.

Je nachdem, um welches Tätigkeitsfeld es sich handelt und über welche Vorkenntnisse man verfügt, kann eine Umschulung neun Monate bis zwei Jahre dauern. Dabei lässt sie sich schulisch, betrieblich oder überbetrieblich durchführen. Informationen

Die Finanzierung der Umschulung

Für die Finanzierung der Umschulung können die Gründe einen wichtigen Faktor darstellen.

Voraussetzungen für eine Finanzierung

Als erster Ansprechpartner für eine Umschulung dient normalerweise die Bundesagentur für Arbeit. Diese ist mit einer zentralen Datenbank ausgestattet, in der zahlreiche Angebote vorhanden sind.

Darüber hinaus gibt es noch regionale Datenbanken mit Umschulungsangeboten. Eine weitere Möglichkeit sind private Anbieter von Umschulungen, die man in Tageszeitungen oder Kleinanzeigen findet.

Zu den wichtigsten Punkten einer Umschulung gehört natürlich die Finanzierung. Schließlich gilt es, den Lebensunterhalt weiterhin zu bestreiten. Nicht selten ist auch eine ganze Familie davon abhängig.

Die Übernahme der Kosten kann beim zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Neben dem Arbeitslosengeld zählen auch Umschulungen zu den Leistungen des Arbeitsamtes.

Dieses muss die Umschulung jedoch erst genehmigen. Als förderungswürdig wird jedoch nur eingestuft, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

  • Dazu gehört vor allem Arbeitslosigkeit. So ist eine Umschulung oft nötig, weil der alte Beruf auf dem Arbeitsmarkt keinen Erfolg mehr verspricht.
  • Aber auch gesundheitliche Gründe können für eine Umschulung ausschlaggebend sein, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder darf.
  • Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass der neue Beruf auf dem Arbeitsmarkt auch gefragt ist.
  • Außerdem muss der Umschüler gesund genug sein, um den Beruf ausüben zu können.

Oftmals schlägt das Arbeitsamt bestimmte Umschulungsmaßnahmen vor, die ihm für den Teilnehmer als besonders geeignet erscheinen. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Umschüler

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • über eine Erstausbildung verfügt, und
  • sich nicht in einem laufenden Ausbildungsverhältnis befindet.
Für die Finanzierungshilfe des Arbeitsamtes müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden
Für die Finanzierungshilfe des Arbeitsamtes müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden

Die Zusage in Form des BGS

Wird der Umschüler als förderungswürdig eingestuft, bekommt er einen so genannten Bildungsgutschein (BGS). Dieser stellt die Zusage des Arbeitsamtes dar, die Kosten für die Umschulungsmaßnahmen zu finanzieren. Dazu gehören

  • die Fahrtkosten
  • die Gebühren für Kurse und Lernmaterial
  • der Unterhalt
  • die Sozialversicherungskosten sowie
  • mögliche Unterbringungskosten.

Wie hoch die Leistungen letztlich sind, hängt von den individuellen Voraussetzungen des Umschülers ab. Geringer als das bisherige Arbeitslosengeld fallen sie jedoch nicht aus. Auch die Familienverhältnisse finden bei der Berechnung der Leistungen Berücksichtigung.

Neben den Arbeitsämtern können die Kosten für eine Umschulung auch von

übernommen werden. Dazu muss der Grund für die Umschulung jedoch gesundheitlicher Natur sein.

Generell wird empfohlen, sich alle Details bezüglich der Zusagen für eine Umschulung schriftlich bestätigen zu lassen. Trotz der erwähnten gedeckten Bereiche, die typisch sind, handelt es sich bei der Finanzierung immer noch um eine Förderung, die im Einzelfall auch variieren kann.

Tipps für mehr Erfolg

Damit Vorbereitung, Antrag und Prozess der Finanzierung erfolgreich gemeistert werden können, sollte man einige Ratschläge beherzigen. Generell sollte man sich darüber im Klaren sein, dass auch eine Umschulung nicht als Garantie für einen neuen Arbeitsplatz angesehen werden kann.

Man sollte sich nicht entmutigen lassen und auch dann "am Ball" bleiben, wenn man mehrere Absagen erhält. Eine weitere Zusammenarbeit mit Jobcenter und dem Unternehmen, in dem der praktische Teil der Umschulung absolviert wurde, kann dabei helfen, die Motivation nicht zu verlieren.

Vom Sachbearbeiter wird man stets neue potenzielle Stellen erhalten. Auch wenn man dort nicht übernommen wird, kann man auf dem neuesten Stand bleiben, wenn es darum geht, zu besetzende Positionen zu finden.

  • Sich über die Träger informieren: oftmals hat man keine Wahl, wenn es um den passenden Träger geht; ist dies doch der Fall, sollte man sich bereits über die unterschiedlichen Möglichkeiten informiert haben
  • Aktiv auswählen: die Wahl der Kurse durch die Träger kann man als Arbeitnehmer u.U. beeinflussen, wenn man Engagement zeigt und sich an der Suche nach einer passenden Stelle beteiligt und sich dafür stark macht
  • Gründlich recherchieren: der erste Eindruck zählt - ein sicheres und kompetentes Auftreten beim Kostenträger wird mehr Erfolg bringen; dafür ist es notwendig, sich gründlich über den aktuellen Arbeitsmarkt zu informieren
  • Sich für die eigenen Stärken einsetzen: nicht immer werden bei der Wahl der Umschulung die individuellen Fähigkeiten berücksichtigt
  • Sich zuvor einlesen: auch wenn man während der Umschulung alle erforderlichen Inhalte vermittelt bekommt, tut man gut daran, sich auf diese bereits vorzubereiten; der Kurseinstieg wird dadurch erheblich erleichtert
  • Einen Praxisträger auswählen: bei Umschulungen mit praktischem Teil sollte man sich - sofern möglich - den Praxisträger selbst aussuchen
  • Die alte Branche im Blick behalten: Bei der Jobsuche wird man sich als Umschüler vor allem nach entsprechend passenden Angeboten umschauen - doch auch die alten Verbindungen kann man nutzen, um beispielsweise wichtige Kontakte für eine neue Stelle im Blick zu behalten