Tourismusverbände - Funktion und Aufgaben

Als Tourismusverbände werden regionale Tourismus- und Marketingorganisationen bezeichnet. Sie geben den Reisenden wichtige Tipps und Infos zum Urlaubsort. Für fast jede Urlaubsregion gibt es einen Tourismusverband. Hierzulande fungiert der Deutsche Tourismusverband als nationaler Dachverband. Lesen Sie alles Wissenswerte über die Funktion und Aufgaben von Tourismusverbänden.

Von Jens Hirseland

Tourismusverband: eine Definition

Bei einem Tourismusverband oder Fremdenverkehrsverband handelt es sich um eine regionale Tourismus- und Marketingorganisation. In einer solchen Tourismusorganisation sind mehrere touristische Institutionen zusammengschlossen. Ziel ist die Entwicklung und Förderung des Tourismus.

Dabei übernimmt der Tourismusverband unterschiedliche Funktionen. Von Bedeutung sind:

  • Lobbyismus
  • Planung
  • Marktforschung
  • Angebotskoordination
  • Kontrolle
  • Marketing

Die Organisation ist öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich.

  • Die weltweite Repräsentation erfolgt durch die Welttourismusorganisation (World Tourism Organisation, UNWTO)
  • Die nationale Repräsentation erfolgt durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)
  • Die Repräsentation der Hotellerie erfolgt durch den Deutschen ReiseVerband e.V. (DRV)

Destinationsmanagementorganisationen

Gebildet werden die verschiedenen Tourismusverbände aus Interessengruppen, die am örtlichen Tourismus beteiligt sind. An zahlreichen Orten dienen Abteilungen von Regions- oder Stadtverwaltungen als so genannte Destinationsmanagementorganisationen oder Destinationsmarketingorganisationen (DMO).

Dazu gehören zum Beispiel das Tourismusamt der Stadt München oder die Berlin Tourismus Marketing GmbH. Die größte nationale Marketingorganisation ist die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT). Diese vermarktet im Auftrag der deutschen Regierung Deutschland als Reiseland im In- und Ausland.

Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV)

In Deutschland gibt es die verschiedensten regionalen Tourismusverbände. Als nationaler Dachverband fungiert der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV). Dieser stellt eine Koordinations- und Beratungsstelle der deutschen Tourismuswirtschaft dar.

Es gibt zur Zeit vier Fachausschüsse:

  • Mobilität
  • Camping und Caravaning
  • Qualitätsinitiativen im Tourismus
  • Nachhaltiger Tourismus

Zu seinen Aufgaben gehört auch, dass er sich für die touristische Entwicklung innerhalb von Deutschland einsetzt. Zusammengesetzt wird der Deutsche Tourismusverband aus den Landestourismusorganisationen der einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten sowie regionalen Tourismusorganisationen.

Ebenfalls vertreten sind die drei kommunalen Spitzenverbände

  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Städtetag und
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund,

einzelne Städte sowie fördernde Mitglieder wie die Deutsche Bahn AG oder der ADAC, die zu dem Tourismus in Deutschland eine enge wirtschaftliche Beziehung haben.

Private Gesellschaften

Neben den Tourismusverbänden gibt es auch noch andere private Gesellschaften, die touristisch orientiert sind. Dazu zählen z.B. Direktvermarktungskooperativen oder lokale Hoteliervereine.

Funktion und Aufgaben

Einem Tourismusverband kommen mehrere Aufgaben zuteil.

Vermittlung von Informationen und Reisetipps

Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbands gehört die Vermittlung von Informationen und Reisetipps an die Besucher des Urlaubsortes. Die Tourismusverbände sind in der Regel Marketingorganisationen und Interessenvertretungen von Urlaubsregionen und Gemeinden. Darüber hinaus betreiben sie in vielen Fällen an den Urlaubsorten Auskunfts- und Informationsstellen für die Besucher, die als Touristinformationen bezeichnet werden.

Zum Service der Tourismusverbände gehört die Information von Touristen und Bereitstellung von Informationsmaterial
Zum Service der Tourismusverbände gehört die Information von Touristen und Bereitstellung von Informationsmaterial

Serviceleistungen

Zu den Aufgaben eines Tourismusverbandes gehört, dass er

  • die Angebote
  • die Vermarktung
  • die Nachfrage sowie
  • Werbeaktionen und
  • Zeitpläne

koordiniert. Oftmals werden auch die am Tourismus beteiligten regionalen Interessengruppen im Fremdenverkehrsverband zusammengefasst. Zu den wichtigen Leistungen der Tourismusverbände gehört, dass sie Auskünfte über die örtlichen

erteilen. Auch für Buchungen von Reisen ist der Verband zuständig. An vielen Urlaubsorten kümmern sich die Fremdenverkehrsverbände zudem um die Begleichung der örtlichen Kurtaxe.

Ebenso gehört das Bereitstellen von Fahrplänen für öffentliche Verkehrsmittel wie Züge oder Busse zu den Serviceleistungen eines Tourismusverbandes. Außerdem erhält der Gast dort Tipps zu lokalen Veranstaltungen. In vielen Fällen beteiligen sich die Verbände an der Organisation von Stadtfesten.

Marketingfunktion

Eine besonders wichtige Aufgabe der Tourismusverbände ist ihre Marketingfunktion. So verteilen sie

  • Gastgeberverzeichnisse
  • Werbematerial oder
  • Landkarten

an die Gäste, die auf diese Weise von der Attraktivität des jeweiligen Urlaubsortes oder der Urlaubsregion überzeugt werden sollen.

Online-Portale

Da das Internet in der heutigen Zeit das wichtigste Kommunikationsmedium mit den Gästen darstellt, verwenden die meisten Tourismusverbände Online-Portale, um für ihren Heimatort zu werben. Auf diesen Webseiten erhält der Besucher eine Vielzahl von wichtigen Informationen über die Urlaubsregion, für die er sich interessiert.

Darüber hinaus gibt es auf den Online-Portalen

  • Buchungsmöglichkeiten
  • Links zu Hotels und weiteren Feriendomizilen
  • Veranstaltungskalender sowie
  • Infos über Ausflugsmöglichkeiten.

Klimadaten und Umrechnungskurse

Einige Fremdenverkehrsverbände informieren die Interessenten darüber hinaus über die örtlichen Klimadaten wie

Ebenso findet der Besucher Informationen über die Kosten für einen Mietwagen sowie über Umrechnungskurse, für den Fall, dass ein Währungsumtausch erforderlich ist. Doch nicht nur für einzelne Städte und Urlaubsorte gibt es Tourismusverbände. Auch für ganze Regionen, Länder oder sogar Kontinente können sie zuständig sein.