17. Juli 2006
Von Andreas Neubert
Wer kennt sie nicht, die E-Angaben auf den Lebensmittelpackungen. Sie und auch weitere Angaben müssen per Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln gemacht werden, damit der Verbraucher erfährt, was drinsteckt. Übliche Inhaltsstoffe wie Zucker scheinen für den Leser klar zu sein. Mysteriös wird's aber schon bei der Bezeichnung wie pflanzliche Fette, denn das können unter anderem Raps- oder Sonnenblumenöl sein. Ganz verzwickt wird`s bei Angaben wie E330 oder anderen E-Angaben. Was steckt dahinter?
E bedeutet ganz einfach Europa, denn in allen europäischen Ländern sind die Zusatzstoffe mit gleichen Nummern gekennzeichnet. Die Liste der E-Zusatzstoffe ist mit einer Anzahl von 300 lang und bringt bei vielen Verbrauchern Verunsicherung. Sie sind in Fertiggerichten zu finden, machen sie haltbarer, mischen künstlichen Geschmack bei oder färben sie schön ein. Neue Stoffe unterliegen einem langwierigen europaeinheitlichen Zulassungsverfahren, das mit einem Antrag bei der Europäischen Kommission verbunden ist. Zulässig sind nur Stoffe, wenn nachgewiesen ist, dass sie technologisch notwendig sind, schlechte Qualität einer Ware nicht überdecken können und gesundheitsunbedenklich sind.
Die Stoffe werden zunächst an Tieren erprobt. Und darin liegt auch die Kritik vieler Experten, die meinen, dass die Ergebnisse nicht auf Menschen übertragbar seien – wenigstens nicht komplett. Auch ist die Wechselwirkung mit anderen Stoffen, die der Mensch zu sich nimmt, nicht ganz bekannt. Darüber hinaus können bei bestimmtem Essverhalten vorgeschriebene Höchstmengen schnell überschritten werden. Das ist besonders bei Kindern der Fall, die zu viel Limonade trinken oder Süßes naschen – davon berichtete die Europäische Kommission. Daher bleibt immer ein Restrisiko bestehen. Die Folgen davon sind auch noch weitgehend unbekannt.
Außerdem bestehen E-Stoff-Allergien und –Unverträglichkeiten. Gegen welchen Stoff der Betroffene reagiert, ist oft schwierig herauszubekommen. Oft hilft da ein Ernährungstagebuch. Die Reaktionen sind vielfältig – vom Röten der Haut bis zu Asthmaanfällen.
Übrigens sind nicht alle verpackten Lebensmittel kennzeichnungspflichtig. So bei einer Verpackung unter 10 cm2 Fläche oder wenn der Stoff im Fertigprodukt keine Wirkung mehr zeigt. So viel wie möglich frische Lebensmittel ist der beste Schutz vor künstlichen Zusatzstoffen und ihren Wirkungen.
Wer einmal erfahren möchte, was sich hinter den E-Angaben mit ihren Nummern verbirgt, geht auf die Seite der Europäischen Verbraucherzentrale www.evz.de.
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