Wo beginnt sexuelle Nötigung?

Unter sexueller Nötigung versteht man sexuelle Handlungen gegen den Willen eines Menschen. Doch wo beginnt sexuelle Nötigung?

Von Jens Hirseland

Spricht man von sexueller Nötigung, sind damit sämtliche sexuellen Handlungen gemeint, die gegen den Willen einer Person erfolgen.

Das heißt, dass der Betroffene durch

  • Einschüchterung
  • Drohungen oder
  • das Ausnutzen von Hilflosigkeit

zu sexuellen Handlungen gezwungen wird.

Doch ab wann handelt es sich um eine sexuelle Nötigung?

Die rechtliche Lage in Deutschland

In Deutschland stellt sexuelle Nötigung eine Straftat dar, die gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gerichtet ist. Geregelt wird sexuelle Nötigung durch Paragraph 177 des deutschen Strafgesetzbuches, wobei sie einen Einheitstatbestand mit schwerer sexueller Nötigung und Vergewaltigung bildet.

Aufgrund der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug gilt sie als Verbrechen.

Nach Paragraph 177 beginnt sexuelle Nötigung dort, wo eine Person

  • mit Drohungen für Leib und Leben
  • mit Gewalt oder
  • unter Ausnutzung einer hilflosen Lage, in der es zu einer schutzlosen Auslieferung des Opfers gegenüber dem Täter kommt,

genötigt wird, sexuelle Handlungen am Täter oder an dritten Personen vorzunehmen oder solche Handlungen an sich selbst zu dulden.

Besonders schwere Fälle

Bei besonders schweren Fällen erhöht sich das Strafmaß noch. Dies ist der Fall, wenn:

  • der Beischlaf vom Täter vollzogen wird.

  • der Täter besonders erniedrigende sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt.

  • mehrere Personen die Tat gemeinschaftlich begehen.

  • das Opfer gesundheitlich geschädigt wird.

  • Waffen bzw. gefährliche Werkzeuge zum Einsatz kommen, um das Opfer zu sexuellen Handlungen zu zwingen.

Wird Gewalt gegen das Opfer angewendet, ist deren Intensität für das Strafmaß unerheblich.

Wo liegt die Grenze?

Wo die Unterschwelle von sexuellen Handlungen liegt, ist umstritten.

  • Zungenküsse oder das so genannte "Begrapschen" zählt man jedoch nicht dazu. In diesem Fall handelt es sich eher um eine Beleidigung nach Paragraph 185 StGB.
  • Die Oberschwelle der sexuellen Nötigung bis hin zur Vergewaltigung beginnt mit dem Eindringen in den Körper des Opfers. Ob die Penetration dabei mit einem Körperteil oder einem Gegenstand erfolgt, spielt keine Rolle.
  • Beischlaf oder Eindringen in das Opfer ohne dessen Zustimmung gilt stets als Vergewaltigung.

Die Dunkelziffer betroffener Männer

Besonders betroffen von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung sind Frauen. Doch auch bei Männern kommt es mitunter dazu.

Viele Fälle bleiben jedoch im Dunkeln, da die Betroffenen aus Scham oder weil sie den Täter persönlich kennen auf eine Anzeige verzichten.

Noch Jahre später leiden zahlreiche Opfer psychisch unter den Folgen von sexueller Nötigung.