9. Juni 2011
Stehcafés sind in deutschen Städten keine Seltenheit mehr. Stattdessen kann diese Form des Cafés vereinzelt sogar schon in kleineren Gemeinden vorgefunden werden. Doch gibt es überhaupt einen rechtlichen Unterschied zwischen Stehcafés und klassischen Cafés und falls ja, wodurch wird dieser dann begründet?
Zwischen Stehcafés und gewöhnlichen Cafés kann es tatsächlich rechtliche Unterschiede geben. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass klassische Cafés stets den Status einer Schank- und Speisewirtschaft innehaben. Stehcafés gelten wiederum als ein einfacher Imbiss, da sie keine Sitzgelegenheiten anbieten und der Innenraum deshalb auch nicht als Gästeraum, sondern eher als Verkaufsraum angesehen werden kann. Der Unterschied liegt in diesem Zusammenhang also allein am Vorhandensein der Sitzgelegenheiten, welche den Status des gesamten Cafés ändern. Darüber hinaus kann es sich bei einem Stehcafé auch um eine Einrichtung handeln, welche beispielsweise offiziell als ein gewöhnlicher Bäcker klassifiziert wird. Es gibt schließlich viele Bäckereien, welche mit einem Stehcafé werben, ohne dass man diese als Stehcafé bezeichnen würde oder diese rechtlich als ein solches angesehen würden.
Die Konsequenzen dieses Unterschieds mögen zwar gering sein, dürften aber schon so manchen Cafébesitzer dazu bewogen haben, doch keine Sitzgelegenheiten im eigenen Café aufzustellen. So müssen Cafés gemäß §7 der Gaststättenverordnung über mindestens eine Toilette verfügen, wohingegen dies bei einem Imbiss nicht der Fall ist. Stehcafés, welche ja nicht dem Café, sondern dem Imbiss zugerechnet werden, müssen den Gästen deshalb keine sanitären Anlagen bieten. Allerdings gibt es hierbei auch Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. So gibt es regionale Gaststättenverordnungen welche es selbst einem Imbiss vorschreiben, dass innerhalb eines Radius von 100m irgendeine Form der Toilette zur Verfügung stehen muss. Sollte man deshalb die Eröffnung eines eigenen Cafés planen, dann sollte sich noch an die entsprechenden Behörden gewandt werden, um die regional unterschiedlichen Vorgaben einzuholen und umsetzen zu können. Bei weiteren wichtigen Schlüsselfaktoren, beispielsweise der Lebensmittelhygiene und dem Arbeitsschutz, sind natürlich keine rechtlichen Unterschiede auszumachen.
Insgesamt unterscheiden sich Cafés und Stehcafés nicht nur hinsichtlich ihrer Einrichtung, sondern auch kleinerer rechtlicher Bestimmungen. Als Besitzer eines solchen Lokals kann es deshalb Sinn machen, die Vor- und Nachteile beider Varianten abzuwägen und dementsprechend zu entscheiden, ob Sitzgelegenheiten im eigenen Café nicht doch überflüssig sind.
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