Die Küche beim Umzug verkaufen - Wissenswertes zum Wertverlust

Beim Wohnungsauszug bleibt die Einbauküche, kurz EBK, meistens gezwungenermaßen zurück. Sie ist anderweitig nicht nutzbar. In vielen Fällen ist die Ernüchterung groß, wenn der Buchwert mit dem Verkaufserlös verglichen wird. Geht es um den Küchenverkauf bei einem Umzug, bestimmen im Endeffekt Angebot und Nachfrage den Preis. Möchten Sie Ihre Küche aufgrund eines Umzugs verkaufen? Informieren Sie sich über die Faktoren, die den Wertverlust bestimmen.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Der Einzug in die neue Wohnung ist vielfach mit einem anderen Lebensabschnitt verbunden. Das gilt für ein neues Einfamilienhaus ebenso wie für die Eigentums- oder für die Mietwohnung.

Die Küche wird am häufigsten, und zwar tagtäglich mehr- bis vielfach genutzt. Vor diesem Hintergrund wird bei der Küche, oftmals bei einer Einbauküche, an nichts gespart.

Es ist verständlich, dass in dieser Situation nicht an den Wohnungsauszug gedacht wird. Der ist wiederum mit einem neuen, weiteren Lebensabschnitt verbunden.

Dann geht es darum, die Altlast Einbauküche bestmöglich loszuwerden. Doch das ist nicht einfach und in vielen Fällen mit Ärger, Enttäuschung und einem Geldverlust verbunden.

EBK als Wirtschaftsgut

Mitentscheidend ist bei der bürokratischen und rechtlichen Sichtweise, ob der EBK-Besitzer Eigentümer oder Mieter der Wohnung ist. Buchhalterisch ist die EBK ein Wirtschaftsgut. Herd und Spüle gehören nach geltender Rechtsprechung zum Gebäude - sie werden zusammen mit dem Gebäude wertmäßig erfasst und abgeschrieben.

Alle anderen Geräte, Schränke und jegliches Zubehör sind Wirtschaftsgüter, die entweder einzeln als GWG, als geringwertiges Wirtschaftsgut, oder insgesamt abgeschrieben werden. Abschreibung bedeutet Wertverlust.

Gängig und von den Finanzbehörden anerkannt ist eine EBK-Abschreibung von zehn Prozent. Danach reduziert sich der EBK-Wert jährlich um zehn Prozent des ehemaligen Anschaffungswertes. Diese Auffassung korrespondiert auch mit der Rechtsprechung im Familienrecht, beispielsweise bei Scheidungen und der daraus resultierenden wertmäßigen Aufteilung des Haushaltes.

Das ist die rechnerische Betrachtungsweise. Sie kann dann von Vorteil sein, wenn sie angewendet werden muss, so wie bei einer Auf- und Verteilung des Haushaltes.

Eine Küche verliert jedes Jahr 10 % Kaufwertes
Eine Küche verliert jedes Jahr 10 % Kaufwertes

Küchenverkauf bei einem Umzug

Beim Küchenverkauf anlässlich des Umzuges ist die Situation komplett anders. Hier gilt buchstäblich das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft, wonach Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.

Der Küchenverkäufer ist in der Situation, die Küche als leeren Raum, also ohne die Einbauküche, verlassen zu müssen. Als Mieter muss er Dübel entfernen, alle Wandlöcher schließen und die Küchenwände streichen. Die Küche muss also demontiert werden.

Alternativ übernimmt sie der Nachfolger so, wie sie ist. Er kann nichts beeinflussen, weil alle EBK-Elemente unverrückbar eingebaut sind.

Aus dem Angebot, eine Küche zu verkaufen, wird in diesem Falle die Nachfrage, eine Küche verkaufen zu können. Daraus resultiert, dass der Preis ganz maßgeblich vom Käufer bestimmt wird.

Der kann handeln und hat als Faustpfand in der Hinterhand, eine Übernahme der EBK abzulehnen. Die muss dann entfernt werden. Anstelle dass ein Verkaufserlös erzielt wird, entstehen dem EBK-Eigentümer noch zusätzliche Kosten.

Hinweise zum Zeitwert

Wer die Küche vom Nachmieter ablösen lassen möchte, sollte sich über den Zeitwert informieren. Die Ablösesumme als realistischer Preis hängt von einigen Faktoren ab; dazu zählen

  • der Neupreis der Geräte
  • der Zustand sowie das Alter der Geräte
  • die Ausstattung der Küche
  • der Zustand der Küche

Durch den erwähnten Wertverlust von zehn Prozent jedes Jahr erhält man in der Regel einen realistischen Wert, an den man sich halten kann. Der Zeitwert bei dem Mobiliar errechnet man aus dem Wiederbeschaffungswert, dem Wertverlust des ersten Jahres sowie dem der folgenden Jahre.

Dabei geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren aus. Im ersten Jahr gelten 24 Prozent des Wiederbeschaffungswertes für die Wertminderung, in den folgenden Jahren je vier Prozent.

Originalrechnung aufbewahren

Wenn erkennbar ist, dass der Wohnungsnachfolger keine eigene Küche mitbringt oder eine neue Küche weder einrichten noch kaufen möchte, dann besteht eine gute Verhandlungsgrundlage. Hilfreich ist die Vorlage der Originalrechnungen über den damaligen EBK-Kauf.

Als Anhaltspunkt für den aktuellen Zeitwert dient die jährlich zehnprozentige Abschreibung. Hinzu kommt die Bewertung zum optischen und zum technischen Zustand, wie funktional und gepflegt die EBK jetzt ist.

Und letztendlich beeinflusst auch der Geschmack zum Design den Preis. Wie bei der ursprünglichen Anschaffung, so kauft auch jetzt das Auge mit.

Erfahrungsgemäß ist der tatsächliche Wertverlust einer Küche beim Umzug deutlich größer als der rechnerische in Anlehnung an die AfA. Im privaten Umgang geht es um Geben und Nehmen, um das eigene Portemonnaie.

In den meisten Fällen ist der EBK-Verkäufer mit dem letztendlichen Verkaufserlös zufrieden. Er weiß, dass er ansonsten nichts erhält, sondern noch Geld und Manpower drauflegen muss.