Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland kann durch eine Krankheit oder durch Unfallfolgen notwendig werden. Er lässt sich durch eine Zusatzversicherung versichern und ist meistens Bestandteil in Reisekrankenversicherungen.
Wer ins Ausland reist, sollte darauf achten, dass die Auslandskrankenversicherung auch einen Krankenrücktransport beinhaltet. Jedoch gibt es von Seiten der privaten Krankenversicherer diesbezüglich sehr unterschiedliche Leistungszusagen.
Gemeinsam ist allen, dass ein Rücktransport aus dem Ausland eine medizinische Notwendigkeit durch eine entstandene Notfallsituation voraussetzt, die entweder durch eine Erkrankung oder einen Unfall am Reiseort entstanden ist, und die im Ausland nicht angemessen ärztlich behandelt werden kann. Dies kommt besonders zum Tragen wenn die medizinisch und/oder technische Ausstattung mangelhaft ist oder sich weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten ergeben können.
Allerdings ist die Durchführung eines Rücktransportes in erster Linie davon abhängig, wie hoch die gesundheitliche Gefährdung ist. In der Regel kommt es jedoch zum Krankenrücktransport, wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort - oder in zumutbarer Entfernung - nicht ausreichend ist und dadurch Gesundheitsschäden zu befürchten sind, oder auch wenn eine stationäre Behandlung aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigt.
Die meisten privaten Krankenversicherer erstatten die Transportkosten, den Aufwand für Ferngespräche und Telefaxgebühren, die für die Organisation des Rücktransportes anfallen, Transport- und Personalkosten für die ärztliche oder pflegerische Begleitperson einschließlich der Rückreisekosten dieser Personen und die entstehenden Kosten für die medizinische Versorgung des Patienten im Laufe des Krankentransportes. Dabei muss sich der Versicherte in der Regel die Kosten für die Rückreise, die er im Normalfall angetreten hätte, anrechnen lassen.
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