Mann stirbt nach Stich von Rosendorn - Unfallversicherung muss zahlen

Von Max Staender
18. Juli 2013

Im Jahr 2010 hat sich ein Mann beim Rosenschneiden verletzt und ist schließlich nach monatelanger Behandlung und einer Fingeramputation an den Folgen einer Blutvergiftung gestorben. Die zuvor vereinbarte Versicherungssumme wollte die Unfallversicherung jedoch nicht zahlen, da die zur Infektion geführten Hautverletzungen nicht als Unfall zu werten seien.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies jedoch anders gesehen und einen Unfall als "ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis" definiert, womit es sich auch bei dem Stich mit dem Dorn um einen Zusammenstoß mit einem anderen Körper beziehungsweise Gegenstand handelte. Die Versicherung muss der Witwe des Mannes nun den Betrag von 15.000 Euro plus Zinsen zahlen.