6. Juni 2006
Das Verlassenwerden von einem Partner schmerzt – das ist ganz natürlich. Plötzlich steht man von einem Tag auf den anderen allein da, verletzt, unsicher und fragt sich, was man falsch gemacht hat. Gerade wenn die Trennungsgründe für den Verlassenen nicht nachvollziehbar sind, fällt es ihm schwer, loszulassen. Steckt eine neue Liebe hinter der Trennung? Gibt es keinen Weg zurück? Wenn der Versuch, die Partnerschaft zu retten zwanghaft wird, dann kann das Bemühen um den Partner schnell in Psychoterror umschlagen.
Als Stalking wird eine beständige Belästigung, Nachstellung, Überwachung oder Gewaltandrohung von Menschen verstanden, die darunter sowohl physisch als auch psychisch leiden. Prinzipiell kann jeder ein Opfer des Stalking werden. Zumeist handelt es sich bei dem Täter um einen Expartner oder zurückgewiesenen Verehrer, der häufig aus dem Gefühl der Demütigung heraus aktiv wird. Auch Menschen mit einer verzerrten Wahrnehmung der Beziehungsbereitschaft des Opfers können zum Stalker werden. In manchen Fällen fühlt sich der Täter selbst als Opfer. Das Gefühl der Rache kann hier zur Triebfeder des Psychoterrors werden.
Das Stalking kann sich in vielen Handlungen ausdrücken. Häufig werden die Betroffenen rund um die Uhr angerufen oder erhalten zahlreiche SMS, E-Mails, Briefe oder auch Geschenke vom Täter. In anderen Fällen belässt es der Stalker nicht bei diesen Handlungen: Sei es der Versuch, über Freunde des Opfers einen Kontakt herzustellen oder das Auflauern an der Haustür oder der Arbeitsstelle bis hin zur Verfolgung; Stalker treiben sich beständig im persönlichen Umfeld des Opfers herum. Oft fühlen sich die Betroffenen den Belästigungen hilflos ausgesetzt. Derzeitig erfüllt das Stalking keinen Strafbestand in Deutschland. Erst wenn es zu einem Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Beleidigung kommt, ist dem Stalker etwa mit einer Unterlassungsklage juristisch beizukommen.
In nur etwa 20% der Fälle kommt es zu solchen drastischen Handlungen wie Hausfriedensbruch, Nötigung oder gar körperlicher Gewalt bis hin zum Mord. Dabei zeigen bereits Menschen, die Opfer einer Belästigung oder Verfolgung werden, auffällige Verhaltensmuster. Oft treten Angstzustände, Depressionen, Erschöpfung und Aggressionen auf, die sich auch körperlich manifestieren können. Schwere Unruhe, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Magenbeschwerden können die Folge sein. Zu den sozialen Folgen zählen die totale Isolation und Abschattung von der Außenwelt. Annähernd die Hälfte der Opfer müssen psychologisch betreut werden.
Rat können sich die Betroffene bei einer Rechtsberatung einholen. In Fällen des leichten Stalking reicht es oft aus, wenn sich das Opfer an ein paar Regeln hält damit der Täter schnell das Interesse verliert. Wichtig ist, dass dem Stalker unmissverständlich klargemacht wird, dass man keinen Kontakt zu ihm wünscht. Damit er keine neue Hoffnung schöpft ist es wichtig, ihn danach strikt zu ignorieren. Bei unerwünschten Anrufen kann es helfen, den alten Anschluss zu kündigen und sich eine neue Telefonnummer zuzulegen. In jedem Fall ist es gut, möglichst viele Bekannte einzuweihen. Sie können im Falle einer Anzeige zudem gegen das Opfer aussagen. Hält der Psychoterror weiterhin an, dann kann ein Umzug und das Suchen einer neuen Arbeitsstelle endgültig Hilfe bringen.
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