Das Baby ist auf der Welt - woher bekomme ich die Geburtsurkunde?
Die meisten Eltern haben sich schon während der Schwangerschaft Gedanken über den Namen des Kindes gemacht. Ist die Geburt überstanden und das Baby da, bekommt es seinen Namen und Familiennamen. Die Geburt des neuen Erdenbürgers muss dann beim Standesamt angezeigt werden.
Die Geburtsurkunde ist die amtliche Bescheinigung über die Geburt eines Kindes. Sie enthält:
- alle Vornamen des Kindes und den Familiennamen
- das Geschlecht des Kindes
- das Datum der Geburt
- den Geburtsort
- den Namen der Eltern
- die Religionszugehörigkeit
Die Anmeldung beim Standesamt
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes. Oft kann man das Baby schon direkt in der Entbindungsklinik anmelden. Die Geburtsurkunde wird dann auf dem Standesamt abgeholt.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden. Dafür braucht man:
- die Geburtsbescheinigung der Entbindungsklinik oder der Hebamme
- den Personalausweis
- eine Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Unverheiratete brauchen den Personalausweis und, falls vorhanden, die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde der Mutter
Kann nach der Entbindung keine Entscheidung für einen Vornamen getroffen werden, muss dieser innerhalb eines Monats dem zuständigen Standesamt mitgeteilt werden.
Wann wird die Geburtsurkunde benötigt?
Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument und wird für viele Behördengänge, Ämter oder für die Krankenkasse gebraucht. Die Geburtsurkunde bleibt auch für den weiteren Lebensweg des Kindes wichtig und wird immer wieder benötigt. Zum Beispiel, um das Kindergeld zu beantragen oder als Nachweis für die Krankenversicherung.
Ebenso wird die Geburtsurkunde benötigt, um das Elterngeld zu beantragen.
Das Kind muss bei dem Einwohnermeldeamt gemeldet werden, hier kann man auch die Lohnsteuerkarte ändern lassen oder einen Reisepass beantragen. Auch dafür wird die Geburtsurkunde gebraucht.