22. Juni 2010
Die meisten Eltern haben sich schon während der Schwangerschaft Gedanken über den Namen des Kindes gemacht. Ist die Geburt überstanden und das Baby da, bekommt es seinen Namen und Familiennamen. Die Geburt des neuen Erdenbürgers muss dann beim Standesamt angezeigt werden.
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes. Oft kann man das Baby schon direkt in der Entbindungsklinik anmelden. Die Geburtsurkunde wird dann auf dem Standesamt abgeholt. Die Geburtsurkunde ist die amtliche Bescheinigung über die Geburt eines Kindes. Sie enthält alle Vornamen des Kindes und den Familiennamen, das Geschlecht des Kindes, das Datum und den Ort sowie den Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit. Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden. Dafür braucht man die Geburtsbescheinigung der Entbindungsklinik oder der Hebamme, den Personalausweis, eine Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Unverheiratete brauchen den Personalausweis und falls vorhanden die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde der Mutter. Kann nach der Entbindung keine Entscheidung für einen Vornamen getroffen werden, muss dieser innerhalb eines Monats dem zuständigen Standesamt mitgeteilt werden.
Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument und wird für viele Behördengänge, Ämter oder für die Krankenkasse gebraucht, auch um bestimmte Dinge zu beantragen. Die Geburtsurkunde bleibt auch für den weiteren Lebensweg des Kindes wichtig und wird immer wieder benötigt. Zum Beispiel um das Kindergeld zu beantragen braucht man die Geburtsurkunde im Original. Die Geburtsurkunde ist auch der Nachweis für die Krankenversicherung. Um das Elterngeld zu beantragen wird die Geburtsurkunde benötigt. Das Kind muss bei dem Einwohnermeldeamt gemeldet werden, hier kann man auch die Lohnsteuerkarte ändern lassen oder einen Kinderreisepass beantragen. Auch dafür wird die Geburtsurkunde gebraucht.
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