Starke Raucher können Lungenkrebs nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen

Von Dörte Rösler
8. Januar 2014

Die Ursachen einer Krebserkrankung sind schwer zu bestimmen. Wenn der Arbeitsplatz eine hohe Belastung mit Schadstoffen aufweist, erkennen die Berufsgenossenschaften Lungenkrebs oftmals als Berufskrankheit an. Raucher haben aber schlechte Chancen.

Keine berufsbedingte Schadstoffbelastung

Im Fall eines im Alter von 60 Jahren verstorbenen Schlossers und Schweißers urteilte das Hessische Landessozialgericht gegen den Erkrankten: sein Lungenkrebs sei wesentlich durch den 30-jährigen Nikotingenuss verursacht worden und nicht durch die berufliche Schadstoffbelastung. Die Berufsgenossenschaft muss seiner Witwe daher nichts zahlen.

Hauptursache war Nikotin

In ihrem Urteil bestätigten die Richter zwar, dass chrom- und nickelhaltiger Rauch die Lungen schädigen. Der Verstorbene habe jedoch täglich 15 bis 20 Zigaretten geraucht, was sein Krebsrisiko um ein Zehnfaches gesteigert habe. Bis es exakte medizinische Kriterien für die Entstehung von Lungenkrebs gebe, sei deshalb mit höherer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Nikotin die wichtigste Ursache war.