13. Oktober 2010
Der Öffentliche Verkehr ist eine beliebte Alternative zum Auto. Doch welche Rechte und Pflichten hat man, wenn man öffentliche Verkehrsmittel benutzt?
Unter dem öffentlichen Verkehr (ÖV) versteht man Verkehrsdienstleistungen aus dem Verkehrswesen. Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gehören vor allem Bus und Bahn. Ein Teil des öffentlichen Verkehrs ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), zu dem wiederum der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und der Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) gehören.
Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn stellen eine beliebte Alternative zum Auto dar und sind für Menschen, die über kein eigenes Fahrzeug verfügen, unverzichtbar. Zu den Transportmitteln des ÖPNV gehören u.a. Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen oder Regionalzüge. Ein öffentliches Verkehrsmittel kann von jedem Bürger genutzt werden. Mit der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels sind sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden.
Wer ein Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs benutzen möchte, benötigt stets ein gültiges Ticket, das vor der Fahrt erworben werden muss, oder einen Fahrausweis. Ist dies der Fall, hat der Fahrgast das Recht auf Beförderung. Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Maßgeblich für die Beförderung sind stets die Angaben auf dem Ticket oder Fahrausweis. Bei möglichen Beschwerden kann sich der Fahrgast an die Verwaltung des Verkehrsunternehmens, dessen Transportmittel er benutzt hat, wenden. Gibt es Probleme mit dem Wechselgeld oder dem Fahrausweis, ist es ratsam, sich direkt an das Betriebspersonal zu wenden.
Zu den Pflichten des Fahrgastes in einem öffentlichen Verkehrsmittel gehört, dass er sich so verhält, dass Sicherheit und Ordnung des Fahrzeugs und seiner Insassen gewährleistet sind. Grundsätzlich müssen die Anweisungen des Personals befolgt werden. Das Personal hat zum Beispiel das Recht, einen Fahrgast auf einen bestimmten Platz zu verweisen, falls dies zur Erfüllung der Beförderungspflicht nötig ist. Für den Fall, dass gehbehinderte Personen, alte oder gebrechliche Menschen sowie schwangere Frauen einen Sitzplatz benötigen, muss der Fahrgast bei Bedarf aufstehen. Wer Fahrräder, Kinderwagen oder andere Gegenstände mit sich führt, sollte diese beaufsichtigen oder entsprechend sichern, sodass keine Gefährdung oder Belästigung für andere Fahrgäste entsteht. Außerdem hat jeder Fahrgast die Pflicht, während der Fahrt für einen festen Halt zu sorgen. Stellt eine Person eine Gefahr für andere Fahrgäste oder für die Sicherheit und Ordnung des Transportmittels dar, kann sie vom Personal von der Fahrt ausgeschlossen werden.
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