Ein hochwertiges Paar Ski für 7 Euro? Ein nagelneues Fahrrad für 11 Euro? Eine neue Stereoanlage für 6,50 Euro? Die Internetauktion macht's möglich - so denken zumindest viele! Aber, Hand aus Herz, haben Sie sich auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, woher die Sachen eigentlich stammen, die Sie ersteigern? Sind Sie schon einmal auf die Idee gekommen, dass es sich bei einem vermeintlichen Schnäppchen möglicherweise um Diebesgut handeln könnte?
Nach dem Gesetz gibt es keinen gutgläubigen Eigentumserwerb an gestohlenen oder abhanden gekommenen Sachen. Sollte sich also der ersteigerte Gegenstand später einmal als gestohlen herausstellen, so ist er jedenfalls an den ursprünglichen Eigentümer herauszugeben.
Aber damit nicht genug: Denn wem es einfach egal ist, ob das, was er da gerade für einen unangemessen niedrigen Preis kauft, möglicherweise gestohlen ist, der findet sich unter Umständen sehr schnell vor dem Strafrichter wieder! Hehlerei, so heißt dann der Tatvorwurf.
Der vorsätzliche Ankauf gestohlener Sachen in der Absicht, sich dadurch zu bereichern, ist strafbar. Und "vorsätzlich" heißt nach gängiger Rechtsprechung, dass man beim Erwerb einfach nur damit rechnet, dass die gekaufte Sache möglicherweise gestohlen ist und diese Möglichkeit für sich "billigend in Kauf nimmt".
Die Bereicherungsabsicht liegt dann vor, wenn man eben etwas zu einem sehr niedrigen Preis kauft, von dem man aber weiß, dass es in Wirklichkeit wesentlich mehr wert ist.
Vorsicht also bei allen Angeboten, die einfach zu schön sind, um wahr zu sein: Der Kauf kann Sie hinterher teuer zu stehen kommen! Denn wer eine gestohlene Sache zu einem unangemessen niedrigen Preis erwirbt, der muss damit rechnen, sich dafür vor Gericht wegen Hehlerei verantworten zu müssen.
Es droht zumindest eine saftige Geldstrafe oder im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren!
Finger weg also, wenn beim Kauf oder bei der Ersteigerung einer Sache im Internet unklar ist, wem diese Sache gehört oder woher diese Sache stammt. Das gilt insbesondere für Neuwaren, die möglicherweise "irgendwo vom Laster gefallen" sind.
Finger weg auch und vor allem dann, wenn Ihnen der Kaufpreis außergewöhnlich niedrig erscheint! Lassen Sie sich bei gebrauchten Gegenständen im Zweifelsfall, die Kaufbelege vom Verkäufer zeigen, dann sind Sie stets auf der sicheren Seite!
Vermeiden Sie solche Vorsichtsmaßnahmen, weil die Ware und der Preis einfach zu verlockend sind, dann rechnen Sie nicht nur mit dem Verlust der gekauften Ware, sondern vor allem auch mit zahlreichen Nachforschungen und eben der bereits erwähnten Anklage.
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