Die Teilgebiete des Privatrechts

Das am häufigsten beanspruchte Rechtsgebiet ist noch immer das Privatrecht. Alleine bei einem Einkauf morgens beim Bäcker entsteht ein Vertrag mit allen seinen Rechten und Pflichten. Das gesamte menschliche Handeln lässt sich somit einem der vier Teilbereiche zuordnen, deren Inhalt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Privatrecht.

Britta Josten
Von Britta Josten

Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es gliedert sich in das Allgemeine Privatrecht, welches auch als Zivil-/Bürgerliches Recht beziechnet wird, sowie das Sonderprivatrecht bzw. Sonstiges Privatrecht.

Das Bürgerliche Recht fasst die Grundlagen bezüglich Personen, Sachen sowie Schuldverhältnisse zusammen, während sich das Sonderprivatrecht beispielsweise mit Arbeits-, Handels-, Miet- oder Wettbewerbsrecht befasst. Das Zivilrecht wird häufig nach dem so genannten Pandektensystem gegliedert. Dabei gibt es die Bereiche

  • Allgemiener Teil
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht und
  • Familienrecht.

Doch auch andere Einteilungen sind möglich. Auf die wichtigsten Aspekte gehen wir im Folgenden ein.

Das Bürgerliche Recht

Die größte Säule dieses Teilgebietes beinhaltet das Bürgerliche Recht. Hier ist etwa geregelt,

  • wann es sich um natürliche und juristische Personen handelt
  • wann ein Stellvertreter agiert
  • in welcher Form ein Vertrag entsteht, wie dieser ausgeformt sein kann und
  • wie die Verjährungen und sonstigen Fristen beschaffen sind.

Darüber hinaus gehören auch das Schuld- und das Sachenrecht dazu. Alle Fragen, die sich um Verträge und deren Inhalte drehen, werden also hier behandelt. Die Ausformungen der Materie erweisen sich dabei meist sehr komplex, müssen sie doch alle denkbaren Bereiche des Lebens erfassen.

Gleiches gilt auch für das Familienrecht, das insbesondere die Ehe, die Lebenspartnerschaft sowie die Verwandtschaft thematisiert und alle damit verbundenen Konsequenzen verdeutlicht. Der Übergang zum Erbrecht ist dabei meist fließend, gehört der Tod doch zum Leben dazu. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Familienangehöriger verstirbt und nicht nur ein Vermögen, sondern auch Schulden hinterlässt?

Das Handelsrecht

Was unter Privatpersonen gilt, muss für Kaufleute nicht zwingend ebenso einschlägig sein. Bereits in den letzten Jahrhunderten haben sich einige ungeschriebene Besonderheiten im Handelsrecht etabliert, die sich von den Geschäften unter normalen Bürgern abgrenzen. Meist ist damit eine besondere Haftung eines gewerblichen Ladenbetreibers gegenüber seinen Käufern verbunden.

Doch was genau ist eigentlich ein Kaufmann und welche Erfordernisse muss das Gewerbe erfüllen, um als solches geführt werden zu dürfen? Auch diese Fragen thematisiert das Handelsrecht, das darüber hinaus auch die weiteren Formalitäten nennt, um die der Kaufmann nicht herumkommt. Zu ihnen zählen etwa alle wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte des Geschäftes.

Stets sind die Ausgaben und Einnahmen genau zu beziffern. Darüber hinaus ist auch die Vertretung durch weitere Personen im Handelsrecht statthaft.

Das Arbeitsrecht

Ein Großteil der erwachsenen Bundesbürger geht einer geregelten Beschäftigung nach. Doch welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, wissen nur die wenigsten.

So darf der Vorgesetzte keinesfalls alles verlangen, was ihm beliebt. Ebenso kann der Angestellte aber auch nicht jede Arbeit verweigern, die ihm aufgetragen wird.

Die präzise Abgrenzung zwischen dem zulässigen und dem unerlaubten Vorgehen ist dabei meist sehr schwierig und kann sich mitunter nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch dem allgemein üblichen Verhalten innerhalb einer Branche ergeben. Bestehen zwischen dem Chef und seinem Untergebenen aber unterschiedliche Auffassungen, kommt es nicht selten zur Kündigung oder der Entlassung.

Auch hierbei stellen sich diverse Fragen: Welche Anteile am Gehalt stehen dem Arbeitnehmer noch zu und wie verhält es sich mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn dieser in eine neue Firma wechselt?

Weitere Bereiche

Neben den drei genannten Teilrechtsgebieten gibt es noch eine Vielzahl weiterer Themenkomplexe. Zu ihnen zählt etwa das Mietrecht, das immer dann einschlägig wird, wenn Immobilien oder deren einzelne Räume angemietet werden. So können schon kleine, aber nicht hinnehmbare Mängel dazu führen, dass die monatlichen Kosten gesenkt werden müssen.

Ebenso ist meist zu fragen, welche Pflichten der vorherige Mieter eigentlich trägt, wenn er die Wohnung dauerhaft verlässt und sie in einem bestimmten Zustand an den Vermieter übergeben soll. Aber auch das Wertpapierrecht, das den Handel von Aktien und Urkunden beinhaltet, stellt einen solchen Bereich des Privatrechts dar.