Seit 2002 gilt Prostitution gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig. Aus dem ältesten Gewerbe der Welt auszusteigen, ist dennoch nicht einfach.
Spricht man von Prostitution, ist damit das Anbieten von sexuellen Leistungen gegen Geld gemeint. Viele Prostituierte wollen jedoch aus dem Rotlichtmilieu aussteigen.
In Deutschland gibt es schätzungsweise 400.000 Prostituierte. Etwa die Hälfte davon ist illegal tätig. Zwar wurde im Jahr 2002 von der damaligen Bundesregierung das Prostitutionsgesetz eingeführt, um dieses Gewerbe rechtlich zu regeln, die Probleme für viele Prostituierte sind jedoch geblieben. Außerdem werden nach wie vor zahlreiche Frauen zu dieser Tätigkeit gezwungen. Da Prostitution keineswegs ein Beruf wie jeder andere ist, wünschen sich viele Frauen den Ausstieg und den Beginn eines neuen Lebens, wozu sie jedoch Hilfe benötigen. So erweist sich der Ausstieg aus dem ältesten Gewerbe der Welt oft als ziemlich problematisch, da viele Prostituierte angefeindet und gemieden werden. Einen neuen Beruf zu ergreifen, ist unter diesem Umständen schwierig. Es gibt jedoch Organisationen und Programme, die beim Ausstieg aus der Prostitution Hilfestellung leisten. Dazu gehört auch die Organisation P.I.N.K., die 2010 eine Ausschreibung des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Senioren und Jugend gewann und mittlerweile in zahlreichen Städten wie Berlin, Freiburg, Kehl und Nürnberg vertreten ist.
Das Prostitutionsgesetz zeigte sich als nicht wirksam genug, um Frauen beim Ausstieg aus dem Rotlichtmilieu zu helfen. Durch die Initiative des Bundesfamilienministeriums soll dieser Umstand verbessert werden. Ziel ist es, mithilfe von Einzelbetreuungen in den Beratungsstellen der Organisation P.I.N.K. den betroffenen Frauen das Loskommen von der Prostitution zu erleichtern. Viele der Prostituierten gehen dem horizontalen Gewerbe nur nach, weil sie arm sind oder hohe Schulden haben und hoffen auf eine baldige Gelegenheit zum Ausstieg. Auch Altersgründe oder gesundheitliche Gründe spielen eine Rolle. So werden zunehmend von vielen Freiern sexuelle Praktiken ohne Schutzmaßnahmen verlangt. Auf den Beratungsstellen erhalten die Ausstiegswilligen Informationen über Ansprüche auf Sozialleistungen, Schuldenberatung sowie psychosoziale Unterstützung.
Eine weitere Hilfsmaßnahme des Bundesfamilienministeriums ist das Programm DIWA. DIWA steht für "Der individuelle Weg zur Alternative" und soll eine berufliche Neuorientierung ermöglichen. Das Bundesmodellprojekt gibt es seit Anfang 2011. Dabei wird den Prostituierten geholfen einen neuen Beruf zu ergreifen, sich weiterzubilden oder eine Ausbildung zu absolvieren.
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