Voraussetzungen für die Erteilung des Führerscheins und die Tätigkeit als Fahrlehrer

Es gibt einige Voraussetzung, die der angehende Fahrschüler erfüllen muss, bevor er die Führerscheinprüfung ablegen darf. Um den Antrag zu stellen, bedarf es einiger Dokumente, Tests und Kurse. Möchte man selbst Fahrlehrer werden, warten theoretische und praktische Ausbildungsbestandteile. Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen der Führerschein erteilt wird, und lesen Sie über die Tätigkeit als Fahrlehrer.

Von Kai Zielke

Der amtliche Antrag

Noch ehe das Auto erstmalig gesteuert werden kann, muss bei dem zuständigen Amt ein Antrag zur Erlangung des Führerscheins gestellt werden. Zumeist wird dieser im Einwohnermeldeamt eingereicht, aber auch das Verkehrs- und Ordnungsamt können hierbei infrage kommen. In vielen Fällen übernimmt bereits die Fahrschule diese bürokratische Hürde, sodass sich der Fahrschüler selbst nicht darum kümmern muss. Idealerweise sollte die Schule somit zunächst gefragt werden, wenn sie den Antrag nicht von sich aus stellt.

Die Bewilligung erfolgt im Übrigen sehr schnell, der tatsächliche Aufwand ist daher relativ gering.

Welche Dokumente müssen vorliegen?

Wird der Antrag gestellt, so gelingt das lediglich mit der Vorlage eines gültigen Personalausweis oder Reisepasses. Zudem kann je nach Führerscheinklasse ein Sehtest sowie die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses erforderlich sein.

Wer eine Fahrerlaubnis zum Steuern solcher Gefährte erlangen will, mit den Lasten oder Personen befördert werden dürfen, muss darüber hinaus seine medizinische und psychologische Eignung nachweisen. Nicht zu vergessen ist natürlich das biometrische Passbild, das in jedem Falle vorliegen muss.

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, benötigt außerdem die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes.

Die medizinische Eignung

Es kommt nur selten vor, dass vor der Beantragung des Führerscheins eine medizinische Untersuchung stattfindet. Sie kommt vor allem dann infrage, wenn der Antragsteller über gesundheitliche Probleme klagt. Zu ihnen können Gleichgewichtsstörungen, Herzleiden, nervliche Beeinträchtigungen, Behinderungen jeder körperlichen oder geistigen Art sowie ein erhöhter Konsum von Arzneimitteln zählen. Liegt eines dieser Kriterien vor, muss zunächst ein ärztliches Gutachten angefordert werden, um die persönliche Eignung des Fahrschülers zu bestätigen.

Lediglich in ganz wenigen Ausnahmefällen wird diese übrigens verneint. Es müssten daher dauerhafte und besonders schwerwiegende Leiden vorliegen.

Der Sehtest

Wer fahren möchte, der muss zunächst einmal gut gucken können. Diese Befähigung wird beim Sehtest überprüft. Er kann beim Augenarzt sowie den meisten Optikern gegen geringe Gebühren durchgeführt werden. In dem Ergebnis wird sodann vermerkt, ob der Betroffene eine Sehhilfe benötigt und in welcher Stärke diese ausfallen muss. Diese Daten werden später auf dem Führerschein aufgelistet und sind somit für den Polizisten bei der Verkehrskontrolle auch stets einsehbar.

Wer keine Brille trägt, obwohl er dazu verpflichtet war, setzt sich einer Ordnungswidrigkeit aus und muss mit einer Geldbuße rechnen.

Der Erste-Hilfe-Kurs

Eine besondere Bewandtnis kommt der Frage zu, wie sich der Autofahrer im Falle eines Unfalls mit Personenschaden richtig verhält. Hier kann es je nach Schwere der Kollision zu einem unmittelbaren Handeln kommen. Nicht selten schweben Menschen in Lebensgefahr. Jede Sekunde zählt also und jeder Handgriff muss sitzen. Die Eignung dafür wird im Erste-Hilfe-Kurs erworben.

Der Kurs umfasst üblicherweise das Lernpensum mehrerer Stunden und endet mit einer Übung. Anhand praktischer Übungen wird zuvor das Wissen umfänglich vermittelt. Zu unterscheiden ist das Seminar von dem Erste-Hilfe-Kurs, der speziell für Krankenschwestern angeboten wird.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer

Fahrlehrer sorgen für eine Grundsicherheit im Straßenverkehr, indem alle zukünftigen Verkehrsteilnehmer entsprechend vorbereitet werden. Der Job des Fahrlehrers ist demnach eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem Verantwortungswert. Doch wie läuft eigentlich die Ausbildung zum Fahrlehrer ab und was sollte man noch über diesen Beruf wissen?

Ausbildungsablauf

Die Ausbildung zum Fahrlehrer erstreckt sich in der Regel über ein Jahr. Die erste Hälfte dieses Jahres verbringt der Auszubildende vorwiegend in der Fachschule für Fahrlehrer, wo primär theoretische Inhalte gelehrt und anschließend geprüft werden.

Dieser Abschnitt der Ausbildung soll die Teilnehmer nicht nur auf die praktische Arbeit des späteren Berufes vorbereiten, sondern auch dazu befähigen, später selbst einmal theoretischen Unterricht erteilen zu können. Anschließend folgt der praktische Teil der Ausbildung, welcher etwa fünf Monate andauert.

Während dieser Zeit bewegt sich der Auszubildende vor allem im Straßenverkehr und wird an den Berufsalltag des Fahrlehrers herangeführt. Dieser zweite Abschnitt wird abermals durch eine Prüfung abgeschlossen, welche sowohl aus praktischen als auch theoretischen Inhalten besteht. Sobald der Auszubildende diese Prüfungen besteht, gilt er als staatlich anerkannter Fahrlehrer.

Voraussetzungen

Bevor nun allerdings in den Beruf des Fahrlehrers eingestiegen werden kann, müssen noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein Fahrlehrer selbst über die Führerscheine verfügen, in welchen später gelehrt werden soll.

Darüber hinaus muss der Betroffene mindestens 22 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, welche gegen die pflichtgemäße Ausübung dieses Berufes sprechen würden. Daneben ist es noch erforderlich, dass die Ausbildung zum Fahrlehrer nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Aufgabenbereiche

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Arbeit als Fahrlehrer schließlich aufgenommen werden. Die Arbeit selbst gilt dabei als abwechslungsreich und anspruchsvoll, da ständig mit verschiedenen in der Regel jungen Menschen gearbeitet wird.

Gleichzeitig ist die Arbeit als Fahrlehrer allerdings auch sehr zeitintensiv, da neben den regulären Praxisstunden auch Nachtfahrten und Theorieunterricht gegeben werden müssen.

Das Durchschnittsgehalt eines Fahrlehrers liegt bei 3.000 Euro Brutto, wobei die exakte Höhe natürlich von der Berufserfahrung, der jeweiligen Region und dem persönlichen Arbeitgeber abhängt.

Alternativ kann sich als Fahrlehrer auch selbstständig gemacht werden. In diesem Fall sind große Schwankungen in der Verdienstspanne möglich. So existieren selbstständige Fahrlehrer, deren Einkommen sich am Existenzminimum bewegt, wohingegen andere deutlich mehr als angestellte Fahrlehrer verdienen.

Insgesamt ist der Job des Fahrlehrers ein interessantes Tätigkeitsfeld, in welches auch relativ schnell eingestiegen werden kann. Neben den genannten Voraussetzungen sollte der Interessent allerdings auch eine persönliche Begeisterung für das Fahren und Lehren mitbringen, da die hohen Anforderungen ansonsten schnell zu einer großen Belastung werden.