4. September 2009
Besteht bei einem Menschen der Verdacht auf Drogenmissbrauch, wird ein Drogentest durchgeführt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, Spuren von Drogen oder Medikamenten im Körper festzustellen.
Zur Feststellung von Drogen- oder Medikamentenspuren kommen verschiedene toxikologische Analysen in Betracht.
1. Blutprobe
Dabei wird dem Verdächtigen eine Blutprobe entnommen und auf verdächtige Substanzen untersucht. Blut gilt für die Untersuchung als hervorragend geeignet. Es enthält von Anfang an die verabreichten Sucht- oder Arzneistoffe, die in sämtliche Organe und Gewebe transportiert werden, die die Stoffe wiederum aus dem Körper entfernen. Darüber hinaus lassen sich Blutproben nicht manipulieren. Daher erfüllt aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes auch nur Blut die gesetzlichen Vorgaben als Untersuchungsmaterial. Nach deutschem Recht kann eine Blutprobe polizeilich angeordnet werden. Da eine Blutprobe jedoch invasiv ist, eignet sie sich nicht zu einem Test an Ort und Stelle.
2. Urinprobe
Um eine Blutprobe zu ergänzen, kann auch eine Urinprobe durchgeführt werden. Dabei muss der Verdächtige eine Probe seines Urins zur Untersuchung abgeben, die dann analysiert wird. Urin kann einfach und ohne invasive Technik sowie in ausreichender Menge entnommen werden. Die fraglichen Substanzen sind im Urin zudem länger nachweisbar als im Blut und enthalten zudem eine höhere Konzentration. So ist beispielsweise die THC-Carbonsäure, die auf den Gebrauch von Cannabis schließen lässt, bis zu sechs Wochen im Urin nachweisbar. Zusätzlich können durch ein breiteres Metabolitenprofil weitere Informationen gewonnen werden. Allerdings dauert es länger als bei einer Blutprobe, bis verdächtige Substanzen im Urin nachgewiesen werden können. Ein weiterer Nachteil ist die Verletzung der Intimsphäre. Da Urinproben außerdem auf bestimmte Weise manipuliert werden können, gelten sie zwar grundsätzlich zum Nachweis von Drogenmissbrauch für geeignet, aber als nicht praktikabel.
3. Speichelprobe
Bei einer Speichelprobe wird dem zu Untersuchenden, meist mit einem sterilen Wattestäbchen, eine Probe seines Speichels aus dem Mundraum entnommen. Diese wird dann anschließend auf verdächtige Substanzen untersucht. Speichel gilt als bestens geeignetes Untersuchungsmaterial, um einen Drogenmissbrauch festzustellen. Im Gegensatz zur Urinprobe kann ein näherer zeitlicher Bezug zum Drogenkonsum hergestellt werden. Außerdem ist die Entnahme einer Speichelprobe weniger problematisch als die Entnahme von Urin- oder Blutproben. Auch der Zeit- und Personalaufwand ist deutlich geringer. Mögliche Manipulationen sind so gut wie ausgeschlossen.
4. Haar- und Nagelproben
Auch Haare sowie Finger- oder Fußnägel sind als Untersuchungsmaterial für einen Drogentest geeignet. Dabei wird dem zu Untersuchenden eine Probe seines Haares oder seiner Nägel entnommen. Da die Drogen in der Keratinstruktur der Haare oder der Nägel eingeschlossen werden, können dadurch einige Rückschlüsse über eine so genannte Drogenkarriere gezogen werden. Ein Hinweis auf aktuellen Drogenkonsum vermögen die keratinhaltigen Proben jedoch nicht zu geben. Daher gelten sie für einen Vortest nicht als sinnvoll.
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