Feuerversicherung - Leistungen, Hinweise zum Abschluss und mögliche Zahlungsverweigerungen
Durch den Abschluss einer Feuerversicherung kann man sich vor Schäden, die durch einen Brand entstehen, finanziell absichern. In der Regel ist eine solche Versicherung in eine Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung integriert. Die Schadensübernahme erfolgt bei Beschädigung des Objekts, zum Beispiel durch Explosion oder Blitzschlag. Unter bestimmten Umständen kommt eine Feuerversicherung jedoch nicht für den Schaden auf. Informieren Sie sich über die Leistungen der Feuerversicherung, und in welchen Fällen eine Zahlungsverweigerung zu erwarten ist.
Funktion einer Feuerversicherung
Eine Feuerversicherung dient dazu, Schäden an einer Immobilie oder einem Objekt, die durch ein Feuer verursacht werden, zu ersetzen. Versichert werden gemäß der jeweiligen Versicherungsbedingungen
- Gebäude
- Gegenstände oder
- Betriebsunterbrechungen.
Der Abschluss einer Feuerversicherung ist vor allem für Haus- oder Wohnungseigentümer von Wichtigkeit, denn ein Brand in den eigenen vier Wänden, der zum Beispiel durch ein defektes elektronisches Gerät oder ein Naturereignis ausgelöst werden kann, hat meist hohe finanzielle Schäden zur Folge.
Schlimmstenfalls droht dem Besitzer durch die Brandschäden sogar der finanzielle Ruin. Mit einer Feuerversicherung lassen sich solche Schäden jedoch abdecken.
Feuerversicherungen damals und heute
Feuerversicherungen gibt es in Deutschland bereits seit 1623. Seinerzeit basierte die Versicherung auf dem christlichen Gedankengut, sich im Notfall gegenseitig zu helfen. In einigen Teilen Deutschlands war die Feuerversicherung bis 1994 sogar eine Pflichtversicherung.
In der heutigen Zeit werden reine Feuerversicherungen meist nur noch im Industrie- und Gewerbebereich abgeschlossen, weshalb sie im privaten Bereich keinen besonders hohen Stellenwert mehr haben. So wird die Gefahr von Feuerschäden bei Privathäusern normalerweise durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Aus diesem Grund bieten nur noch wenige, spezielle Feuerversicherungen diesen Versicherungsschutz an.
In der Regel ist eine Feuerversicherung in eine Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung integriert. Während eine Gebäudeversicherung eher für Immobilieneigentümer geeignet ist, die ihre Immobilie entweder vermieten oder selbst bewohnen, lässt sich eine Hausratsversicherung sowohl von Vermietern als auch von Mietern einer Wohnung oder eines Hauses abschließen. Je nach Anbieter und Tarif kann mit der Feuerversicherung auch der Wert des persönlichen Eigentums gedeckt werden.
Wird eine Immobilie von einer Bank finanziert, muss eine extra Feuerversicherung abgeschlossen werden, damit der Finanzierungsabschluss zustande kommen kann. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist in der Regel abhängig von dem zu versichernden Risiko.
Ein Prozentsatz der Versicherungsprämie wird hierzulande sowie in Österreich als Feuerschutzsteuer erhoben; mit dieser werden die Feuerwehren finanziert. Aktuell liegt die Feuerschutzsteuer in Deutschland bei 8,8 % der Versicherungsprämie; sie ist Teil der generellen Feuerversicherungssteuer von 13,2 %.
Leistungen: Schadensübernahme
Die Feuerversicherung tritt dann in Kraft, wenn das versicherte Objekt durch
- ein Feuer
- eine Explosion
- eine Implosion oder
- einen Blitzschlag
beschädigt wird. Dabei ist die Definition von "Brandschäden" in den meisten Verträgen einheitlich gerägelt und lautet: "Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag."
Um sich einen Überblick über die Bereiche der Schadensübernahme zu verschaffen, ist es hilfreich, sich über die Entstehung und Definition eines Feuers zu informieren. So entsteht ein Verbrennungsvorgang in der Regel durch Sauerstoffzufuhr; diesem liegt ein Glimmen oder Glühen zugrunde, welches bereits als Lichterscheinung angesehen wird - und diese begleitet den Verbrennungsvorgang.
Da jedoch beispielsweise im industriellen Bereich, genauer gesagt in bestimmten Kesseln und Behältern, andere Atmosphären herrschen, die ebenso zur Entstehung eines Feuers führen können, gibt es in den Versicherungsverträgen entsprechend weitere Formulierungen bezüglich der Schadensübernahme.
Ebenso gilt die Deckung im Falle von Brandstiftung. Darüber hinaus werden auch die Kosten für sekundäre Schäden wie
- die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr
- Schäden durch Löschwasser
- Aufräumkosten
- Renovierungskosten, Unterbringungskosten in einem Hotel oder
- Ersatzleistungen für beschädigte Gegenstände
übernommen. Zudem werden Schäden gedeckt, die an Gegenständen entstehen, die sich während eines Brandes im versicherten Gebäude befinden. Es wird jedoch empfohlen, stets Fotos von kostspieligen Gegenständen zu machen, um dadurch zu beweisen, dass sich die Objekte auch wirklich im beschädigten Gebäude befanden. Sämtliche Schäden werden jedoch nur bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen, die vor dem Abschluss der Versicherung individuell festgelegt wird.
Mögliche Verweigerung
Hinsichtlich der oben erwähnten Definition eines Brennvorgangs lässt sich erkennen, dass folgende Schäden nicht umfasst sind: Bei Sengschäden (beispielsweise durch eine Zigarette) hat das Feuer seinen Herd nicht verlassen und sich nicht aus eigener Kraft ausgebreitet.
Bei Fermentationsschäden in der Landwirtschaft gibt es keine Lichterscheinung. Zudem läuft so eine Prozess nicht unter Sauerstoffzufuhr ab.
Häufig zieht man bei Brandschäden einen Betriebsschaden von der Ersatzleistung ab. Brennt beispielsweise eine Maschine aufgrund eines Defekts, stellt dieser keinen versicherten Schaden dar - das Feuer stellt lediglich eine Zerstörung eines defekten Gegenstands dar; ein weiterer Schaden wird nicht verursacht.
Eine Feuerversicherung tritt zudem nur dann in Kraft, wenn der Brand nicht durch den Mieter oder Eigentümer selbst verschuldet wurde. Bei Brandstiftung wird der Täter in Regress genommen.
Unter bestimmten Umständen kann sich die Versicherung also weigern, die Kosten für die entstandenen Schäden zu übernehmen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Veränderungen am Gebäude, wie beispielsweise Anbau- oder Umbauarbeiten, der Versicherung nicht gemeldet wurden.
Hinweise zum Abschluss einer Feuerversicherung
Durch ein Feuer kann das eigene Haus teilweise oder auch vollkommen zerstört werden. Schlimmstenfalls droht den Betroffenen sogar der Ruin. Mithilfe einer Feuerversicherung kann man sich zumindest vor den finanziellen Schäden eines Brandes schützen.
Feuerversicherung zusätzlich abschließen
Normalerweise ist eine Feuerversicherung Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung. In manchen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, eine Feuerversicherung zusätzlich abzuschließen, was vor allem für Hausbesitzer wichtig ist.
Durch eine Gebäudeversicherung versichert man in der Regel Wohngebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Da es jedoch viele verschiedene Gebäudeversicherungen gibt, ist es möglich, dass in manchen Versicherungen keine Feuerversicherung enthalten ist. Daher ist es ratsam, Vergleiche anzustellen. Für den Fall, dass eine Immobilie über eine Bank finanziert wird, ist eine Feuerversicherung sogar Grundvoraussetzung für einen Finanzierungsabschluss, um die finanzierte Immobilie vor möglichen Schäden zu schützen.
Tarif abhängig vom Versicherungsrisiko
Wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt, hängt von dem zu versichernden Risiko ab. Eine bedeutende Rolle dabei spielt dabei auch, ob das Gebäude privat oder geschäftlich genutzt wird. Weitere wichtige Faktoren sind
- Standort
- Bauart und
- Gesamtfläche
der Immobilie. Nach Berücksichtigung dieser verschiedenen Kriterien schlägt die Versicherung einen entsprechenden Tarif vor. Hilfreich zum Vergleich von Tarifen sind diverse Webseiten im Internet.
Auf den Umfang der Deckung achten
Zu beachten ist außerdem, dass sich die Versicherungen nicht nur in den Tarifen unterscheiden, sondern auch beim Umfang der Deckung. Die Deckung der zu versichernden Immobilie sollte jedoch wenigstens genauso hoch sein wie deren Wert.
Ein Problem ist, dass manche Versicherungen nur das Gebäude versichern, das sich darin befindliche Inventar jedoch nicht, was zu erheblichen finanziellen Problemen im Schadensfall führen kann. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Feuerversicherung auch für das Inventar gilt, selbst wenn dann ein höherer Versicherungsbeitrag entrichtet werden muss, denn im Ernstfall ersetzt die Versicherung dann auch die Möbel sowie mögliche Wertgegenstände.
Der Abschluss einer Feuerversicherung ist besonders für Besitzer von Eigenheimen unverzichtbar, damit diese im Falle eines Brandes nicht um ihre Existenz gebracht werden. Kommt es zu Veränderungen am Gebäude, wie Umbau- oder Anbauarbeiten, muss man diese der Versicherung schnellstens mitteilen, denn sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt.