Die Altenpflegerin und der Altenpfleger befassen sich mit der Betreuung und Pflege von alten Menschen in Seniorenheimen, Altenheimen, Pflegeheimen oder auch in ambulanten Diensten, Rehakliniken und Krankenhäusern. Ihre Aufgabe liegt dabei in der Betreuung und Pflege, nicht aber in der medizinischen Diagnose.
Altenpflegerinnen kümmern sich um die körperliche und seelische Pflege alter Menschen und führen leichte medizinische Anwendungen durch. Eine Behandlung ihrer Kunden oder Patienten dürfen sie aber nur in Rücksprache mit dem Arzt und nur innerhalb gewisser Grenzen durchführen. Die Diagnose medizinischer Notwendigkeiten liegt nicht in ihrem Ermessen.
Meist wird der Beruf der Altenpflegerin von Personen weiblichen Geschlechts gewählt, sie ist aber auch für männliches Personal (Altenpfleger) zugelassen. Altenpflegerinnen betreuen und versorgen alte, hilfsbedürftige Menschen in der angestammten Wohnung oder im Haus. Hierbei spricht man von der Ambulanten Pflege, wie sie zum Beispiel von Sozialstationen angeboten und durchgeführt wird. Auch stationär in Alten- und Pflegeheimen, in Rehakliniken oder Tagesstätten und geriatrischen Kliniken wird Altenpflege durchgeführt.
Die Tätigkeit kann selbstständig ausgeführt werden oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses. Eine längere Diskussion entspann sich um die Zuordnung der Altenpflege entweder zur medizinisch orientierten Pflege oder zur Sozialarbeit. Die Ausbildungsdauer zur Altenpflegerin beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Eingangsvoraussetzungen kann sie auf 2,5 Jahre verkürzt werden, dies findet allerdings in der Praxis seltener Anwendung.
Die Regelausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Die Ausbildungsinhalte umfassen sowohl die körperliche und medizinische Versorgung von Patienten unterschiedlicher Mobilitäts- und Krankheitsstufen, sowie auch einen psychologischen Teil. Wer in der Altenpflege tätig sein möchte, sollte gewisse charakterliche Voraussetzungen und einen hohen Idealismus mitbringen.
Die Altenpflegerin muss auf die Eigenheiten ihrer Patienten eingehen können und ihnen mit Respekt und Menschlichkeit gegenüber treten. So sind in der Ausbildung auch sozialpflegerische, gerontopsychologische, betreuende und unterhaltende Themengebiete enthalten.
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