24. Juli 2009
Ein Leberfleck muss nicht immer behandelt werden. Vorbeugen kann man der Hautveränderung nicht.
Wenn der Dermatologe (Hautarzt) festgestellt hat, dass es sich um einen harmlosen Leberfleck handelt, bedarf dies keiner Behandlung. Lediglich wenn der Patient den Leberfleck als kosmetisch störend empfindet, kann der Arzt den bräunlichen Fleck entfernen. Dies ist jedoch in diesem Fall der Wunsch des Patienten und aus medizinischer Sicht nicht notwendig.
Weist ein Leberfleck typische hautkrebsverdächtige Veränderungen auf, wird dieser vom Hautarzt im Rahmen eines kleinen chirurgischen Eingriffes herausgeschnitten oder mit dem Laser entfernt und die Haut anschließend vernäht oder mit Klammern geschlossen.
Grundsätzlich sollte man sich niemals ungeschützt in der Sonne aufhalten. Im Sommer sollte angemessene Kleidung und auch eine Kopfbedeckung getragen werden. Zusätzlich muss entsprechender Sonnenschutz aufgetragen werden. So kann man einem Sonnenbrand vorbeugen, der bei entsprechender Häufung zu Hautkrebs führen kann.
Patienten, die Leberflecken haben, sollten diese beobachten. Vergrößern sich die Flecken, jucken, nässen oder werden rot, sollte man diese von einem Hautarzt untersuchen lassen. In diesem Zusammenhang bieten die Krankenkassen jetzt für alle Menschen ab 35 Jahren das Hautkrebsscreening an. Alle zwei Jahre haben die Versicherten damit Anspruch auf eine hautärztliche Untersuchung. Der Arzt begutachtet im Rahmen dieser Untersuchung sämtliche Leberflecken und kann eine hautkrebsverdächtige Veränderung sofort entfernen und unter dem Mikroskop untersuchen.
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