Mittwoch 15.02.2012 13:15

Wohngemeinschaft Artikel

Was vor dem Einzug geklärt werden sollte

Der Charakter einer Wohngemeinschaft ist es, dass sie von sehr unterschiedlichen Charakteren bewohnt wird. Gerade diese Vielfalt macht ein Zusammenleben oft spannend und wird von den Beteiligten als Bereicherung empfunden. Dennoch gibt es einige Dinge, die man nicht dem Zufall überlassen sollte, um möglichst wenig unangenehme Überraschungen zu erleben.

Bevor ein neuer Mitbewohner in eine WG einzieht, sollten sich die bereits ansässigen Bewohner, und natürlich auch der neue Mitbewohner selbst, über einige grundlegende Dinge und Regeln verständigen:

Wohnraumsituation
Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages muss die Wohnraumsituation eindeutig geklärt werden. Dabei ist zu beachten, welche Räumlichkeiten zum Gemeinschaftsbereich, und welche zum jeweiligen Privatbereich gezählt werden. Dies wird im Mietvertrag festgehalten.

Personenzahl
Wird ein Mietvertrag mit einem neuen Mieter abgeschlossen, so sollte darin explizit festgehalten werden, welche und wieviele Personen die Mietsache mieten. Es muss von vornherein klar gestellt werden, ob der Mieter allein, zu zweit oder mit mehreren Personen in die WG einzieht.

Laufende Kosten
Transparent gemacht werden muss ebenfalls, welche laufenden Kosten auf den neuen Mieter zukommen. Dabei handelt es sich um Allgemeinkosten wie Strom, Wasser und Heizung, aber auch um individuelle Kosten wie zum Beispiel für gemeinsame Anschaffungen von Lebensmitteln oder Putzmitteln, oder beispielsweise Kosten für eine Putzfrau.

Individuelle Pflichten
Auch dieser Punkt sollte vor dem Einzug geklärt werden: welche Pflichten hat ein neuer Mitbewohner, und was wird von ihm erwartet? Nutzt die WG zum Beispiel die Dienste einer Putzfrau, oder wird von einem neuen Mitbewohner auch erwartet, dass er sich an kleineren Renovierungsarbeiten etc. beteiligt? Wie sind die Hausmeisterdienste geregelt, und gibt es Absprachen bezüglich der Kehrwoche oder ähnlichen anfallenden Arbeiten?

Untervermietung
Im Mietvertrag sollte festgehalten werden, ob der Mieter in einer WG seine Räumlichkeiten untervermieten darf, und wenn ja an wen. Es ist Angelegenheit des Vermieters, dies eindeutig zu dokumentieren.

Regeln des Zusammenlebens
Im Normalfall gibt es auch in einer WG eine Hausordnung, an die sich die Bewohner zu halten haben. Die Hausordnung regelt im wesentlichen die Fragen eines rücksichtsvollen Zusammenlebens. Sie geben Ruhezeiten vor und umfassen alle Fragen, die für eine gute Wohn- und Hausgemeinschaft wichtig sind. Eine sinnvolle Hausordnung enthält Anforderungen, die von einem rücksichtsvollen Mieter automatisch eingehalten und nicht schwer zu erfüllen sind.

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