8. April 2006
Laut allgemeiner Verkehrssicherungspflicht sowie der Normung zur Spielgerätesicherheit müssen Spielplätze vor Frühlingsbeginn durch einen Sicherheitscheck.
Spätestens, wenn die Temperaturen nach einem kalten Winter wieder in die Höhe steigen, zieht es besonders Kinder wieder an die frische Luft - dem Toben auf Spielplätzen steht nun nichts mehr im Wege. Für Eltern kann dies zum Teil ein wenig stressig werden, denn sie müssen ihre Kleinen beim Spielen und Klettern auf den Spielgeräten im Auge behalten.
Eine Sorge kann ihnen jedoch genommen werden, und zwar die Frage, ob die Geräte auf den Spielplätzen auch sicher und stabil sind. Denn vor dem Frühling müssen diese durch ein Sicherheitsunternehmen ordentlich geprüft werden. Je nachdem wie kalt und frostig der Winter war, kann es zu Schäden kommen; diese werden fachmännisch überprüft und beseitigt.
Diese Überprüfung wird von der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht vorgenommen. Werden Schwachpunkte gefunden, so empfehlen die Fachleute den Betreibern der Plätze einen Austausch. Auch diese haben dadurch mehr Sicherheit, denn sie verhindern somit eventuelle Regressansprüche.
Doch nicht nur die Hauptinspektion fällt bei Spielplätzen an - auch die Stadt sowie Gemeinde hat den Auftrag, diese regelmäßig zu warten, und zwar ein bis drei Mal alle drei Monate. Informationsreiche Schulungen zu diesem Thema bieten viele Sicherheitsunternehmen an.
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