Verwandtschaft 1. Grades: Beziehung zu Eltern und Kindern

Blut ist dicker als Wasser. Dieser Spruch, welcher die Stärke genetisch fundierter menschlicher Beziehungen beschreibt, kann wohl am besten bei Verwandtschaften 1. Grades angewandt werden. Hierbei handelt es sich um die Beziehung zu den eigenen Eltern - klassischerweise die biologischen - beziehungsweise Kindern. Lesen Sie alles Wissenswerte zur Verwandtschaft ersten Grades.

Von Claudia Rappold

Biologische Eltern

Klassischerweise handelt es sich bei den Eltern um die biologischen Eltern. Aus diesem Grund teilen Kinder mit ihren Eltern auch mehr Erbgut als mit irgendeinem anderen Menschen auf diesem Planeten.

Der männliche und weibliche Elternteil haben dabei viele Namen, wobei Vater und Mutter in Deutschland als die neutrale Bezeichnung gelten. Da Kinder aber bereits im Kleinkindalter die Beziehung zu ihren Eltern aufbauen, haben sich auch zahlreiche weitere Namen für die Elternteile etabliert.

  • So werden Väter im deutschsprachigen Raum beispielsweise als Papa, Pa, Paps und Papi bezeichnet,
  • wohingegen Mütter häufig als Mama, Ma, Mami, Mom und Mutti bezeichnet werden.

Diese Bezeichnungen, welche teils an Kosenamen erinnern, werden von vielen Kindern auch im Erwachsenenalter nur bedingt abgelegt und gelten als sozial akzeptabel.

Begriffswandel

Im Laufe des letzten Jahrhunderts war der Begriff Eltern und Kind für Verwandtschaften 1. Grades aber auch einem Wandel unterworfen. So muss es sich bei den Eltern nicht mehr zwangsweise um die genetischen Vorfahren des Kindes handeln. Stattdessen kann es sich auch um die juristischen Eltern beziehungsweise ein juristisches Elternteil handeln.

  • Dies wäre beispielsweise der Fall, sobald ein Kind durch ein Ehepaar adoptiert wird. In diesem Fall genießen die Eltern und das Kind die gleichen rechtlichen Ansprüche wie genetische Verwandte 1. Grades.

  • Daneben erlaubt die moderne Forschung immer mehr Szenarien, bei welchen der Begriff Eltern und Kind auf die Probe gestellt wird und neu definiert werden muss. In diesem Zusammenhang sei eine künstliche Befruchtung genannt, bei welcher der eigentliche Vater des Kindes nicht jener ist, welcher als Vater des Kindes auftritt.

Rechtliche Regelungen

Letztlich gibt es im deutschen Rechtsraum auch zahlreiche Regelungen, welche diese Verwandtschaft 1. Grades näher bestimmen. Ganz zentral ist dabei das Sorgerecht der Eltern, welches sowohl als Pflicht als auch als Zuspruch zu werten ist.

  • So unterstehen Eltern einerseits der rechtlichen Verpflichtung, sich um ihre Kinder zu kümmern.
  • Andererseits haben sie auch das Recht, die Erziehung selbst vorzunehmen, wohingegen etwa die Schule nur die zweite Instanz in Erziehungsfragen ist.