Wochenbettbetreuung und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Jede frischgebackene Mutter hat Anspruch auf Hebammenhilfe. Sie besucht die junge Mutter regelmäßig zu Hause in der Zeit des Wochenbettes.

Von Claudia Haut

Mögliche Überforderung während der ersten Tagen in der eigenen Wohnung

Wenn die junge Mutter mit ihrem Baby aus dem Krankenhaus oder dem Geburtshaus nach Hause kommt, stehen meist viele Fragen im Raum:

  • Wie oft braucht das Baby die Brust oder das Fläschchen?
  • Nimmt mein Baby auch genügend zu?
  • Mein Baby schreit viel, ist das normal?
  • Wie lange dauert es, bis der Nabel meines Babys abfällt und muss ich diesbezüglich etwas beachten?

Diese oder ähnliche Fragen stellen sich wohl fast alle frischgebackenen Eltern. Zu der Unsicherheit bezüglich der Versorgung des Neugeborenen kommen auch die Beschwerden der jungen Mutter hinzu.

Funktion der Hebammenhilfe und Ablauf der Besuche

Um die jungen Eltern in den ersten Wochen nach der Geburt (genannt "Wochenbett") zu unterstützen, gibt es die Hebammenhilfe.

Alle Frauen haben nach der Geburt Anspruch auf diese Hebammenhilfe. Sie wird von den Krankenkassen bezahlt. In der Regel rechnet die Hebamme die Kosten direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ab, privatversicherte Mütter erhalten eine Rechnung für die Krankenkasse.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mehrere Besuche der Hebamme. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kommt die Hebamme täglich vorbei, danach werden noch bis zu sechzehn weitere Besuche erstattet. Die Hebamme kümmert sich bei ihren Besuchen sowohl um das neugeborene Baby als auch um die Mutter.

Sie wiegt das Baby regelmäßig und kontrolliert dadurch die Gewichtszunahme. Auch den Nabel des Babys untersucht die Hebamme. Die Hebamme unterstützt die junge Mutter natürlich auch beim Stillen und steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn die Mutter Stillprobleme, eine Brustentzündung oder ähnliches hat.

Neben diesen Besuchen im Wochenbett erstatten die Krankenkassen auch darüber hinaus Konsultationen bezüglich Stillproblemen.

Sofern der Arzt ein Attest ausstellt, dass weitere Besuche im Wochenbett notwendig sind, können auch diese von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen zahlen oftmals noch weitere Leistungen. Kurse wie Babymassage, Säuglingspflege oder ein Babyschwimmkurs werden jedoch in der Regel weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen übernommen.