Mittwoch 15.02.2012 10:11

3. September 2009

Impfungen Artikel

Experten bringen Impfempfehlungen auf den neuesten wissenschaftlichen Stand

(dgk) Es gibt Neuerungen der Impfempfehlungen für Kinder und Erwachsene beim Schutz gegen Windpocken, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningokokken und Pneumokokken. Die Empfehlung der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) bleibt unverändert bestehen. Das sind die wichtigsten Aussagen der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) (Epidemiologisches Bulletin 30, 31 und 32/2009).

Baby auf Spieldecke

"Nimm zwei" gegen Windpocken
Bislang wurden Kinder mit 11 bis 14 Monaten ein Mal gegen Windpocken geimpft, nur Jugendliche ab 13 Jahren bekamen zwei Impfungen. Nach den neuen Vorgaben der STIKO sollen nun alle Kinder zwei Mal gepikst werden, das zweite Mal mit 15 bis 23 Lebensmonaten. Wichtig ist die Windpockenimpfung, weil Komplikationen wie Hirn-, Hirnhaut-, Gefäß- oder Lungenentzündungen verhindert werden, die manchmal im Zuge einer Windpockenerkrankung auftreten.

Keuchhustenimpfung für alle Erwachsenen
Ebenfalls neu ist, dass jeder Erwachsene bei der nächsten fälligen Impfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) und Diphtherie einmalig einen 3-fach-Kombinationsimpfstoff bekommen soll, der zusätzlich gegen Keuchhusten schützt. Warum das? Fast 75 Prozent aller Keuchhusten-Patienten sind 15 Jahre oder älter! Bei ihnen verläuft eine zweite oder dritte Keuchhustenerkrankung oft untypisch, trotzdem kann es bei ihnen manchmal auch zu Komplikationen wie Lungenentzündungen, zu Leisten- oder Rippenbrüchen durch die heftigen Hustenattacken kommen. Die Bakterien zirkulieren sehr stark in der Bevölkerung, die Ansteckungsgefahr ist groß.

Lebensbedrohlich ist Keuchhusten für Säuglinge, sie müssen unbedingt vor der Erkrankung bewahrt werden, bis ihr eigener Impfschutz aufgebaut ist. Wird die Bakterienzirkulation in der erwachsenen Bevölkerung mittels einer Impfung stark gesenkt, profitieren indirekt auch die Babys gleich in ihren ersten Lebenswochen davon.

Einen Einzelimpfstoff gegen Keuchhusten gibt es nicht, deshalb ist es wichtig, bei der nächsten fälligen Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie, die alle zehn Jahre notwendig ist, einen Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Td-ap) zu bekommen. Fehlt auch noch eine Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung, kann auch ein Vierfachimpfstoff (Td-ap-IPV) zum Einsatz kommen.

Aufgefrischt gegen Kinderlähmung (Polio)
Jeder Erwachsene soll irgendwann in seinem Leben eine Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung erhalten haben. Jetzt empfiehlt die STIKO, dass jeder zusätzlich auch eine Auffrischimpfung erhalten haben soll. Jeder Erwachsene sollte also checken, ob er Grundimmunisierung und Auffrischimpfung erhalten hat. Darüber hinaus sind weitere Auffrischimpfungen nur noch fällig, wenn Reisen in Polio-Endemiegebiete in Afrika und Asien geplant sind.

Enge Kontaktpersonen gegen Meningokokken impfen
Meningokokken sind Erreger einer sehr gefährlichen Hirnhautentzündung. Auch eine Blutvergiftung (Sepsis) können sie auslösen. Wer engen Kontakt zu einem Patienten hat, bekommt vorsorglich Antibiotika, denn die Gefahr, ebenfalls zu erkranken, ist erhöht. Nach den neuen STIKO-Empfehlungen sollen alle, die engen Kontakt zum Patienten haben, zusätzlich gegen Meningokokken geimpft werden. Das geht natürlich nur dann, wenn es ein Erregertyp ist, gegen den es einen Impfstoff gibt. Dies sind Meningokokken vom Typ C, der am zweithäufigsten vorkommt, vom Typ A, W135 oder Y. Gegen den häufigsten Typ B gibt es keine Impfung. Liegt eine Erkrankung mit der Serogruppe C vor, empfiehlt die STIKO, ausschließlich mit einem Meningokokken-C-Konjugatimpfstoff zu impfen, bei den anderen Erregern mit einem sogenannten Polysaccharidimpfstoff.

Pneumokokkenimpfung bei Vorerkrankungen
Klarheit gibt es nun auch in der Empfehlung für eine Wiederimpfung mit dem gegen 23 ver-schiedene Pneumokokken gerichteten Impfstoff. Die Impfempfehlung betrifft alle ab 60 Jahre und Patienten mit chronischen Krankheiten. Nach den neuen STIKO-Empfehlungen sollen Wiederimpfungen nun nach fünf Jahren bei einer sehr begrenzten Personengruppe erfolgen: bei Patienten mit bestimmten Immundefekten, wozu auch Patienten ohne Milz gehören, sowie bei chronischen Nierenkrankheiten. Alle Personen ab 60 Jahre, die nicht zusätzlich unter einer der genannten Erkrankungen leiden, sowie alle anderen chronisch Kranken, zum Beispiel mit Diabetes, Herz-Kreislauf- oder Lungenproblemen, erhalten nur eine einzige Impfung.

HPV-Impfung bleibt weiterhin empfohlen
Die STIKO empfiehlt weiterhin unverändert die HPV-Impfung für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahre. Zu diesem Ergebnis ist die STIKO nach Durchsicht der bislang zur Verfügung stehenden Literatur zur HPV-Impfung gekommen, mit einbezogen wurden die seit der Impfempfehlung vom März 2007 neu hinzugekommenen Studiendaten. In der aktuellen Diskussion über die HPV-Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs bzw. seinen Vorstufen hatten mehrere deutsche Wissenschaftler unterschiedlicher medizinischer Fachrichtungen im November 2008 den Nutzen der Impfung in Frage gestellt, und der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die STIKO um eine erneute Bewertung der HPV-Impfung gebeten. Diese kam nun zu dem Ergebnis: Die verfügbaren Impfstoffe gegen HPV sind zu nahezu 100 Prozent wirksam zur Verhinderung von Infektionen mit HPV 16 und 18 und damit assoziierten Krebsvorstufen am Gebärmutterhals. Das gilt unter der Bedingung, dass Mädchen und junge Frauen geimpft werden, die noch nicht mit entsprechenden HPV-Typen infiziert sind (Näheres siehe Epidemiologisches Bulletin 32/2009 vom 10. August 2009).

Das Robert Koch-Institut bietet sämtliche Informationen zum Impfen auf seiner Webseite an: www.rki.de

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