Die unterschiedlichen Reiseversicherungen im Überblick

Als Reiseversicherungen bezeichnet man spezielle Versicherungen, die für die Dauer einer Reise abgeschlossen werden. Es gibt unterschiedliche Arten von Reiseversicherungen. So kann man beispielsweise sein Gepäck versichern oder sich für den Fall eines Reiseabbruchs oder Unfalls während des Urlaubs absichern. Informieren Sie sich über den Nutzen unterschiedlicher Reiseversicherungen.

Von Jens Hirseland

Bei Reiseversicherungen handelt es sich um spezielle Versicherungen, mit denen Risiken, die während einer Reise auftreten können, abgesichert werden. Die Versicherungen bieten verschiedene Arten von Reiseversicherungen an.

Dabei gibt es in vielen Fällen auch bestimmte Kombinationen in so genannten Versicherungspaketen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die unterschiedlichen Reiseversicherungsarten.

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung gilt als die wichtigste Reiseversicherung. Durch den Abschluss dieser Versicherung ist der Reisende auch im Ausland gegen hohe Arzt- und Behandlungskosten abgesichert.

Vor allem bei Fernreisen sollte eine Auslandskrankenversicherung unbedingt abgeschlossen werden, da auch viele private Krankenkassen nicht für Behandlungskosten, die außerhalb von Europa entstehen, aufkommen.

Bei einer Reisekrankenversicherung wird der Beitrag abgedeckt, den die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen. Oftmals gehört auch ein Krankenrücktransport in die Heimat zu den Leistungen einer Reisekrankenversicherung. Weitere Informationen zu dieser Reiseversicherung erhalten Sie hier.

Die Reisekrankenversicherung deckt Krankheitsfälle im Ausland ab
Die Reisekrankenversicherung deckt Krankheitsfälle im Ausland ab

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung dient dazu, hohe Stornokosten zu vermeiden, wenn eine Urlaubsreise unverhofft abgesagt werden muss. Sie lohnt sich vor allem bei hohen Reisepreisen und für Familien mit kleinen Kindern, da bei diesen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie plötzlich erkranken.

In der Regel muss eine Reiserücktrittsversicherung spätestens vierzehn Tage nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Sie lässt sich sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Reisegruppen abschließen. Informieren Sie sich hier genauer über diese Reiseversicherung.

Reiseabbruchversicherung

Mit einer Reiseabbruchversicherung werden Unkosten abgedeckt, die durch den plötzlichen Abbruch einer Urlaubsreise entstehen. Je nach Versicherungsvertrag können die Kosten für die Stornierung sowie die Rückreise teilweise oder gänzlich erstattet werden.

Allerdings haftet eine Reiseabbruchversicherung nur bei triftigen Gründen. Zu diesen zählen etwa

  • eine unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
  • ein schwerer Unfall des Versicherten oder aber auch eines nahen Angehörigen
  • der Tod eines nahen Angehörigen
  • die Aufnahme oder der Verlust eines Arbeitsplatzes
  • die Unverträglichkeit nach einer Impfung
  • ein erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten z.B. durch eine Straftat eines Dritten oder durch Feuer, wenn die versicherte Person zur Aufklärung anwesend sein muss
  • unvorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen

Reisegepäckversicherung

Durch eine Reisegepäckversicherung kann sich der Reisende gegen Kosten absichern, die durch

  • den Verlust
  • die Beschädigung oder
  • die Zerstörung

seines Reisegepäcks entstehen. Allerdings kann es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, welche Gepäckstücke versichert werden.

Generell nicht versichern lassen sich

  • Geld
  • Fahrkarten
  • Urkunden
  • Wertpapiere
  • Brillen oder
  • medizinische Hilfsmittel.

Erstattet werden dagegen unter anderem

Weitere Informationen zu dieser Reiseversicherung erhalten Sie hier.

Die Reisegepäckversicherung versichert Gepäck gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung
Die Reisegepäckversicherung versichert Gepäck gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung

Reiseunfallversicherung

Der Abschluss einer Reiseunfallversicherung lohnt sich in erster Linie für Reisende, die während ihres Urlaubs Risikosportarten wie zum Beispiel

betreiben. Ansonsten genügen für Auslandsreisen private Unfallversicherungen, die weltweit gelten. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dieser Reiseversicherung.

Reisehaftpflichtversicherung

Durch eine Reisehaftpflichtversicherung besteht für den Reisenden ein weltweiter Versicherungsschutz vor möglichen Schadensersatzforderungen bei Personen- oder Sachschäden. Sinnvoll ist eine Reisehaftpflichtversicherung vor allem für Menschen, die keine private Haftpflichtversicherung haben oder in bestimmte Länder, wie zum Beispiel die USA, reisen. Informieren Sie sich hier genauer.

Reiseumbuchungsversicherung

Die Reiseumbuchungsversicherung deckt die Kosten ab, die bei einer erforderlichen Umbuchung der Reise entstehen. Je nach Versicherung und Vertrag können dabei Kosten bis zu 50 % des Reisepreises übernommen werden.

In den meisten Fällen ist die Reiseumbuchungsversicherung Bestandteil der Reiserücktrittversicherung, da die Umbuchung einer Reise in der Regel mit weniger Kosten verbunden ist, als die Stornierung. Dennoch sollte man vor Abschluss der Reiserücktrittversicherung auf diesen Punkt achten.

Wer zusätzlich eine Umbuchungsversicherung abschließt, sollte wissen, dass dies spätestens zwei Wochen nach Reisebuchung erledigt sein muss. Selbstständige sind von dieser Art von Reiseversicherung meist ausgeschlossen, da sie öfter eine Reise kurzfristig umbuchen; anderenfalls müssen sie einen hohen Aufpreis zahlen.

Reiserechtsschutzversicherung

Bei der Reiserechtschutzversicherung handelt es sich um eine Reiseversicherung, die sich mit rechtlichen Belangen beschäftigt. Zu den Leistungen zählen wie bei einer normalen Rechtsschutzversicherung beispielsweise

  • Anwaltskosten
  • Prozesskosten sowie
  • Kautionskosten.

In der Regel kann man sich als Interessent für bestimmte Bereiche oder ein Komplettpaket entscheiden. Der Versicherungsschutz greift im Sinne des allgemeinen Reiserechtschutzes oder des Reiseverkehrsrechtschutzes.

Es gibt Single- und Familientarife; zudem besteht die Auswahlmöglichkeit in Sachen Versicherungsdauer. Wer eine normale Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, für den wird diese zusätzliche Versicherung nicht unbedingt empfohlen, da ein Auslandsschutz oft integriert ist.

Im Falle eines benötigten rechtlichen Beistands während des Urlaubs meldet man sich bei der Versicherung und wird von einem Fachmann dabei unterstützt, einen Anwalt zu finden, falls notwendig; gegebenenfalls ist eine direkte Kostenübernahme möglich. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte sich unbedingt über den Geltungsbereich informieren.

Reiseassistenzversicherung

Eine seltene Form der Reiseversicherung ist die Reiseassistenzversicherung. In diesem Fall schützt man sich im Falle benötigter Hilfe, zum Beispiel nach einem Unfall oder aber aufgrund einer Erkrankung oder höheren Alters vor Unannehmlichkeiten, die man nicht selbst erledigen kann oder möchte.

Eine solche Versicherung lohnt sich in der Regel für ältere Personen oder etwa solche, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Die Reiseassistenten kommen direkt zum Urlaubsort und kümmern sich um all das, was dem Urlauber nicht möglich ist.