Kosten für Hochzeitsfeier - so zahlt das Finanzamt mit

Mit ein paar Tricks können Verlobte dafür sorgen, dass sich der Staat an ihrem Festtag beteiligt

Von Dörte Rösler
6. Februar 2015

Nach der Heirat können viele Paare Steuern sparen. Die Hochzeitsfeier ist allerdings reine Privatsache, die Kosten müssen deshalb aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Oder etwa nicht? Mit ein paar Tricks können frisch Vermählte den Staat zumindest an einigen Ausgaben für ihr Fest beteiligen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Zauberwort für Brautpaare heißt hier: haushaltsnahe Dienstleistungen. Wer etwa einen Caterer oder professionellen Koch ins Haus bestellt, kann bis zu 20 Prozent der Personalkosten direkt von der Steuerschuld abziehen.

Die Höchstsumme beträgt 4.000 Euro pro Jahr und umfasst sämtliche erforderliche Arbeiten:

  1. vom Zubereiten der Speisen und Getränke
  2. über das Servieren
  3. bis zum Abräumen und Reinigen.

Tipps für den Steuerbonus

Damit die Finanzbeamten den Steuerbonus gewähren, muss das Brautpaar allerdings eine separate Rechnung über die Arbeitsleitung vorlegen. Materialkosten dürfen darin nicht enthalten sein, ebenso wenig wie Leistungen, die außerhalb des Hauses erbracht werden. Die Anlieferung und Abfahrt werden etwa nicht erstattet.

Auch eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis kann steuerlich berücksichtigt werden - egal, ob sie beim Fest die Häppchen serviert oder nachher alles sauber macht. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro im Jahr.

Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, überweist das Geld vom Bankkonto. Barquittungen geben häufig Anlass zu Beanstandungen.