Personalausweis und Reisepass - Aufbau, Funktion und Beantragung
Jede Person muss sich ausweisen können. Doch nicht immer hat man seine Geburtsurkunde dabei. Der Personalausweis tritt daher an ihre Stelle und gibt über die Identität eines Menschen Auskunft. Jedenfalls dann, wenn er seiner Pflicht nachkam, ein solches Dokument zu beantragen. Für die Reise in bestimmte Länder ist zudem die Beantragung eines Reisepasses notwendig. Informieren Sie sich über den Aufbau, die Funktion sowie die Beantragung von Personalausweis und Reisepass.
Der Personalausweis
Wer ins Ausland reisen, eine amtliche Dienstleistung beanspruchen oder lediglich bei der Polizei eine Anzeige aufgeben will, kommt um das Zücken des Ausweises nicht herum. Hiermit wird der Obrigkeit eine Möglichkeit gegeben, alleine über das Erkennen des Passbildes sowie das Ablesen der relevanten Daten einen Abgleich der Person vorzunehmen.
Doch selbst bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, beim Kauf von Alkohol und Tabakwaren oder ähnlichen Schritten stellt der Ausweis einen individuellen Begleiter eines jeden Menschen dar. Wer ihn nicht dabei hat, gerät schnell einmal in Unannehmlichkeiten. Wer ihn aber mit sich führt, steht auf der sicheren Seite.
Diverse Änderungen vorgenommen
Allerdings gleicht der heutige Ausweis nur noch oberflächlich jenem Dokument, das die Bürger bis vor wenigen Jahren in ihren Taschen trugen. Kleiner, aber deutlich leistungsfähiger präsentiert sich der Ausweis gegenwärtig. Die technische Revolution hält auch hier Einzug: Alle Daten können mittels eines Lesegerätes erkannt und sogar digital genutzt werden.
Amtsstuben in fernen Ländern dürfen auf diese Weise kommunizieren und den Ausweis zum Abgleich binnen wenigen Augenblicken selbst in fremden Gefilden einsehbar machen. Aber auch die Sicherheit profitiert davon, wurden alle Neuerungen doch so gestaltet, dass die Datensätze nicht gefälscht werden können.
Vielfältige Möglichkeiten der Nutzung
Allerdings gilt der Ausweis nicht nur für den Zweck, dass die Identität einer Person bestätigt werden muss. Wer über das Internet einkauft, online einmal Formulare ausfüllen muss oder ähnliche Handlungen vornimmt, kann sich dabei von der kleinen Scheckkarte helfen lassen.
Das mühselige Eingeben persönlicher Daten entfällt gänzlich, da diese einfach abgelesen werden können. Auch die Nutzung einer elektronischen Signatur eröffnet neue Spielräume und gewährleistet allen Beteiligten ein Höchstmaß an Sicherheit. Der Komfort steigt also.
Selbst wer auf diese Annehmlichkeiten verzichtet, sollte den individuellen Personalausweis einmal genauer betrachten und seine vielfältigen Optionen kennenlernen. Es befindet sich nämlich manch eine Überraschung in dem unscheinbaren Dokument.
Die Beantragung
Personen, die in Kürze das 16. Lebensjahr vollenden, erhalten von ihrem zuständigen Bürger- oder Einwohnermeldeamt eine schriftliche Erinnerung, den Personalausweis zu beantragen. Zwar kann dieser seit dem Jahre 2007 auch Kindern auf freiwilliger Basis ausgestellt werden, doch besteht ab dem 16. Lebensjahr das gesetzliche Erfordernis. Wer etwa in der polizeilichen Kontrolle oder während einer Reise nicht seine Identität nachweisen kann, riskiert nicht nur bürokratische Unannehmlichkeiten, sondern auch ein Ordnungsgeld.
Benötigt wird für den Antrag zunächst einmal lediglich der alte und meist abgelaufene Personalausweis. Ist dieser nicht auffindbar, so können auch die Geburtsurkunde oder die Ehepapiere die Person ausreichend identifizieren. Darüber hinaus ist ein Passbild erforderlich, das den biometrischen Maßgaben entspricht.
Der Antrag selbst wird vor Ort von dem zuständigen Sachbearbeiter ausgefüllt. Hierbei wird die persönliche Anwesenheit des Beantragenden verpflichtend vorgeschrieben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können das Dokument nur dann in Auftrag geben, wenn ihre Eltern oder der gesetzliche Vormund das Begehren unterzeichnen.
Die Gebühren
Die Kostenstaffelung unterteilt sich in zwei Kategorien. Wer den Ausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt, hat eine Gebühr von 22,80 Euro zu entrichten. Wer das 24. Lebensjahr bereits überschritten hat, wird hingegen mit 28,80 Euro zur Kasse gebeten.
Ausnahmen sieht das Gesetz nur im Falle der wirtschaftlichen Bedürftigkeit vor: Für Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, können die Aufwendungen vollständig oder in Teilen erlassen werden. Im Zweifel, ob eine solche Notlage vorliegt, sollte der Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt befragt werden.
Wer den Personalausweis aus dem Ausland beantragt, hat dafür unabhängig des Alters eine Pauschale von 30 Euro zu bezahlen. Das Freischalten weiterer Funktionen, die beim Erstantrag nicht gewünscht waren, kostet zudem 6 Euro.
Wird der Ausweis beantragt, obwohl das alte Dokument bereits seit Monaten nicht mehr vorhanden ist oder nicht aufgefunden werden kann, so muss meist eine Strafgebühr entrichtet werden. Deren Höhe bemisst sich aus der kommunal gültigen Gebührenordnung und liegt in der Regel zwischen 15 und 100 Euro.
Die Gültigkeit
Wie bereits die Kosten, so unterteilt sich auch die Gültigkeit des Dokumentes anhand des Alters der beantragenden Person.
- Hat diese das 24. Lebensjahr noch nicht überschritten, so muss sie den Personalausweis im Abstand von sechs Jahren verlängern lassen.
- Ist der Betroffene aber bereits älter als 24 Jahre, so beträgt die Gültigkeit seines Identitätsnachweises zehn Jahre.
Die zuständigen Ämter erinnern ihre Einwohner meist schriftlich, sobald der Ablauf des Ausweises ansteht. Wird etwa im Rahmen einer spontanen Reise ein vorläufiger Personalausweis beantragt, so liegt dessen Gültigkeit bei lediglich drei Monaten.
Damit soll allerdings nur die Zeit überbrückt werden, die es erfordert, um das eigentliche Dokument auszustellen. Auf diese Weise kann an Grenzen oder dem Flughafen selbst ohne eine längere Bearbeitungszeit die eigene Identität nachgewiesen werden.
Allerdings verpflichtet sich der Betroffene ebenso dazu, den richtigen Ausweis zu beantragen. Eine wiederholte Ausstellung des vorläufigen Dokuments ist nämlich nicht immer zulässig.
Funktion
Jede Person, die das 16. Lebensjahr überschritten hat, muss auf Nachfrage den eigenen Personalausweis vorlegen können. Doch meist wird darin ein lästiges Übel gesehen. Allerdings kann das Dokument viele Erledigungen des Alltags erleichtern und seine Funktionen auch zum persönlichen Nutzen entfalten.
Die Hoheitsfunktion
Im Vordergrund steht der Zweck des Personalausweises, die Identität seines Inhabers zweifelsfrei darlegen zu können. Neben dem Passbild und dem Fingerabdruck verfügt das Dokument dabei über alle persönlichen Daten, mit denen sich eine Person sprichwörtlich ausweisen kann.
So klein die Karte auch sein mag, so kombiniert sie in sich die Eigenschaften
- der Geburtsurkunde
- der Wohnsitzbescheinigung des Bürgeramtes
- persönlicher Qualifikationen wie etwa akademischer Titel sowie
- die persönlichen Besonderheiten des Trägers, zu denen auch die Größe oder die Augenfarbe zählt.
Mit allen diesen Kriterien wird eine beglaubigte Erkennung eines Menschen möglich, die Sicherheit des Einzelnen sowie der Gesellschaft also gewährleistet.
Die iED-Funktion
Wer häufiger über das Internet einkauft oder gar Geschäfte größeren Umfangs abschließt, wird dort regelmäßig seine Identität nachweisen müssen. Gelang das zuletzt nicht immer leicht oder trug einer der Handelspartner das Risiko freiwillig, dass es sich bei seinem Gegenüber nicht um die vermutete Person handelt, so lässt sich gegenwärtig mittels eines Lesegeräts einwandfrei darlegen, wer das Geschäft tätigt.
Auf diese Weise wird auch der lästige Vorgang umgangen, seinen Namen, die Adresse oder weitere Daten in das Formular einzugeben. Sobald der Ausweis gelesen wird, erhält der Versand alle relevanten Eigenschaften des Kunden.
Die Signaturfunktion
Gerade das Beantragen amtlicher Dokumente oder Ähnliches wird meist mit dem Aufwand der persönlichen Unterschrift verbunden. Musste der Betroffene dafür also in der Regel die Amtsstuben der Behörde betreten, um die Formulare gegenzuzeichnen, so kann er diesen Aufwand nun über das Internet deutlich verkürzen.
Die auf dem Ausweis befindliche Signatur wird dabei erkannt, gegebenenfalls gescannt und ist somit in der Lage, als Unterschrift einer Person akzeptiert zu werden. Das gelingt auch dann, wenn Einwilligungen vor Käufen oder Dienstleistungen rechtsverbindlich abgegeben werden müssen.
Die biometrische Funktion
Auf der Polizeiwache, an der Grenze oder bei anderen Hoheitsträgern kann es zur Aufnahme und Überprüfung der Fingerabdrücke oder ähnlicher persönlicher Eigenschaften kommen. Auch dieser Vorgang dauert meist einige Minuten an und ist mit einigen Umständen verbunden. Dank des neuen Personalausweises lässt sich das Prozedere indes vermeiden, sind doch alle gewünschten Besonderheiten einer Person bereits darauf gespeichert.
Diese können mit einem Lesegerät abgerufen werden und stehen nachfolgend auch zur digitalen Nutzung zur Verfügung. Der bürokratische Aufwand senkt sich daher für beide Seiten.
Weitere Funktionen
Wer spontan seinen Wohnsitz bestätigen oder das Vorliegen akademischer Titel nachweisen muss, kann dafür den Personalausweis verwenden. Das gilt vor allem immer dann, wenn eine Person üblicherweise unter einem Pseudonym agiert, seine wahre Identität aber dokumentiert werden soll.
Allerdings erfordern alle diese Möglichkeiten stets auch das Vorliegen eines entsprechenden Lesegerätes. Gerade dann, wenn Daten über das Internet verbreitet werden, kommen die Anwender ohne diese technische Hilfe nicht in den Genuss aller Optionen.
Aufbau
Der Personalausweis besitzt gerade einmal die Größe einer Scheckkarte. Und doch vereint er nahezu alle relevanten Daten eines Menschen auf sich.
Die Vorderseite des Ausweises
Zu den hauptsächlichen Merkmalen der Karte zählt das Passbild des Inhabers. Dieses muss den biometrischen Vorgaben genügen, um eingesetzt werden zu können. Die Nummer des Dokuments sowie der Name und die Anschrift seines Trägers sind daneben in schriftlicher Form eingearbeitet.
Der Ort und das Datum der eigenen Geburt ergeben in Verbindung mit der ebenfalls vermerkten Staatsangehörigkeit Auskunft über die Identität eines Menschen. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift die Rechtswirksamkeit aller auf der Karte befindlichen Aussagen. Diese werden darüber hinaus durch die Gültigkeit zeitlich eingegrenzt.
Besonderheiten ergeben sich beim Vermerk von Namenszusätzen, Adelstiteln und akademischen Graden. Letztgenannte sollen laut gesetzlicher Grundlage zwar auf dem Dokument angegeben werden, doch verzichten viele Personen darauf - ein Bußgeld oder eine Ordnungsstrafe droht ihnen dabei nicht.
Eine eigenständige Aufführung der Adelstitel wird zudem nicht vorgenommen. Diese werden als Bestandteil des eigentlichen Namens angesehen und folglich in der Spalte des Nachnamens aufgelistet. Gleiches gilt für die Namenszusätze.
Die Rückseite des Ausweises
Alle persönlichen Merkmale des Inhabers befinden sich auf der zweiten Seite des Dokuments. Hierzu gehören insbesondere die Körpergröße und die Augenfarbe des Betroffenen.
Er soll über diese Eigenarten auch optisch zweifelsfrei identifizierbar sein. Zudem ist seine gültige Anschrift vermerkt. Ändert sich diese vor Ablauf des Ausweises, kann die zuständige Behörde die neue Adresse mittels eines kleinen Aufklebers anfügen.
Ähnliches gilt für die Verwendung von Künstlernamen und sonstigen Pseudonymen. Allerdings gelten gesetzliche Vorgaben, ab wann diese zwingend eingetragen werden müssen und in welchen Fällen davon abgesehen werden darf.
Neben den persönlichen Hinweisen des Trägers eines solchen Ausweises lassen sich auch einige Merkmale zur ausstellenden Behörde erkennen. Das Datum der Erteilung sowie die Autorität der Stadt oder Kommune werden dabei formal bezeichnet. Nicht selten wird es sich um das Amt des Bürgermeisters handeln, der indes nicht namentlich erkennbar ist.
An der Unterseite befindet sich darüber hinaus die so genannte Datenzone, die aus drei Zeilen und einer Vielzahl an Buchstaben und Nummern gekennzeichnet ist. Sie erlaubt ein digitales Auslesen aller Daten durch entsprechende Geräte.
Die Sicherheitsmerkmale des Ausweises
Das Dokument selbst ist durch seine aufwendige Verarbeitung und die dabei genutzten Materialien bereits relativ fälschungssicher gestaltet worden. Weitere Besonderheiten sollen aber zu einer vollständigen Sicherheit führen.
Hierzu zählt hauptsächlich die holografische Kopie des Passbildes, die sich auf der Vorderseite befindet. In gleicher Form sind auch das Hoheitszeichen der Bundesrepublik, die Ausweisnummer sowie diverse Muster aufgebracht worden.
Prägnant fühlbar gestalten sich einige Teile der Beschriftung. Diese wurden mit einem Laserverfahren auf das Dokument gelegt und lassen sich dort ertasten. Hierzu gehört etwa das Datum der Gültigkeit.
Auf der Rückseite des Ausweises nennt ein Silberstreifen erneut die Dokumentennummer sowie den Namen des Inhabers. Links oben ist darüber hinaus die sogenannte Deutschlandkarte nebst sämtlichen Bundesländern fühlbar in die Oberfläche eingestanzt worden.
Neuerungen im elektronischen Personalausweis (nPA)
In den letzten Jahrzehnten handelte es sich bei dem Personalausweis meist um eine laminierte Karte. Erst seit dem November 2010 wurde diese jedoch gänzlich reformiert und durch den digitalen Personalausweis ersetzt. Dieser weist im Vergleich aber einige Besonderheiten auf.
Neue Materialien
Handelte es sich bei dem altgedienten Ausweis lediglich um ein Dokument aus Papier, das in Folie laminiert war, so wird der neue Personalausweis gänzlich anders gestaltet. Er ähnelt einer Scheckkarte, ist zudem aus robustem Kunststoff gefertigt worden und soll damit vor Brüchen geschützt sein.
Alle Daten wurden nicht auf die Karte gedruckt, sondern in diese eingearbeitet. Etwas Anderes gilt nur für das Datum der Gültigkeit, welches mit einem speziellen Laserverfahren aufgetragen werden konnte.
Auch dieser fühlbare Schriftzug ist dabei vor Beschädigungen bewahrt, können doch die Einzelteile des Drucks weder abplatzen, noch durch Abnutzung verblassen. Die Erfordernisse der Sicherheit sind damit deutlich gestiegen, der Ausweis kommt allen Kriterien aber nach und weist im Vergleich zum alten Personalausweis in jeder Hinsicht deutlich mehr Schutzmaßnahmen auf.
Die gestiegene Sicherheit
Vordergründig wurden für den neuen Ausweis einige optische Besonderheiten eingesetzt, die ihn vor Fälschungen bewahren sollen. So befinden sich
- diverse holografische Bilder
- eingestanzte Kennungszeichen
- ein Silberstreifen oder
- kleinste Gravierungen
in der Oberfläche der Karte. Zudem wurden alle Daten mindestens zweimal aufgeführt: einmal in herkömmlicher Form, ein weiteres Mal als leicht versetztes Hologramm. Einige dieser Änderungen können daher nur bei besonderen Lichtverhältnissen betrachtet werden oder erfordern sogar den Einsatz spezieller Geräte.
Die Vielzahl solcher Änderungen wird deshalb meist nur auf dem Amt sowie durch die hoheitlichen Träger in Gänze überprüft. Für den Inhaber des Ausweises sind sie dagegen meist nicht relevant.
Die elektronische Identität
Bekannt ist bereits vom herkömmlichen Ausweis, dass alle relevanten persönlichen Daten aufgedruckt und somit ablesbar vorhanden sind. Neu gestaltet es sich dagegen, dass sämtliche Eigenschaften auch digital abrufbar gefertigt wurden. Damit wird ein besonders schneller Abgleich der Identität möglich, lästige Gänge in die Amtsstuben werden vermieden.
Den Beamten einer Behörde, der vormals noch die persönliche Inaugenscheinnahme eine Person leistete, ersetzt nun ein elektronisches Lesegerät. Wird der Ausweis in dieses eingelegt, können alle Datensätze digital erkannt und verarbeitet werden. Der Aufwand wird also deutlich gesenkt.
Doch nicht nur um Zuge amtlicher Vorgänge lassen sich diese Änderungen einsetzen. Auch für Käufe über das Internet bringt der digitale Pass einige Privilegien mit.
Der integrierte Chip
Der neue Personalausweis verfügt zudem über einen kleinen Chip. Dieser erlaubt zunächst einmal den elektronischen Zugang zu allen Daten, die sich bereits auf der Karte befinden. Daneben können aber insbesondere die biometrischen Eigenschaften des Passbildes oder der Fingerabdrücke eingelesen werden.
Für das menschliche Auge nicht erkennbar lassen sich selbst kleinste Besonderheiten
- der Gesichtszüge
- der Augenstellung
- der Proportionen von Mund, Nase und Ohren sowie
- der Fingerabdrücke
erkennen und binnen weniger Augenblicke nutzen. Das kann etwa bei Reisen geschehen, wenn ein fremdes Land betreten wird und ein Abgleich der persönlichen Eigenschaften auf diese Weise sehr schnell gelingt. Der integrierte Chip wird dabei nur von hoheitlichen Trägern verwendet und erfordert entsprechende Geräte.
Der Reisepass
Beim Reisepass handelt es sich um ein Reisedokument, welches man für allgemeine Reisen ins Ausland beantragt. Während man viele Ziele mit dem Personalausweis bereisen kann, gibt es ebenso viele Länder, für die der Reisepass benötigt wird.
Die Regelung der Ausgestaltung erfolgt im Passgesetz sowie in der Passverordnung. Dabei muss man sich an international geltende Regeln handeln; die EU-Staaten bemühen sich zudem um eine ähnliche Gestaltung. Der Reisepass ermöglicht eine visafreie Reise in 179 Länder. Es gibt ihn mit unterschiedlich vielen Seiten, die bei Einreise in die jeweiligen Länder mit Stempeln versehen werden.
Enthaltene Daten und Sicherheitsmerkmale
Der Reisepass enthält neben dem Lichtbild auf der Datenseite folgende Inhaberdaten:
- den Namen (gg. Doktorgrad und Geburtsname)
- den Vornamen
- den Geburtstag
- das Geschlecht
- die Staatsangehörigkeit
- den Geburtsort
- das Ausstellungsdatum
- den Gültigkeitszeitraum
- die Behörde
- die Inhaberunterschrift
- Seriennummer, Dokumententyp und Code für die Staatsangehörigkeit
Auf der Folgeseite finden sich zudem Angaben über
- den Wohnort
- die Größe
- die Augenfarbe sowie
- ggf. den Ordens- oder Künstlernamen.
Im Jahr 2001 wurde mit dem Identigram ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal eingeführt. Dabei sind beispielsweise Foto und maschinenlesbare Zone holografisch versetzt zu den Druckdaten dargestellt; auch kinegrafische Strukturen sind vorzufinden.
Unter dem Foto befindet sich außerdem ein roter Punkt mit 5 mm Durchmesser als Echtheitsmerkmal. Sämtliche Informationen auf dem Reisepass sind unter Einwirkung von punktuellem Licht am besten erkennbar.
Einführung des ePasses
Seit November 2005 werden hierzulande biometrische Reisepässe bzw. ePässe ausgegeben. Diese elektronischen Pässe weisen einen Chip auf, in welchem ein Digitalfoto sowie zwei Fingerabdrücke integriert werden.
Die Einführung der ePässe wird mit folgenden Vorzügen in Zusammenhang gebracht:
- besserer Schutz vor Fälschungen
- bessere Identifizierung der Reisenden
- Verwendungsmöglichkeiten der biometrischen Hilfsmittel bei Personenfahndungen
- die biometrieunterstützte Kontrolle erleichtert den Reiseverkehr
Kinderreisepass
Kinder werden seit 2012 nicht mehr in die Pässe der Eltern eingetragen, sondern brauchen einen eigenen Pass. Bis zum 12. Lebensjahr erhalten sie in Deutschland einen Kinderreisepass.
Für diesen bedarf es eines Fotos; dies gilt auch für Neugeborene. Was die Biometriefähigkeit des Bildes angeht, sind die Vorgaben bei Kinder nicht so streng wie bei Erwachsenen. Weitere Informationen zum Kinderreisepass sowie hilfreiche Tipps für das Passbild erhalten Sie hier in unserem separaten Artikel.
Kosten und Gültigkeit
Seit Einführung des ePasses sind die Kosten für die Beantragung des Reisepasses angestiegen. Möchte man einen Pass innerhalb von zwei Werktagen erhalten, ist dies durch die Beantragung des Express-Passes und der Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr möglich; anderenfalls beträgt die Lieferzeit drei bis sechs Wochen.
Die Gebühren für den Reisepass betragen bei Personen unter 24 Jahren und mit einer Gültigkeit von sechs Jahren
- 37,50 Euro bei 32 Seiten
- 59,50 Euro bei 48 Seiten
- 69,50 Euro bei 32-seitigem Express-Reisepass
- 91,50 Euro bei 48-seitigem Express Reisepass
Bei über 24-Jährigen und einer Gültigkeit von zehn Jahren belaufen sich die Kosten auf
- 60,00 Euro bei 32 Seiten
- 82,00 Euro bei 48 Seiten
- 92,00 Euro bei 32-seitigem Express-Reisepass
- 114,00 Euro bei 48 seitigem Express-Reisepass
Die Kosten für den Kinderreisepass betragen 13 Euro.
Zweitpass
Generell ist der Besitz von mehreren Pässen hierzulande nicht erlaubt. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, einen Zweitpass - mitunter sind auch mehrere Pässe möglich - zu beantragen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man in ein Land reisen möchte, welches die Einreise bei Stempeln von anderen, verfeindeten Ländern verweigern würde.
Auch als Journalist besitzt man manchmal mehr als einen Pass. Auf diese Weise ist eine internationale freie Bewegung möglich, während der Zweitpass zwecks Visaerteilung bei Botschaften vorliegt. Theoretisch könnten auf diese Weise bis zu zehn Pässe gleichzeitig ausgestellt werden. Diese sind jedoch nur maximal sechs Jahre lang gültig.
Das richtige Foto
Für den Personalausweis sowie den Reisepass benötigt man ein Foto, welches bestimmten Vorgaben entspricht. Bei diesen handelt es sich etwa um
- die Bildgröße
- die Aufnahmerichtung
- die Position des Kopfes
- der Hintergrund
- der Gesichtsausdruck
- die Ausleuchtung
Informieren Sie sich hier, welche Vorgaben diesbezüglich zu beachten sind.