Die Teilgebiete des Strafrechts

Das Verhalten des Staates sowie der Bürger unterliegt bestimmten Normen. So dürfen insbesondere die Rechte anderer Personen nicht beschnitten werden. Aber auch die öffentliche Hand kann das Opfer eines strafrechtlichen Deliktes darstellen. Das Strafrecht unterteilt sich somit in sechs eigenständige Bereiche. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Strafrecht.

Britta Josten
Von Britta Josten

Unter dem Strafrecht versteht man ein Rechtgebiet, welches sich mit der Strafe von bestimmten menschlichen Handlungen beschäftigt. Ziel ist die Verhinderung der Verletzung von Rechtsgütern anderer oder der Allgemeinheit, welche unter dem Schutz eines Strafgesetzes stehen.

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht. In dessen Rahmen werden für schuldhaft und rechtswidrig begangene Taten Sanktionen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Dabei kann es sich auch um eine Freiheitsstrafe handeln. Bei fehlender Schuld ist es möglich, eine Maßregel zu verhängen.

Teil des Strafrechts sind Rechtsnormen, die für die Regelung von Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und Verfahren (formelles Strafrecht), zuständig sind. Unter dem materiellen Strafrecht versteht man die Voraussetzungen, die für eine Strafbarkeit nötig sind, ebenso wie die folgende Strafe.

Beim formellen Strafgerecht wird das Verfahren wird das Verfahren, das materielle Strafrecht durchzusetzen, geregelt. Als Rechtsquellen gelten Jugendgerichtsgesetz, Gerichtsverfassungsgesetz und Strafprozessordnung.

Das allgemeine Strafrecht

Was genau eine Straftat eigentlich ist, von wem sie begangen wird und wer sich dabei als Täter und wer sich als Teilnehmer schuldig macht, regelt das allgemeine Strafrecht. In ihm sind ebenso die Fragen des Tatbestandes, der Schuld sowie der Rechtfertigung enthalten.

Darüber hinaus unterteilt sich das Rechtsgebiet in die Deliktgruppen, die nach

getrennt sind und somit das Verhalten der Bürger und des Staates einerseits schützen, andererseits aber selbst bestimmten Regeln unterwerfen.

Das Jugendstrafrecht

Allerdings wird nicht jedes Vergehen von einem Erwachsenen begangen. Wie gestaltet sich ein Sachverhalt etwa, wenn ein minderjähriger Täter in Häuser einbricht oder beim Ladendiebstahl überführt wird?

Auch hierbei sind ab einem bestimmten Alter gewisse Sanktionen vorgesehen. Sie sollen im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht aber einen deutlich höheren Bezug zur Erziehung aufweisen und somit eine Besserung herbeiführen. Die Verfahren des Jugendstrafrechtes genießen zudem einen ganz besonderen Schutz, da sie in der Regel nicht öffentlich abgehalten werden, Zuschauer also keinen Zutritt erlangen.

Arme hinter dem Rücken in Handschellen
Arme hinter dem Rücken in Handschellen

Das Ordnungswidrigkeitsrecht

Nicht jedes anstößige Verhalten stellt sogleich einen Verstoß gegen das Strafrecht dar. Wer etwa

  • seinen Kaugummi unbedacht auf dem Gehweg entsorgt
  • bei rotem Licht die Ampel passiert oder
  • ein Fahrrad im Verkehr bewegt, das über keine Klingel verfügt,

wird mit keinem Strafverfahren rechnen müssen. Dennoch kann ihm eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und mit Bußgeldern belegt werden. Ebenso ist die Verhängung eines Fahrverbotes möglich. Das Verhalten des Bürgers soll damit ungeachtet anderer und meist schärferer Gesetze normiert werden und dem Allgemeinwohl dienen.

Rückenansicht eines Polizisten, Jacke mit Aufschrift Polizei
Rückenansicht eines Polizisten, Jacke mit Aufschrift Polizei

Das Verkehrsstrafrecht

Nicht ganz so milde kommt davon, wer die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs missachtet. Gerade die Erlangung des Führerscheins führt dazu, dass sich der Bürger auch solchen Gesetzen unterwirft, die für alle motorisierten Fahrzeuge gelten.

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Alkoholeinflüsse oder natürlich
  • der Verlust der Fahrerlaubnis

bilden diesen Rechtszweig, der alleine in Deutschland mehrere eintausend Mal täglich relevant wird. Gerade für das Ausüben diverser Berufe ist der Führerschein jedoch notwendig, weswegen es auch in diesem Rechtsgebiet zu langwierigen und hart umkämpften Verhandlungen kommen kann.

Das Steuerstrafrecht

Mann in Anzug und Aktenkoffer rennt weg und verliert dabei Geldscheine, dahinter Holzbuchstaben mit
Mann in Anzug und Aktenkoffer rennt weg und verliert dabei Geldscheine, dahinter Holzbuchstaben mit dem Wort "FISKUS"

Jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede Einrichtung zahlt Steuern an den Staat. Nicht immer geschieht das bewusst, wird doch beim Einkauf bereits ein Teilbetrag der Gesamtsumme an die öffentliche Hand abgeführt. Speziell bei der Steuererklärung lässt sich allgemein aber doch ein wenig tricksen.

Mag es sich dabei im Regelfall nur um geringe Beträge handeln, so kann eine Steuerhinterziehung im großen Ausmaß die Kassen der Gesellschaft um mehrere Millionen Euro prellen. Beide Taten haben sich daher rechtlich zu verantworten und werden gegebenenfalls neben der Rückzahlung der ausstehenden Gelder mit einer Strafe belegt.

Das Strafprozessrecht

Ein Teilgebiet des Strafrechts ist im Strafprozessrecht zu sehen. Dieses behandelt nicht alleine die Fragen, wie eine Verhandlung aufgebaut ist, wie viele Richter teilnehmen oder ob Zuschauer beiwohnen dürfen.

Vielmehr sind hier auch die Rechte und Pflichten der Ermittlungsbehörden - also des Staates - sowie des einzelnen Bürgers und seines Rechtsbeistandes definiert. Relevanz erlangen diese Aspekte, wenn etwa das Telefon eines Beschuldigten abgehört wird oder wenn zu klären ist, ob ein gefasster Straftäter vor der Verhandlung in die Untersuchungshaft kommt oder zunächst auf freien Fuß gesetzt werden kann.