Schweigepflicht
Ärztliche Verschwiegenheitspflicht
Die auch als Verschwiegenheitspflicht bezeichnete ärztliche Schweigepflicht verpflichtet Ärzte, Apotheker, Altenpfleger und andere Heilberufler zur Verschwiegenheit. So dürfen z.B. keine Daten über die Behandlung eines Patienten weitergegeben werden.
Die Schweigepflicht oder Verschiegenheitspflicht ist eine rechtlich festgelegte und verbindliche Verpflichtung unterschiedlicher Berufsstände, sensible Daten für sich zu behalten. Am bekanntesten ist die Schweigepflicht aus dem medizinischen Umfeld. Hier bedeutet sie, dass der behandelnde Arzt, der Einblick in persönliche Dinge und private Daten bekommt, diese nicht weitergeben darf. Es ist ihm verboten, mit Dritten über den Patienten und seine Krankheiten zu sprechen. Streng genommen darf er nicht einmal darüber Auskunft geben, ob sich der Patient überhaupt in seiner Behandlung befindet. Die medizinische Schweigepflicht ist fast so alt wie die Medizin selbst, und schon im Eid des Hippokrates zu finden: "Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten." (Zitat; Quelle: Eid des Hippokrates). Die Schweigepflicht hat den Schutz des persönlichen und intimen Bereiches der betroffenen Person zum Zweck. Das Wissen um die Existenz der Schweigepflicht macht es einer erkrankten Person auch leichter, sich einem möglicherweise fremden oder unbekannten Arzt anzuvertrauen. Krankheiten und die mit ihnen verbundenen Umstände sind ein sensibler Bereich, und jeder Betroffene möchte selbst entscheiden, wer welche Details darüber erfahren soll. In Deutschland wird der Bruch der Schweigepflicht mit der Androhung von Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Dies ist im §203 des Strafgesetzbuches unter dem Punkt "Verletzung von Privatgeheimnissen" rechtlich festgelegt. Im medizinischen Bereich zählen zu den schweigepflichtigen Personen folgende Berufsgruppen: Ausübende heilbehandelnder Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker usw), Berufspsychologen und Berater für Suchtfragen.
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