10. März 2010
Pflegeeltern nehmen ein fremdes Kind in die Familie auf, dabei gehen sie einen Erziehungsauftrag ein und übernehmen Pflichten. Ihnen steht aber auch Unterstützung zu und sie haben Reche.
Es wird ein Pflegevertrag ausgearbeitet und die Pflegeeltern sind damit Vertragspartner des Jugendamtes. Sie vertreten die elterliche Sorge, meist der leiblichen Eltern des Kindes. In alltäglichen Angelegenheiten können die Pflegeltern entscheiden. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist sehr wichtig und die Pflegeeltern sollen, bis auf wenige Ausnahmen, den Kontakt des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern fördern. Bei dieser Aufgabe wird sie das Jugendamt unterstützen. Gilt es wichtige Entscheidungen zu treffen, etwa die schulische Laufbahn betreffend oder wegen einem wichtigen medizinischen Eingriff, entscheiden das Jugendamt, der gesetzliche Vertreter des Kindes und die Pflegeeltern zusammen. Für die gesamte Dauer des Pflegeverhältnisses stehen den Pflegeeltern die Sozialarbeiter des Jugendamtes beratend und begleitend zur Verfügung. Sie unterstützen die Pflegeeltern in allen wichtigen Angelegenheiten.
Das Sorgerecht verbleibt in den meisten Fällen bei den leiblichen Eltern, deshalb ist es wichtig, dass die Pflegefamilie eng mit der Herkunftsfamilie zusammenarbeitet. Sobald eine Pflegefamilie ein Pflegekind aufnimmt hat sie Anspruch auf Pflegegeld. Dieses setzt sich aus dem Lebensunterhalt und den Kosten für die Erziehung zusammen. Das Pflegegeld ist nach dem Alter gestaffelt. Haben die Pflegeeltern besondere Erziehungsleistungen zu erbringen, zum Beispiel für ein behindertes Kind, kann sich das Pflegegeld erhöhen. Vielerorts gibt es Pflegeelterngruppen oder Pflegeelternvereine, hier können Pflegeeltern einen Austausch und auch Unterstützung erfahren. Kontaktadressen können die Pflegeeltern vom Jugendamt erhalten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind die rechtlichen Grundlagen des Pflegekinderwesens festgelegt. Pflegeeltern haben das Recht auf Akteneinsicht, was ihre Feststellung zur Eignung als Pflegeeltern betrifft. Unter Wahrung des Datenschutzgesetzes der leiblichen Eltern haben sie auch ein Anrecht auf alle Informationen, die zur Ausübung und Erziehung des Pflegekindes nötig sind. Um bestimmte wichtige Entscheidungen treffen zu können, haben die Pflegeeltern die Möglichkeit sich von den leiblichen Eltern eine Vollmacht unterschreiben zu lassen, wenn diese das Sorgerecht haben. Nach einem längeren Aufenthalt in der Pflegefamilie, wenn die leiblichen Eltern das Kind wieder zurückholen wollen, können die Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie stellen.
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