26. Januar 2011
Der Hauptgrund für die Aufnahme eines Ferienjobs ist klar. So will man als Schüler oder Student Geld verdienen, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern. Allerdings hat ein solches Zusatzeinkommen oftmals Konsequenzen in Form von Kürzungen in anderen Bereichen. Doch welche Bereiche sind hiervon betroffen und welche Auflagen muss man beachten, dass es zu keinen derartigen Einschnitten kommt?
Bei Studenten kann es zunächst einmal zu einem Wegfall des Kindergelds kommen, wenn die jährlichen Einnahmen einen Wert von über 8004 Euro übersteigen. Ein 400-Euro Job, welcher maximal 4800 Euro jährlich einbringt, stellt dementsprechend keine Gefahr für den Erhalt des Kindergelds dar.
Vorsicht ist aber auch geboten, wenn das Elternhaus derzeit von steuerlichen Freibeträgen profitiert. Diese sind nämlich ebenso gefährdet, sobald das Kind kein Kindergeld mehr erhält. Ein Überschreiten der 8004 Euro Grenze kann deshalb nicht nur für einen Wegfall des Kindergeldbetrages selbst, sondern auch zu einem Ausfall steuerlicher Freibeträge führen. Diesen sind beispielsweise die Eigenheimzulage oder Ausbildungsfreibeträge zuzuordnen.
Die Einkommensobergrenze, welche ohne Auswirkungen auf das Bafög erreicht werden kann, liegt noch tiefer. So reichen in diesem Zusammenhang bereits Einnahmen von über 4206 Euro aus, um Abstriche beim Bafög nach sich zu ziehen. Werden diese Einnahmen allerdings verschwiegen, dann macht man sich strafbar und kann seitens des Staates angezeigt werden. Ein Einhalten dieser Obergrenze lohnt sich demnach für all jene, welchen ein relativ hoher Bafög Betrag zugeteilt wurde.
Aber auch Bezieher des Arbeitslosengeld II müssen einige Auflagen beachten, damit diese Zuwendung nicht komplett gestrichen wird. So darf bis zum Alter von 25 Jahren nicht mehr als 1200 Euro in den Ferien verdient werden, solange man eine Schule besucht und Arbeitslosengeld II bezieht. Die gesamte Tätigkeitsdauer darf zudem, unabhängig vom Einkommensbetrag, nicht länger als 4 Wochen andauern.
Zuletzt kann das Einkommen aus Ferienjobs auch Auswirkungen auf den gesetzlichen Unterhalt haben. So kann es in Streitfällen zu einer Anrechnung der Einkünfte kommen, was sich wiederum negativ auf die finanzielle Situation der Familie niederschlägt.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass kleinere Ferienjobs in der Regel zu keinerlei Kürzungen in anderen Bereichen führen. Bevor man allerdings einen Ferienjob über längere Dauer oder mit größeren Verdienstmöglichkeiten annimmt, sollte man sich im Vorfeld genau informieren, ob bzw. inwiefern dies Auswirkungen auf die gesamte finanzielle Situation hätte. Sollten die Kürzungen nämlich dann das mögliche Zusatzeinkommen übersteigen, dann muss der Ferienjob überhaupt nicht erst in Erwägung gezogen werden.
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