Stalking - Merkmale, Rechtliche Lage, Umgang und Selbsthilfe

Als so genanntes Stalking wird eine unerwünschte und lästige Form der Kontaktaufnahme und der Beobachtung bezeichnet, die inzwischen als Straftatbestand akzeptiert ist und gegen die polizeilich und gerichtlich vorgegangen werden kann. Die Grauzonen sind jedoch leider immer sehr groß. Nicht immer ist ein aufdringlicher Zeitgenosse auch gleich ein Stalker, und nicht jeder Stalker ist von Anfang an als solcher zu erkennen. Was kann man tun, um sich vor einem Stalker zu schützen, und wie verhält man sich richtig? Einige hilfreiche Tipps haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

Von Kathrin Schramm

Stalking - Wenn Liebe zum Wahn wird

Als Stalking wird eine beständige

  • Belästigung
  • Nachstellung
  • Überwachung oder
  • Gewaltandrohung

von Menschen verstanden, die darunter sowohl physisch als auch psychisch leiden. Prinzipiell kann jeder ein Opfer des Stalkings werden.

Zumeist handelt es sich bei dem Täter um einen Expartner oder zurückgewiesenen Verehrer, der häufig aus dem Gefühl der Demütigung heraus aktiv wird.

Auch Menschen mit einer verzerrten Wahrnehmung der Beziehungsbereitschaft des Opfers können zum Stalker werden. In manchen Fällen fühlt sich der Täter selbst als Opfer. Das Gefühl der Rache kann hier zur Triebfeder des Psychoterrors werden.

Wie wirkt sich Stalking aus?

Das Stalking kann sich in vielen Handlungen ausdrücken. Häufig werden die Betroffenen rund um die Uhr angerufen oder erhalten vom Täter zahlreiche:

In anderen Fällen belässt es der Stalker nicht bei diesen Handlungen: Sei es der Versuch, über Freunde des Opfers einen Kontakt herzustellen oder das Auflauern an der Haustür oder der Arbeitsstelle bis hin zur Verfolgung - Stalker treiben sich beständig im persönlichen Umfeld des Opfers herum. Oft fühlen sich die Betroffenen den Belästigungen hilflos ausgesetzt.

Symptomatik der Opfer

In nur etwa 20% der Fälle kommt es zu solchen drastischen Handlungen wie Hausfriedensbruch, Nötigung oder gar körperlicher Gewalt bis hin zum Mord.

Dabei zeigen bereits Menschen, die Opfer einer Belästigung oder Verfolgung werden, auffällige Verhaltensmuster. Oft treten Symptome auf, die sich auch körperlich manifestieren können:

Zu den sozialen Folgen zählen die totale Isolation und Abschattung von der Außenwelt. Annähernd die Hälfte der Opfer müssen psychologisch betreut werden.

Rechtliche Lage

Stalking ist das bewusste und immer erneut wiederholte bis hin zu ständige Belästigen einer Person - sie wird aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen als Opfer bezeichnet. Konnte man früher dem Stalker mit rechtlichen Mitteln erst dann begegnen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen war, sprich, wenn es zu Gewalt oder zumindest zu massiven Drohungen mit Gewalt durch den Täter gekommen war, so erlaubt es die Gesetzeslage heute, auch schon zu einem früheren Zeitpunkt gegen den Stalker vorzugehen.

Der neu geschaffene §238 StGB, der am 31.03.2007 in Kraft getreten ist, stellt nun bereits die "Nachstellung" selbst unter Strafe, ohne dass es erst zu Schlimmerem kommen muss. Zusammen mit dem ebenfalls neuen Gewaltschutzgesetz ergeben sich dadurch für das Opfer umfangreiche Möglichkeiten, sich gegen einen Stalker zur Wehr zu setzen.

Unterlassungsverfügung

Das Stalking-Opfer kann auf diese Weise beispielsweise eine Unterlassungsverfügung gegen den Täter erwirken, die es demselben verbietet, sich der Wohnung des Opfers zu nähern. Verstößt der Täter gegen diese Anordnung, so begeht er dadurch eine Straftat und kann dafür von der Polizei verfolgt werden.

Grauzonen im Stalking

Wenn Sie sich von einer Person aus Ihrem Bekanntenkreis verfolgt, überwacht und belästigt fühlen, dann ist es möglich, dass es sich auch bei dieser Person um einen Stalker handelt. Denn Stalker sind häufig auch abgewiesene Liebhaber oder Bewunderer, die mit der erfahrenen Ablehnung nicht zurecht kommen.

Manchmal gibt es Grauzonen im Stalking: Es ist für das Opfer schwer zu erkennen, ob in bestimmten Fällen bereits Stalking vorliegt, oder ob der Belästiger sich möglicherweise nur wichtig machen möchte, und die Grenzen unwissentlich überschreitet.

In diesen Situationen sollten Sie gemeinsame Bekannte hinzuziehen und deren Rat einholen. Allerdings sollten Sie schnell handeln, um keine Zeit zu verlieren.

Manchmal hilft auch ein persönliches Gespräch mit dem aufdringlichen Zeitgenossen, das Sie aber in Anwesenheit von Zeugen und (möglichst männlichen) Beschützern führen sollten. Ist der Betreffende uneinsichtig, sollten Sie bei der nächsten Auffälligkeit ebenfalls sofort die Polizei einschalten.

Stalking-Beispiele

Zu den typischen und gängigen Beispielen für ein Stalking gehören:

  • Telefonterror mit häufigen, sich wiederholenden Telefonanrufen
  • Hinterlassen von bedrohenden Informationen auf Anrufbeantworter sowie Mailbox
  • E-Mail- und SMS-Terror durch dauerhafte, wiederholte und zahlreiche Sendungen
  • Dauerhafte körperliche Präsenz sowie Auflauern in unmittelbarer Nähe von Wohn- oder Berufsort des Stalking-Opfers
  • Schriftliche Beleidigungen und Drohungen per Briefpost sowie E-Mail
  • Sachbeschädigung
  • Wohnungseinbruch

Der Stalker möchte mit seinen Aktionen Aufmerksamkeit erzeugen, bis hin zu Kontrolle und Macht über sein Opfer ausüben. Ganz typisch für ein Stalking ist der Hinweis darauf, jederzeit in der Nähe des Stalking-Opfers zu sein, sein zu können. Das Opfer wird seinen Stalker buchstäblich nicht mehr los.

Die ständige Präsenz des Stalkers begründet die ständige Angst des Opfers
Die ständige Präsenz des Stalkers begründet die ständige Angst des Opfers

Der Stalker verletzt mehrerlei Rechte des Stalking-Opfers. Rechtsgrundlage dafür ist das StGB, der § 238 des Strafgesetzbuches. Dort sind im Einzelnen die Tatbestände einer Nachstellung, des Stalkings, aufgeführt. Ihre rechtliche Relevanz bezieht sich je nach Einzelfall auf:

  • Bedrohung
  • Beleidung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Sexuelle Nötigung
  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Wort, Schrift und Bild

Beweise nötig

Auch beim Stalking gilt der Grundsatz: Wer klagt, der muss beweisen. Wenn das Stalking-Opfer rechtliche Schritte wie eine Anzeige oder Klage erwägt, dann müssen juristisch hieb- und stichweise Beweise vorlegbar sein.

Wie ansonsten auch, übernehmen Schutz- und Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Damit eine Anklage zugelassen wird, muss sie beweiskräftig sein und ausreichende Erfolgsaussichten haben.

Hilfreich bis hin zu notwendig ist es daher, wenn das Stalking-Opfer eine genaue Dokumentation über jede einzelne Stalking-Aktion in Schrift und Bild führt. Anklage, Prozessführung sowie Rechtsberatung kosten Geld.

WEISSER RING

Sofern weder der Betroffene noch seine Rechtsschutzversicherung diese Kosten tragen können/wollen, hat das Stalking-Opfer die Möglichkeit, sich an den WEISSEN RING zu wenden. Doch auch in diesem Falle ist die Dokumentation des bisherigen "Opfer- und Leidensweges" die unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Rechtshilfe.

Bis es so weit kommt, greift das Stalking-Opfer naturgemäß und verständlicherweise erst einmal zur Selbsthilfe. Dazu gehören einfache Möglichkeiten wie ein Ignorieren des Stalkers.

Das Schlimme an der Situation ist die permanente Ungewissheit. Selbst wenn der Stalker seine Aktivität für längere Zeit unterbricht, besteht für das Stalking-Opfer das latente Empfinden, dass der Stalker jederzeit erneut auftauchen könnte.

Eine vergleichbare Situation sind die psychischen Folgen von Wohnungseinbrüchen in Ab- oder Anwesenheit der Bewohner. Sie leben zukünftig in der dauerhaften Angst, dass ein solcher Einbruch jederzeit wieder möglich sein kann.

Niemand kann ihnen das Gegenteil beweisen oder garantieren. Der einzige Ausweg ist die psychische Stärkung als Ergebnis einer psychologischen Beratung und Betreuung.

Hilfe gegen Stalking

Rat können sich die Betroffene bei einer Rechtsberatung einholen. In Fällen des leichten Stalkings reicht es oft aus, wenn sich das Opfer an ein paar Regeln hält, damit der Täter schnell das Interesse verliert.

Wichtig ist, dass dem Stalker unmissverständlich klargemacht wird, dass man keinen Kontakt zu ihm wünscht. Damit er keine neue Hoffnung schöpft ist es wichtig, ihn danach strikt zu ignorieren.

Bei unerwünschten Anrufen kann es helfen, den alten Anschluss zu kündigen und sich eine neue Telefonnummer zuzulegen. In jedem Fall ist es gut, möglichst viele Bekannte einzuweihen. Sie können im Falle einer Anzeige zudem gegen das Opfer aussagen. Hält der Psychoterror weiterhin an, dann kann ein Umzug und das Suchen einer neuen Arbeitsstelle endgültig Hilfe bringen.

Möglichkeiten, sich zu schützen

Im Vorfeld eines Straf- und in der Regel damit verbundenen Zivilprozesses hat das Stalking-Opfer verschiedene Möglichkeiten, um sich zu schützen und zu wehren.

  • Von Beginn an sollte eine Person des Vertrauens über das Stalking informiert sein - sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich

  • Dem Stalker muss so schnell wie möglich unmissverständlich klar gemacht werden, dass kein Kontakt zu ihm gewünscht wird. Das ist der erste Punkt in der jetzt beginnenden Dokumentation mit Blick auf eine spätere Anklageerhebung

  • Bei dem Stalking per Telefon bieten sich ein Rufnummernwechsel, der Verzicht auf Rufnummerneinträge, eine Geheimnummer, sowie unter Einbeziehung der Polizei die Aktivierung einer Fangschaltung an

  • Empfehlenswert ist es, sich frühzeitig fachlich-psychologisch betreuen zu lassen - dazu gehört, auch wegen einer Kostenübernahme, die Einbeziehung der Krankenkasse

  • Stalking hat zwangsläufig eine psychische Destabilisierung zur Folge. Dem muss das Stalking-Opfer im Eigeninteresse entgegenwirken

  • Kurz über lang ist der Stalker seinem Stalking-Opfer bekannt. In diesem Falle helfen juristische Maßnahmen wie eine Schutzanordnung oder eine kostenpflichtige Unterlassungsverfügung. Beides sollte anwaltlich geschehen - die Anwaltskosten muss der Stalker bezahlen

Die psychologische Betreuung des Opfers ist wichtig
Die psychologische Betreuung des Opfers ist wichtig

Das unvermeidbare Problem für ein Stalking-Opfer ist die Situation, dass sich eine dauerhafte Kontaktsuche des Stalkers nicht lückenlos unterbinden lässt. Auch das juristische Recht zu bekommen schließt nicht aus, dass der Stalker zu einem späteren Zeitpunkt, schlimmstenfalls im Anschluss an eine Haftstrafe, das Stalking wieder aufnimmt.

Insofern sollte das Stalking-Opfer als eine der letzten Möglichkeiten auch den Wohnsitz-/Wohnortwechsel in Betracht ziehen. In dieser Hinsicht ist das Stalking-Opfer im mehrfachen Sinne ein wirkliches Opfer.

Die vier Schritte im Umgang mit Stalkern

Stalker sind in der Regel psychisch kranke Menschen, die mit der Ablehnung, die sie durch die beschattete Person oder von der Gesellschaft erfahren, nicht zurecht kommen. Sie sind gekränkt und emotional verletzt, und können dadurch zu einer erheblichen Gefahr werden. Auch wenn nicht alle Stalker tatsächlich eine Bedrohung darstellen, so kann man dies doch im Vorfeld nicht wissen.

Schritt 1: Abgrenzung

Fühlt man sich also von einer Person verfolgt, bedrängt oder belästigt, die über ein normales Maß an Interesse hinaus geht, so sollte man sich augenblicklich zur Wehr setzen und sich abgrenzen.

Schritt 2: Vertrauenspersonen einweihen

Möchte man dabei den persönlichen Kontakt suchen, so sollte man dies auf gar keinen Fall alleine tun, oder sich gar an einem abgelegenen Ort verabreden. Nehmen Sie einen möglichst männlichen Begleiter mit, der Sie notfalls beschützen kann. Ebenso gut können Sie Ihre Absage aber auch schriftlich formulieren.

Schritt 3: Letzte Warnung

Teilen Sie dem Stalker mit, dass Sie sich belästigt fühlen, und dass Sie sein Interesse als Stalking empfinden. Machen Sie deutlich, dass es sich bei Stalking um einen Straftatbestand handelt, und dass Sie zur Polizei gehen werden, sollten seine Aktivitäten nicht augenblicklich aufhören.

Schritt 4: Polizei benachrichtigen

In seltenen Fällen liegt tatsächlich ein Missverständnis vor, oder dem vermeintlichen Stalker ist gar nicht bewusst, dass er Sie durch sein Verhalten ängstigt. Endet das Stalking nach dieser Warnung nicht augenblicklich, so sollten Sie umgehend zur Polizei gehen und die betreffende Person anzeigen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie von jemandem gestalkt werden, der Ihnen nicht persönlich bekannt ist.

Verharmlosungen vermeiden

Ein Fehler wäre es, sich durch das Interesse des Stalkers geschmeichelt zu fühlen und die Sache herunter zu spielen und zu verharmlosen. Reagieren Sie umgehend, und nicht erst dann, wenn bereits etwas geschehen ist.

Professionelle Hilfe für die Opfer

Stalking Opfer haben häufig Hemmungen, sich Hilfe zu holen. In der Zeit des Aushaltens müssen sie viele unangenehme oder furchteinflößende Situationen meistern. Auch wenn die Gefahr letztendlich ausgeschaltet ist, fühlen sie sich unsicher und haben meist Ängste entwickelt, die vorher nicht vorhanden waren.

Diesen Ängsten kann man mit sehr viel Gesprächen mit Freunden und einem guten sozialen Hintergrund selbst beikommen. Idealerweise wird aber empfohlen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Meist erfolgt die Therapie eines Stalkers jedoch nur aufgrund richterlicher Anordnung, nämlich dann, wenn er als Straftäter in Untersuchungshaft genommen worden ist oder verurteilt wurde. Für die betroffenen Erkrankten kann diese unfreiwillige Therapie eine unglaubliche Erleichterung bedeuten, da sie sich jetzt von ihren Zwangsvorstellungen und sonstigen psychischen Störungen Stück für Stück befreien können.

Aber auch die Opfer von Stalkern haben manchmal Unterstützung und professionelle Hilfe nötig. Dies hängt häufig direkt von der Intensität des Stalking ab. Fanden im Rahmen der Belästigung und Verfolgung auch tätliche Übergriffe mit Androhung oder Ausübung von Gewalt statt, so müssen die Opfer diese Vorfälle gründlich verarbeiten.

Gesprächstherapie und Selbsthilfegruppen

Durch den Besuch einer Selbsthilfegruppe kann das Vertrauen in andere Menschen wieder aufgebaut werden
Durch den Besuch einer Selbsthilfegruppe kann das Vertrauen in andere Menschen wieder aufgebaut werden

Das grundsätzliche Vertrauen in andere Menschen kann schwer angegriffen sein und muss über eine Therapie oder über Gespräche mit anderen Betroffenen wieder hergestellt werden. In einer Gesprächstherapie oder durch den Besuch einer Selbsthilfegruppe kann dies möglich sein.

Hilfe von Polizei und Hausarzt

Viele Stalkingopfer trauen sich nicht mehr alleine aus dem Haus und entwickeln ein übersensibles Gespür für vermeintliche Gefahrensituationen oder erneute Stalkingattacken. Dies kann soweit führen, dass sie das gesunde Urteilsvermögen einbüßen und hinter jedem freundlich grüßenden Nachbarn einen Stalker vermuten.

Zu verdenken ist dies nicht, denn im Allgemeinen setzt ein Stalker seine Opfer vielen ungewohnten und schwer einzuordnenden Situationen aus. So müssen die Opfer mit dem Gedanken fertig werden, ständig überwacht worden zu sein.

Auch hierfür gibt es inzwischen spezielle Therapieformen, zu denen die Polizei oder der Hausarzt Auskunft gibt oder Ansprechpartner vermittelt.

In typischen Stalking-Fällen handelt es sich bei dem Täter um den Ex-Partner...

Anfeindungen durch den Ex - von der Trennung bis zum Stalking

Eine Trennung erfolgt nicht immer im gegenseitigen Einverständnis. Mit der Verletzlichkeit des anderen umzugehen kann für den Partner, der sich für die Trennung entschieden hat, schwer zu schaffen sein, wenn sich der verletzte Partner auf einmal als angriffslustig oder grenzüberschreitend erweist.

Eine Trennung kann der einzig richtige Schritt sein

Steht eine Beziehung vor dem Aus, ist es für alle Personen aus dem nahen Umfeld des Paares meist ein schwerer Schlag. Selten konnten Freunde und Familie in die wahren Probleme des Paares Einblick nehmen. Umso stärker trifft es dann, wenn die Trennung mitgeteilt wird.

Für das Paar selbst kann eine Trennung der einzig richtige Schritt sein. Haben beide Partner über einen längeren Zeitraum Kraft investiert, um an den Schwierigkeiten in der Beziehung zu arbeiten, und haben sich die Differenzen trotzdem nicht mindern können, dann ist eine Trennung - vorerst auch auf Zeit - die vernünftigste Entscheidung, um sich wieder Luft zum Atmen zu geben.

Leider sehen nicht immer beide Partner gleichermaßen die Richtigkeit des Schrittes ein.

Wenn der Verletzte es nicht akzeptieren kann

So kann es leicht passieren, dass aus dem Wohlwollen einer Trennung ein Nähe-Distanz-Kampf entsteht. Will der eine Partner Abstand und zur Ruhe kommen, so kann es passieren, dass der andere Partner mit dem Zeitpunkt der Trennung und dem grundsätzlichen Fakt nicht einverstanden ist.

Auch wenn der Kopf sagt, dass es die richtige Entscheidung ist, so sind es oft die Gefühle, die einen Strich durch die Umsetzung der entschiedenen Trennung machen und den noch sehr an der Beziehung hängenden Partner zu kritischen Handlungen animieren.

Nicht selten kann es der eine Partner nicht lassen, den anderen, trotz ausgesprochener Trennung, einfach endgültig oder eine Zeit lang in Ruhe zu lassen. Zu tief sitzt der Schmerz durch den Verlust des Partners, die Zeit für fehlende und klärende Gespräche und der Wunsch, dass man doch wieder ein glückliches Paar sein möchte und sich endlich dementsprechend ändern möchte. Schenkt der sich zurückziehende Partner dem anderen kein Gehör, kommt der Moment der Trennung zu überraschend oder in einer Form der aggressiven Formulierung, kann der Fall eintreten, dass der sich zurückgewiesene Partner so sehr angegriffen und in seinem Stolz verletzt fühlt, dass er sich wehren wird.

Wenn einer der Ex-Partner die Trennung nicht akzeptieren kann oder will
Wenn einer der Ex-Partner die Trennung nicht akzeptieren kann oder will

Aus Unverständnis wird Provokation und Spionage

Gespräche mit Freunden, Arbeitskollegen und Familie, in denen die Trennung angesprochen und der andere Partner schlecht geredet wird, stellen hier nur den Anfang dar. Das respektlose Reden im direkten Gespräch mit dem Ex-Partner oder ein sich einmischendes Verhalten in das Leben des anderen sind weitere Konsequenzen eines schwachen und an seine Grenzen getriebenen Menschen.

Nervige Anrufe, provokante Emails, das Spionieren im Alltag, ob es bereits einen anderen Partner im Leben des Ex gibt - dies sind Handlungen, die bereits als seelische Angriffe verstanden werden können. Schützen Sie sich selbst und reden Sie klar mit Ihrem Ex, sobald sich dieser ansatzweise übergriffig verhält.

Klare Grenzen setzen

Warten Sie nicht zu lang, sondern handeln Sie, sobald Sie erste Anzeichen erkennen. Zeigen Sie sich klar, entschieden, entschlossen und machen Sie Ihrem Ex-Partner auf diese Weise klar, dass Sie dessen Nähe in Ihrem Alltag nicht mehr wünschen.

Verbitten Sie sich die zufälligen Begegnungen, die durch Ihren Ex eingeleitet werden und sprechen Sie deutlich an, wie Sie sich fühlen, wenn Sie Ihren Ex immer und immer wieder sehen, hören oder wahrnehmen müssen. Setzen Sie klare Linien und haben Sie vorerst keinen Kontakt zu Ihrem Ex-Partner, bis genügend Zeit vergangen ist, so dass Sie sich beide, falls erforderlich, dann wieder fair und grenzachtend begegnen können.

Oftmals nutzt der Ex-Parter auch Möglichkeiten des digitalen Stalkings...

Wenn Ihr Ex zum Cyber-Stalker wird - Selbsthilfe bei Cyber-Stalking

Noch vor wenigen Jahren war es relativ einfach, einen Ex-Geliebten auf Abstand zu halten und aus der eigenen Privatsphäre herauszuhalten. Doch dank Facebook und anderen sozialen Online-Netzwerken kann das zu einem ziemlich komplexen Unterfangen werden.

Nicht immer endet eine Beziehung einvernehmlich und nicht immer weiß der Zurückgewiesene mit den Schmerz konstruktiv umzugehen. Das Cyber-Stalking von Ex-Geliebten kann sich auf saloppe Kommentare auf Ihrer Profil-Seite beschränken, jedoch aber auch soweit gehen, dass der Stalker immer dort aufkreuzt, wo Sie auch gerade sind. Schlicht einfach, weil er durch Facebook immer Ihren Aufenthaltsort kennt.

Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie Sie einen Cyber-Stalker loswerden können.

Suchen Sie das klärende Gespräch

Rufen Sie Ihren Ex an oder schreiben Sie ihn eine E-Mail, in der Sie ihn höflich und freundlich darum bitten, von weiteren Kontaktaufnahmen abzusehen. Sagen Sie ihm, dass Sie ihn sehr geschätzt haben und seinen Trennungsschmerz nachempfinden können, aber einfach keine Zukunft in einer Beziehung - freundschaftlicher wie romantischer Natur - sehen. Nicht selten führt eine freundschaftliche Aussprache zum Seelenfrieden.

Blocken Sie ihn

Wenn ein Gespräch nicht zum gewünschten Erfolg führt, sollten Sie ihn, wann immer es technisch möglich ist, blocken. Egal auf welchen Online-Plattformen Sie sich bewegen, versuchen Sie die Nutzereinstellungen so einzustellen, dass er Ihre Einträge und Fotos nicht länger sehen kann.

Achten Sie auf Ihre Privatsphäre

Hinsichtlich der Privatsphäre gelten im Internet die gleichen Regeln wie in der realen Welt auch. Wenn Sie nicht wollen, dass bestimmte Menschen gewisse Dinge über Sie wissen, dann halten Sie sich einfach bedeckt.

Sie müssen nicht jeden Ihrer Schritte in Facebook oder Twitter dokumentieren. Machen Sie sich bewusst, dass Ihr Ex auch über ein Benutzerkonto eines gemeinsamen Freundes Einsicht auf Ihre Einträge haben kann.

Wenn Sie Ihren Freunden unbedingt mitteilen wollen, wie toll der neue Italiener am Stadtpark ist, dann warten Sie damit, bis Sie das Restaurant wieder verlassen haben. So geben Sie Ihren Aufenthaltsort nicht konstant preis.

Wechseln Sie Ihr Passwort

Wenn Sie mit Ihrem Ex eine langjährige Beziehung geführt haben, ist es wahrscheinlich, dass Sie ihm Ihr Passwort einmal verraten haben oder er Sie schlicht so gut kennt, dass er von selbst auf das Passwort kommen kann. Mit dem Ende der Beziehung sollten Sie daher auch wichtige Passwörter ändern, die keinen Bezug zu Ihrer alten Liebe haben.

Fragen Sie um Hilfe

In extremen Fällen kann es nötig sein, sich den verschmähten Liebhaber mit Hilfe eines Anwalts oder gar der Polizei vom Leibe zu halten. Wenn Ihnen die ganze Angelegenheit mehr und mehr Angst macht, sollten Sie nicht zögern, die Behörden einzuschalten oder rechtlichen Beistand um Rat zu fragen.

  • Jens Hoffmann Stalking, Springer, Berlin, 2005, ISBN 3540254579
  • Peter Fiedler Stalking. Opfer, Täter, Prävention, Behandlung, Beltz Psychologie Verlags Union, 2006, ISBN 3621275886

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