21. November 2007
Irgendwann findet man sie in der hintersten Ecke des Badezimmerschrankes - die Kosmetiküberbleibsel des letzten Jahres. Lassen sich die heiß begehrten Beautyprodukte der letzten Saison wiederbeleben, oder gehören sie endgültig in den Mülleimer?

Ein paar Monate schlummerte der Lippenstift der Farbe Taupe vergessen in der hinteren Ecke des Kosmetikschränkchens. Jetzt soll die ehemalige Trendfarbe ein Revival erleben. Doch die einstmalig cremige Konsistenz hat sich in eine stückige und unangenehm riechende Beschaffenheit verwandelt. Das endgültige Aus für den Lippenstift?
Kosmetika halten nicht für die Ewigkeit, denn sie enthalten Inhaltsstoffe, die mit der Zeit verderben können. Die Kosmetik-Verordnung schreibt eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten für ungeöffnete Produkte vor. Wenn die Kosmetika schon vorher unbrauchbar werden, denn muss auf der Verpackung ein Verfallsdatum abgedruckt sein.
Doch wie lange lassen sich angebrochene Produkte verwenden und wie erkennt man, dass der Abschied naht?
Als Grundregel lässt sich festhalten: Wenn sich die Konsistenz, der Geruch oder die Beschaffenheit der Produkte ändert, dann gehören sie in den Müll.
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