29. Oktober 2009
Als Plazenta-Untersuchung oder auch Chorionzottenbiopsie bezeichnet man eine Entnahme von Gewebe des Mutterkuchens. Auf diese Weise werden fehlerhafte Erbanlagen festgestellt.
Eine Plazenta-Untersuchung, die man auch als Chorionzottenbiopsie und Plazentabiopsie bezeichnet, wird im Rahmen einer Pränataldiagnostik, also zur Untersuchung eines ungeborenen Kindes, durchgeführt. Dabei werden Gewebeproben (Biopsien) der Chorionzotten, die Zellbestandteile des Mutterkuchens (Plazenta) sind, für eine Laboruntersuchung entnommen. Die Biopsie erfolgt entweder über den Muttermund oder durch eine Punktion durch die Bauchdecke.
Genau wie der Fötus, stammen auch die Chorionzotten aus der befruchteten Eizelle. Dadurch kann eine Aussage über den Fötus gemacht werden, indem er indirekt, über die Chorionzotten, untersucht wird. Eine Plazenta-Untersuchung kann bereits ab der 9.- 11. Schwangerschaftswoche erfolgen. Die Chorionzottenbiopsie kann somit eher als die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) durchgeführt werden. Empfehlenswert ist sie für schwangere Frauen, die das 35. Lebensjahr überschritten haben, wenn Verdacht auf Chromosomentranslationen besteht, bei Frauen, die bereits Kinder mit Chromosomenstörungen haben sowie bei bestimmten genetischen Erkrankungs-Veranlagungen in der Familie. Darüber hinaus können bei einer Plazenta-Untersuchung krankhafte Veränderungen der kindlichen Chromosomen festgestellt werden. Während eine Chorionzottenbiopsie in der Regel in der Frühschwangerschaft erfolgt, wird eine Plazentabiopsie erst nach der 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen, da der Mutterkuchen dann vollständig entwickelt ist. Ein Vorteil gegenüber der Fruchtwasseruntersuchung ist, dass das Resultat der Untersuchung etwas schneller vorliegt.
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