Die Vor- und Nachteile des (Online-)Lastschriftverfahrens (Bankeinzug)

Speziell die dauerhaften Verträge - etwa für die Nutzung des Handys, zur Bezahlung eines Kredites oder ähnlicher über einen längeren Zeitraum anfallender Rechnungen - können es schwierig werden lassen, für jeden kleinen Geldtransfer eine Überweisung einzureichen. Der bürokratische Aufwand wäre schlichtweg zu hoch. An dieser Stelle greift jedoch das Lastschriftverfahren, bei dem zwischen dem Sender und dem Empfänger der Zahlung ein vertragliches Verhältnis besteht. Doch auch abseits von Daueraufträgen kann der Bankeinzug als Zahlmethode gewählt werden. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Lastschriftverfahren.

Von Kai Zielke

Was ist das Lastschriftverfahren?

Mit dem Lastschriftverfahren ist es möglich, den Anspruchsinhaber zu ermächtigen, einen bestimmten Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Das geschieht zumeist über den Abbuchungsauftrag oder die Einzugsermächtigung.

Im Falle eines Dauerauftrags wird zwischen beiden genannten Parteien eine dauerhafte Form der Bezahlung vereinbart. Diese ergibt sich aus einer Verbindlichkeit, die von einer Seite geleistet und von der anderen entlohnt wird. Oftmals gestaltet es sich dabei so, dass die Zahlung monatlich oder doch zumindest in regelmäßigen Abständen an einem festen Datum fällig wird.

Das Hauptmerkmal von Lastschriften und Dauerauftrag ist der, dass die Höhe des Betrags bei einer Lastschrift unterschiedlich ausfallen kann, während Daueraufträge feste Beträge umfassen. Die Formen des Geldtransfers unterscheiden sich vor allem darin, inwieweit sie beim Vorliegen triftiger Gründe rückabgewickelt werden können. Hier besteht für den Verbraucher leider noch ein großes Manko.

Ablauf

Bei der Lastschrift sind der Gläubiger als Zahlungsempfänger sowie der Schuldner als Zahlungspflichtiger beteiligt, zudem die kontoführende Bank des Zahlgungsempfängers als erste Inkassostelle und das kontoführende Institut des Zahlungspflichtigen als Zahlstelle. Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst; dieser erteilt seiner Bank den Auftrag, die Lastschrift einzuziehen, was als Lastschrifteinreichung bezeichnet wird - der Zahlungsempfänger gilt als Lastschrifteinreicher.

Eingereicht werden kann der Auftrag

  • beleghaft auf Vorducken, den so genannten Lastschriftbelegen
  • im Datenträgeraustauschverfahren sowie
  • online via Datenfernübertragung.

EU-weit sind seit 1.11.2010 alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, die SEPA-Lastschrift zu unterstützen. Deutschland gilt mit 48 Prozent als Land mit der europaweit höchsten Lastschriftnutzung.

Das Konto muss regelmässig auf die entsprechenden Zahlungsausgänge überprüft werden
Das Konto muss regelmässig auf die entsprechenden Zahlungsausgänge überprüft werden

Die Vorteile des Lastschriftverfahrens

Mögen über ein Jahr gesehen ein Dutzend oder mehr Zahlungen anstehen - sie alle erfordern kein Zutun des Kontoinhabers. Er muss keine Überweisungen ausfüllen oder anderweitig erreichbar sein. Willigt er online in das Lastschriftverfahren ein, so gibt er einmalig seine Bankverbindung an und bestätigt die Erlaubnis zur dauerhaften Abbuchung per Mausklick.

Ähnlich reibungslos kann er das Verfahren auch direkt am Bankschalter freigeben. Der geringe Aufwand und die hohe Effizienz zeichnen sich dabei also als primäre Vorteile aus. Damit verbunden sind teilweise einige Rabatte bei der Bezahlung, wobei das zwischen den jeweiligen Dienstleistern sowie Anbietern von Waren auf unterschiedliche Weise gehandhabt wird - ein gesetzlicher Anspruch auf einen Nachlass besteht folglich nicht.

Die Nachteile des Lastschriftverfahrens

So einfach sich der Geldtransfer gestaltet, so wenig genehm ist es einigen Anwendern, die Zahlungen gewissermaßen hinter ihrem Rücken erfolgen zu lassen. Sie sollten daher regelmäßig die Kontoauszüge überprüfen, um sicherzugehen, dass auch keine unerwünschten Beträge angefordert wurden. Daneben gestaltet es sich schwierig, den Abbuchungsauftrag zu verhindern, sollte es dafür triftige Gründe geben.

Zwar wird auf dieses Verfahren immer seltener abgestellt, wogegen die Einzugsermächtigung gegenwärtig weit verbreitet ist. Nicht jeder Laie erkennt aber die Gefahren eines Abbuchungsauftrages.

Kommt es dabei zu ungerechtfertigten Zahlungen, sollte er folglich nicht nur die Bank, sondern auch einen spezialisierten Juristen einschalten. Anderenfalls kann sich die Rückbuchung der Zahlung langwierig und komplex gestalten.

Tipps im Umgang mit dem Lastschriftverfahren

Es lässt sich aktuell beinahe keine Form des Geldtransfers finden, die derart sicher und reibungslos absolviert werden kann. Werden die Tücken des Abbuchungsauftrages einmal außer Acht gelassen, so stellt sich das Verfahren auch als sicher dar.

Es sollte allerdings nicht dazu führen, dass der Verbraucher die Bewegungen auf seinem Konto nicht mehr prüft. So kann es immer wieder einmal zu fehlerhaften Einzügen kommen.

Ebenso ist darauf wertzulegen, immer die ausstehenden Summen decken zu können. Anderenfalls wird eine so genannte Rücklastschrift fällig, die meist mit einigen Gebühren neben dem ohnehin zu zahlenden Betrag negativ ins Gewicht fällt. Grundsätzlich gestaltet sich das Verfahren aber sehr simpel und anwenderfreundlich.

Inhalt des SEPA-Lastschriftmandats

Das "SEPA Direct Debit Core Rulebook" vom European Payments Council (EPC) gibt folgende Inhalte des SEPA-Lastschriftverfahrens vor:

  • die Überschrift
  • die vom Gläubiger vergebene Mandatsreferenz
  • Name/Logo des Gläubigers
  • die Autorisierung durch den Zahler (Einzugsermächtigung, Weisung zur Einlösung)
  • Angaben zum Zahler
  • der Hinweis auf das Erstattungsrecht von acht Wochen
  • Weitere Angaben zum Gläubiger
  • die Zahlungsart (einmalig oder wiederkehrend)
  • Ort und Datum der Unterschrift
  • Unterschrift des Zahlers
  • Informationen zum Vertragsverhältnis