29. August 2008
Auf der Kirmes, dem Flohmarkt und dem Straßenfest gehört das gegrillte Würstchen und die eine oder andere süße Versuchung zum Spaß dazu. Doch auch hier ist es wichtig, auf die Lebensmittelhygiene zu achten.
Wie alle gastronomischen Betriebe unterliegen auch die bei Straßenfesten bestimmten Auflagen, doch hier kommt es häufig durch Hitze und mangelnde Hygiene zu Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Durchgegartes Essen darf zum Beispiel nicht zusammen mit der Rohware gelagert werden und es sind verschiedene Vorlegebestecke zu benutzen.
Einen sauber arbeitenden Snackstand erkennen Sie daran, dass die Mitarbeiter saubere Kleidung tragen, ihre Einmalhandschuhe regelmäßig wechseln bzw. die Hände waschen und desinfizieren. Die Lebensmittel müssen angemessen gekühlt und abgedeckt sein, der ganze Stand gut vor Sonne und Regen geschützt.
Das klassische, gut durchgegrillte Würstchen sowie Frikadellen und Pommes Frites stellen in der Regel kein gesundheitliches Risiko dar, da sie bei der Zubereitung ausreichend erhitzt wurden. Vorsichtig sollten Sie hingegen bei schlecht gekühlter Mayonnaise sein, denn darin ist rohes Ei enthalten. Gleiches gilt für Tiramisu. Auch Backwaren, deren Füllung nicht ganz "durch" ist, können auf den Magen schlagen. Rohes oder schlecht durchgebratenes Fleisch sollte gemieden werden.
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