18. Juli 2007
Für Menschen mit Höhenangst ein Alptraum, für viele andere ein einmaliges Erlebnis voller Adrenalin: Fallschirmspringen. Hierbei springt man aus großer Höhe aus beispielsweise einem Flugzeug, um dann nach einer längeren Phase des freien Falls diesen mit Hilfe eines Fallschirms abzubremsen und unversehrt auf dem Boden aufzukommen.
Wer dieses Erlebnis wagen möchte, braucht keine ärztliche Erlaubnis, es wird jedoch Wert auf ein Mindestalter und eine Mindestgröße gelegt. Die Altersgrenze ist allerdings nach oben hin offen; wer sich fit und gesund fühlt, kann auch mit über achtzig Jahren noch der Erde entgegenspringen.
Man springt anfangs mit einem erfahrenen Fallschirmspringer im Tandemsprung. Hierbei ist der Anfänger an den Bauch des anderen geschnallt und beide Personen tragen eigenes Gurtzeug, welches sowohl an den Schultern als auch an den Hüften miteinander verknüpft ist. Hat das Transportmittel (Flugzeug) eine gewisse Höhe erreicht, springt man nach vorherigen Instruktionen gemeinsam. Hier sollte darauf geachtet werden, ein Hohlkreuz zu bilden, so dass der Fall sicher und gleichmäßig vonstatten geht. Je nach Absprunghöhe dauert der freie Fall zwischen einer halben und einer Minute. Der Tandemleiter trägt einen Höhenmesser bei sich, anhand dessen er erkennen kann, wann er die Reißleine des Fallschirms zu betätigen hat – dies geschieht ab einer Höhe, die zwischen 1500 und 700 Metern liegt. Dieser Tandemschirm ist weitaus größer als ein üblicher Fallschirm, trotzdem kann er sehr gut gesteuert werden, so dass die Landefläche sehr exakt anvisiert werden kann.
Wer nicht im Tandem, sondern allein springen möchte, benötigt in Deutschland eine gültige Lizenz oder muss unter Aufsicht eines geprüften Ausbilders springen und das vierzehnte Lebensjahr erreicht haben. Wer eine solche Ausbildung anstrebt, benötigt zuvor einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs sowie eine Bescheinigung vom Hausarzt. Nach einer bestimmten Anzahl von Sprüngen kann er mit mindestens sechzehn Jahren schließlich die Prüfung ablegen und die entsprechende Lizenz erhalten, die zu Singlesprüngen berechtigt.
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